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Jahresabschluß
Regelmäßige Pflegetage sind nur ein Teil der Arbeit des Bürgerverein Porz-Langel e.V., der u.a. auch in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln ein Augenmerk auf das Auengewässer hat und im Sommer für die Bewässerung der Pflanzen in den Pflegeflächen sorgt.
Auch sind es die Gemeinsamkeiten mit den örtlichen Vereinen, seien es die Besuche der Feste anläßlich Kinder- und Kostümsitzung, Langeler Zoch, After-Zoch-Party, Frühlingsfeuer, Jubiläum des Spielmannszuges, Kinderzirkus Clemenskids, Wiesenfest, Kirmes u.v.m. sowie die Teilnahme an einer Mosel-Wein-Tour, einer Flughafen-Führung und den TuS-Heimspielen.
Über einen sehr gemütlichen Sonntagnachmittag – hinein bis in die Abendstunden – freuten sich die Mitglieder, als zum 1. Mal zum vereinsinternen Sommersonnenwendefest ins Vereinslokal „Zur Alten Schmiede“ eingeladen worden war. Schnell stand fest, dass dies im Sommer 2020 wiederholt werden soll.
Kritisch begleitet werden auch unsere Probleme wie z.B. fehlende Kita-Plätze, Zügigkeitserweiterung der KGS Hinter der Kirche, mangelnde Verkehrssicherheit, fehlende Spielplätze u.m. mangels Infrastruktur. Hier besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Fraktionen unserer Porzer Bezirksvertretung, damit für Porz-Langel etwas bewirkt werden kann.
Frau Lammens De Sousa konnten wir eine kleine Freude bereiten. Unser seinerzeitige Spendenaufruf führte zum Erfolg und unser Kassenwart, Herr Thomas Katzemich übergab ihr am 1. Adventwochenende noch den uns von Spendern zugeleiteten Betrag von 250,00 €.
Zurückblickend auf ein arbeitsintensives Jahr mit guten Erfolgen bedanken wir uns bei allen, die uns in unseren Bemühungen unterstützt haben, und freuen uns auf unseren 1. Pflegetag in 2020, der am 21. März 2020 stattfinden wird.
D e z e m b e r
27.12.2019
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nachbarn der Shell Rheinland Raffinerie
in unserer vergangenen Quartalsmail hatten wir Sie darüber informiert, dass wir die Baugenehmigung für den Neubau eines Gaskraftwerks am Standort Köln-Godorf erhalten haben. Mit dieser Mail zum Abschluss des ablaufenden Quartals sowie Jahres können wir Sie darüber unterrichten, dass wir vor einigen Wochen mit einer offiziellen Zeremonie den Baubeginn gefeiert haben. Die Fundamentarbeiten wurden begonnen, über 100 Kilometer Kabel sind schon verlegt. Der Bau des neuen Schalthauses liegt in den letzten Zügen, und die Gasversorgung ist vorbereitet. Ziel der Modernisierung – wie schon mehrfach kommuniziert – ist es, den CO2-Ausstoß der Rheinland Raffinerie maßgeblich zu reduzieren, die lokale Luftqualität zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig zu sichern. Auch wird das neue Kraftwerk – dank vollständiger Einhausung der Kessel – spürbar leiser sein.
Dieses ambitionierte Vorhaben ist Teil unserer Vision als Energiestandort, das bedeutet: Neue Bedürfnisse erkennen und die bestehenden besser bedienen. Als Rheinland Raffinerie wollen wir ein erstklassiger und wandlungsfähiger Produktionsstandort für nachhaltige Energielösungen und Chemieprodukte sein.
Dazu zählt als weiterer Meilenstein der Bau einer Wasserstoff-Elektrolyse. Auch hierüber hatten wir Sie schon mehrfach informiert. Inzwischen sind die Bodenarbeiten weit vorangekommen und die Fundamente gelegt. Über den Fortgang dieser Arbeiten werden wir Sie ebenso weiter informieren wie über den Kraftwerksneubau.
