Bürgerverein Porz-Langel e.V.

gemeinsam für ein liebenswertes Langel mit dörflichem Charakter 

S A T Z U N G

Vereinszweck
Der „Sparclub Zur Alten Schmiede“ ist ein nichtrechtsfähiger Verein.
Der Vereinszweck ist die Pflege der Geselligkeit, insbesondere durch das jährliche Ansparen eines weitgehend beliebigen Betrages und die Gestaltung eines gemeinsamen Festabends aus den Erträgen des Vereins. Nach Interesse und Einsatzbereitschaft der Mitglieder sind weitere Aktivitäten möglich. Der Abschluß einer Versicherung gegen die Risiken „Diebstahl“ bzw. „Einbruch-Diebstahl“ ist mangels Anbieter nicht möglich - die Mitglieder haften im Innenverhältnis untereinander als Gesamtschuldner.


Mitgliedschaft
Jede volljährige Einzel-Person kann Mitglied werden. Über die mit Beitrittserklärung bekundete Aufnahme entscheidet der Vorstand und erteilt bei Zustimmung einen schriftlichen Bescheid – sofern kein elektronischer Zugriff über eMail-Adresse möglich ist, wird eine Satzung beigefügt. Wird die Bewerbung abgewiesen, erteilt der Vorstand darüber einen schriftlichen Bescheid ohne Angabe von Gründen.
Die Mitgliedschaft endet
   a)  durch freiwilligen Austritt,
   b)  mit dem Ableben des Mitglieds,
   c)  bei Nichtzahlung des Mindest-Sparbetrages an vier aufeinander folgenden Wochen,
   d)  bei Auflösung des Vereines.
Der freiwillige Austritt ist schriftlich oder in Textform gegenüber dem Vorstand zu erklären. Er ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zulässig. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche an den Verein.

Organisation
Die Leitung des Vereins wird bei der Mitgliederversammlung gewählt, die mindestens einmal im Jahr zusammentrifft. Unabhängig von der Teilnehmerzahl kann die Versammlung ihre Beschlussfähigkeit erklären, wenn die Frist zwischen Aushang und Termin mindestens zwei Wochen beträgt. Die Versammlung wählt bzw. bestätigt einen Vorstand, der die Geschäfte des Vereins für 3 Jahre führt.

Vorstand
Der Vorstand, bestehend aus
   dem/der Vorsitzenden,
   dem/der 1. 2. und 3. Kassierer/in,
   dem/der Schriftführerin,
setzt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um.
Der/die Vorsitzende vertritt den Verein formal nach außen, organisiert und schlägt Aktivitäten vor, betreut die Mitglieder und vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber der Wirtin ( zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte der/die Vorsitzende nicht Mitarbeiter der „ Zur Alten Schmiede“ sein ).

Aufgaben des/der Kassierers/in
Der/die Kassierer/in leert am letzten Freitag des Monats gemeinsam mit dem/der 2. oder 3. Kassierer/in, dem/der Vorsitzenden oder dem/der Schriftführer/in die Sparkästen mit listenmäßiger Erfassung von Sparbeträgen und Strafen. Dazu gehört die Kontrolle der Einzahlungen auf das Vereinssparkonto sowie die Mitarbeit beim Jahresabschluss. Sollte eine Vorstandsposition nicht besetzt sein, wird diese bis zur erfolgreichen Ergänzungswahl von den restlichen Vorstandsmitgliedern mit ausgefüllt.

Organisationskomitee
Dem Vorstand beigeordnet wird aus der Versammlung ein Organisationskomitee mit beliebiger Teilnehmerzahl. Dieses wirkt bei Planung und Gestaltung des Sparfestes und evtl. weiterer Aktivitäten mit und stellt erforderliche Hilfskräfte aus seinen Reihen.

Vereinskonto
Die Beträge aus den Leerungen werden umgehend auf das Vereins-konto eingezahlt. Vollmacht hierüber erhalten der/die Vorsitzende und der/die Kassierer/in dahingehend, dass zur Abhebung beide gemeinsam unterschreiben müssen, zur Abwicklung anderer Formalitäten (z.B. der fristgerechten Kündigung der Einlage und Umbuchungen auf eventuelle Unterkonten) hingegen die Unterschrift des/der Vorsitzenden genügt.

Grundsätzliches
Der wöchentliche Mindest - Sparbetrag beträgt 5 € Euro. Es werden nur volle Euro-Beträge abgerechnet, d.h. Cent-Beträge werden im Sparkasten bis zur Erreichung eines vollen Euros gesammelt. Verbleibende Cent-Beträge gehen zum Jahresabschluss an die Gemeinschaftskasse. Gesparte Beträge, die wegen unkorrekten Einwerfens keinem Fach zugeordnet werden können, werden der Gemeinschaftskasse zugeschlagen.
Die Leerung erfolgt jeweils ab ca. 19:00 Uhr. Andere Termine wegen Feiertag, letztem Spartag im Jahr o.ä. werden durch Aushang und, soweit vorhanden, per eMail bekannt gegeben.

Wenn der Mindest-Sparbetrag nicht eingeworfen wurde, wird ein Strafgeld in Höhe von 2,- € angerechnet. Unter Beilegung einer Notiz, die den genauen Zeitraum definiert, kann in den Sparkasten im Voraus gespart werden. Für jede Spar-Woche wird von jedem Sparer der Betrag von 1,00 € für die Auszahlungs-Sparclubfeier einbehalten.

Wer an vier aufeinander folgenden Wochen den Mindest-Sparbetrag nicht einwirft, wird als Mitglied ausgeschlossen. Die Auszahlung des bis dahin gesparten Geldes erfolgt zum Jahresende unter Abzug der weiteren anfallenden Beiträge. Der Anspruch auf Anteile aus der Gemeinschaftskasse erlischt. Sollten die Strafen das Sparguthaben überschreiten, wird das Mitglied ausgeschlossen. Das gilt auch für Kündigungen, die im laufenden Sparjahr ausgesprochen wurden.

Die Sparclubfeier findet in Jahren mit ungeraden Jahreszahlen im November und in Jahren mit gerader Jahreszahl im Dezember mit der Auszahlung des Sparguthabens statt.
Jedes Mitglied kann Begleitpersonen, die die Kosten für Essen und Getränke selbst bezahlen müssen, nach vorheriger Anmeldung zur Feier mitbringen. Alle Mitteilungen hierzu erfolgen durch gesonderten Aushang in der Gaststätte „Zur Alten Schmiede“ und per eMail. Bei früherem Austritt erlischt der Anspruch auf Anteile der Gemeinschaftskasse. Das Sparguthaben wird erst am Ende des Sparjahres ausgezahlt.
Köln-Porz-Langel, den 25. März 2022 (nach Satzungsänderung)


Durch Beschluß der Mitgliederversammlung am 28.10.2022 darf der 1. Kassierer zeitgleich auch die Tätigkeit des Schriftführers ausüben.
Köln-Porz-Langel, den 28. Oktober 2022 (nach Satzungsänderung)