Um unsere Ziele zu erreichen, bedarf es vor allem eines sicheren und zuverlässigen Tagesgeschäfts. Um dies zu gewährleisten haben wir beispielsweise im vergangenen Quartal unseren turnusgemäßen Wartungs- und Instandhaltungsstillstand im Werk Köln-Godorf durchgeführt. In der Spitze waren in diesen Wochen bis zu 2700 zusätzliche Mitarbeiter auf dem Werkgelände, um die entsprechenden Anlagen zu inspizieren und gegebenenfalls zu erneuern. Zudem wurde dabei unsere sogenannte Konversionsanlage technisch optimiert, so dass wir noch flexibler verschiedene Rohölqualitäten verarbeiten können. Auch im kommenden Jahr stehen in beiden Werke wieder solche Wartungsintervalle an, die wir stets dazu nutzen, Anlagen ökonomisch und ökologisch zu verbessern.
Begleiten Sie uns auch zukünftig weiter auf unserem Weg und lassen Sie uns im Gespräch bleiben. Auf unserer Internetseite www.shell.de/rheinlandraffinerie finden Sie wie immer weitergehende Informationen – zum Beispiel auch ein PDF unserer kürzlich erschienenen Nachbarschaftszeitung „Rheinland Raffinerie im Dialog“. Selbstverständlich senden wir Ihnen gern auf Wunsch auch ein gedrucktes Exemplar zu.
Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien und Freunden alles erdenklich Gute und freuen uns auf den weiteren nachbarschaftlichen Dialog.
Mit freundlichen Grüßen
Constantin von Hoensbroech
Communications Advisor, ERD/G
Shell Deutschland Oil GmbH
Rheinland Raffinerie
Godorfer Hauptstraße 150
50997 Köln
Tel: +49-(0)2236-75 8757 Fax: 8203
Email: c.vonhoensbroech@shell.com
23.12.2019
Beschädigung der Natur Kölner Politiker fordern Planungsstopp für neue Rheinbrücke
Im Kölner Süden soll eine vierspurige Autobahn gebaut werden, um die A555 und die A59 zu verbinden. Dazu wäre es nötig, zwischen Köln und Bonn eine neue Rheinquerung zu planen – entweder eine Brücke oder einen Tunnel. Der genaue Verlauf der Trasse ist bislang noch nicht festgelegt. Der Landesbetrieb Straßen NRW nennt das umstrittene Projekt „Rheinspange 553“.
Kritiker wie die Vertreter des Umweltverbandes BUND stören sich vor allem daran, dass sich in dem Bereich ein spezielles europäisches Natur- und Landschaftsschutzgebiet befindet. Dort kommt unter anderem die stark geschützte Wechselkröte vor. „Die A553 ist nicht machbar“, sagt Holger Sticht, NRW-Vorsitzender des BUND. Die Kölner Grünen sprachen sich bereits im März 2017 auf ihrer Kreismitgliederversammlung gegen die Rheinspange aus.
Kölner Politiker fordert Stopp der bisherigen Planungen
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann hat jetzt einen Stopp der bisherigen Planungen gefordert. „Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie stellen den Bau einer neuen Autobahnbrücke grundsätzlich in Frage“, sagte er. Bereits die ersten Untersuchungen würden zeigen, dass der hochverdichtete Raum zwischen Köln und Bonn keine neue Autobahnbrücke zulasse. „Entweder würden die Menschen vor Ort massiv durch Schadstoffe und Lärm belastet, oder äußerst hochwertige Ökosysteme müssten zerstört werden – beides ist für uns Grüne inakzeptabel“, sagte Lehmann.
Eine vierspurige Autobahn soll die A555 und die A59 verbinden.
Foto:
Thomas Böhne
Auch Straßen NRW selbst komme zu der Einschätzung, dass die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen, Tiere, Pflanzen, die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima, im gesamten Bereich entweder „hoch“ oder „sehr hoch“ seien. „Sollte diese Autobahnbrücke gebaut werden, würden Flora-Fauna-Habitate, der Retentionsraum im Langeler Bogen, Fischschutzzonen oder das Niederkasseler Landschaftsschutzgebiet Rheidter Werth massiv geschädigt“, so Lehmann.
Grünen wollen auf Verlängerung
der Stadtbahn-Linie setzen
Die Grünen wollen stattdessen vollständig auf die Verlängerung der Stadtbahn-Linie zwischen Bonn, Niederkassel und Köln setzen. Es ist geplant, im Kölner Süden zusätzlich zu der Autobahn-Querung eine neue Straßenbahn-Brücke inklusive eines Radwegs zu bauen. Das wäre aus Sicht der Grünen ein deutlich weniger einschneidender Eingriff als eine neue Autobahn-Brücke und würde daher ausreichen. „Auch eine Ertüchtigung der Rodenkirchener Brücke muss jetzt vordringlich geprüft und vorangetrieben werden“, sagte Lehmann. Die Mobilität der Zukunft müsse in Alternativen zum Bau immer neuer Autobahn-Abschnitte liegen.
Das sehen der Bund, das Land und die Stadt Köln anders. Aus deren Sicht ist der Neubau der Rheinspange 553 aufgrund der kontinuierlich anwachsenden Verkehrsmengen im Raum Köln-Bonn sowie heute schon spürbaren Kapazitätsengpässen absolut notwendig. Das Vorhaben ist daher auch Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans.
Zwei Varianten zur Rheinquerung in Köln
Ein Ingenieurbüro hat in einer Verkehrsuntersuchung bereits zwei Varianten untersucht – eine nördliche Rheinquerung zwischen Godorf und Porz-Lind und alternativ eine südlich gelegene zwischen Wesseling und Niederkassel. Bei der Nord-Variante erwarten die Planer pro Tag 63.600 Kraftfahrzeuge – das würde die Rodenkirchener Brücke jeden Tag um bis zu 18.800 Fahrzeuge und die Bonner Friedrich-Ebert-Brücke um bis zu 8800 entlasten. Die Süd-Variante wäre der Studie zufolge weniger beliebt – nur 47.900 Fahrzeuge würden diese pro Tag nutzen.
Wo genau die Trasse entlangführen soll, wird sich im kommenden Jahr entscheiden. Nach bisheriger Planung soll der Bau bis zum Jahr 2030 beginnen.
18.12.2019
es ist ein Kinderspielplatz und keine wilde Müllkippe
muß das wirklich sein - eine bodenlose Frechheit???
07.12.2019
Regionalplan 2019
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren,
als Anlage erhalten Sie einen offenen Brief zum Thema "Regionalplan Stadtbezirk 7"der vernetzten Gemeinschaft der Porzer Bürgervereine (Bürgervereine Gremberghoven, Langel, Libur, Porz-Mitte, Poll, Wahn-Wahnheide-Lind, Urbach, Zündorf, der Bürgervereinigung Ensen-Westhoven, der Grengeler Ortsgemeinschaft und dem Förderkreis Rechtsrheinisches Köln) mit weit mehr als 2000 Mitgliedern.
Wir bitten um Beantwortung und Stellungnahme im Hinblick auf das Ausmaß der ausgewiesenen Flächen im Stadtbezirk 7.
Im Voraus besten Dank !
Diese E Mail erhalten u.a. die Mitglieder des Rates der Stadt Köln sowie Vertreter des Landtags NRW und der lokalen Presse.
Mit besten Grüßen
i.V. der vernetzten Gemeinschaft
Simin Fakhim Hans Baedorf
1. Vorsitzende Urbacher Bürgerverein e.V. 1. Vorsitzender Bürgerverein Zündorf e.V.
04.12.2020
Auch von unserer Seite wurden Einwände gegen den Umzug der Firma Theo Steil GmbH formuliert.
Genehmigungsverfahren Firma Theo Steil GmbH
Bezirksregierung Köln hält Umweltverträglichkeitsprüfung doch für erforderlich
Im Genehmigungsverfahren der Firma Theo Steil GmbH hält die Bezirksregierung Köln nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung für notwendig. Auf Grund der eingegangen Einwendungen und der behördlichen Stellungnahmen wurde eine erneute Prüfung durchgeführt. Dabei hat die Bezirksregierung Köln erhebliche Mängel festgestellt. Beanstandet werden u.a. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, fehlerhafte Berechnungen zur Staubentwicklung und unzureichende Unterlagen über die Auswirkungen auf die Tierwelt.
Die Firma Theo Steil hatte im letzten Jahr eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Verwertung von Metallschrott und gefährlichen Abfällen sowie einer eigenen Kläranlage im Godorfer Hafen bei der Bezirksregierung Köln beantragt.
Eine sogenannte allgemeine Vorprüfung kam zunächst zu dem Ergebnis, dass die beantrage Anlage keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt habe. Die Bezirksregierung hatte daher vorerst auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verzichtet.
Im Genehmigungsverfahren zum Bau und zum Betrieb der Anlage der Firma Theo Steil ist nun doch ein Bericht zur Umweltverträglichkeit notwendig. Der Erörterungstermin am 17. Dezember muss verlegt werden. Der damit im Zusammenhang stehende Erörterungstermin für das Erlaubnisverfahren für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in den Rhein wird damit ebenfalls verschoben.
Sobald der Antrag durch den UVP-Bericht ergänzt ist und vollständig von der Bezirksregierung Köln geprüft wurde, gibt es erneut die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen. Ein neuer Erörterungstermin wird hierbei bekannt gegeben.
Quelle: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/presse/2019/058/index.html
N o v e m b e r
30.11.2019
pünktlich zum 1. Advent
Seit unserem letzten Pflegetag waren die Bäume kahl geworden, und so trafen sich die Aktiven, um gemeinsam wieder für einen gepflegten Dorfmittelpunkt zu sorgen. Rund um St. Clemens mit Wiese und Sitzplatz, dem Eulenplatz mit Eulenbrunnen sowie dem Marktplatz, wo bereits der Tannenbaum – bestrahlt von der Sonne – aufgestellt worden ist, mit seinen Pflanz- und Baum-Beetflächen wurde das Laub mit Rechen und Besen zusammengefegt und in 52 Mülltüten verpackt, die in den nächsten Tagen von der AWB entsorgt werden.
09.11.2019
Gemeinschaftsprojekt "Flughafen-Führung"
KG Rut-Wiess-Löstige Langeler e.V. unterwegs mit dem Bürgerverein Porz-Langel e.V.
Am 9. November 2019 besuchte der Bürgerverein Porz-Langel gemeinsam mit der KG Rut-Wiess Löstige Langeler den Flughafen Köln Bonn. In der ca. eineinhalbstündigen Rundfahrt gelang den Teilnehmern mehr als ein Blick hinter die Kulissen des Flughafens, es gab sogar das ein oder andere Insiderwissen von Tom Pfeiffer und Georg Melchers, die beide am Flughafen arbeiten. Anschließend fuhren fast alle Teilnehmer zur Weckmannausgabe und einem Glühwein in die Langeler Gaststätte „Zur Alte Schmiede“.
05.11.2019
Verkehrssicherheit auf Langeler Straßen
Anläßlich der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 5.11.2019 wurde über unsere Eingabe bezüglich der mangelnden Verkehrssicherheit u.a. an die örtlichen Bezirksvertreter diskutiert - man darf auf die Entscheidung gespannt sein.
Wir bedanken uns herzlich bei den Vertretern der Fraktionen, die unser Anliegen so schnell berücksichtigt haben.
8.7 Antrag der Fraktion die Grünen: Forderung Verkehrssicherheit Langel
AN/1414/2019
Die BV 7 hat folgenden geänderten Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche der folgenden Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Köln Porz Langel in welchem Zeitrahmen umgesetzt werden können und vor der Umsetzung der BV zur Entscheidung vorzulegen:
Die Verwaltung wird gebeten, welche der folgenden Verkehrssicherheitsmaßnahmen im Ortsteil Köln Porz Langel in welchem Zeitrahmen umgesetzt werden können und diese dann entsprechend umzusetzen:
Zebrastreifen:
Querung am Eulenplatz (spätestens, wenn der Spielplatz fertig ist),
Querung von der Kirche zum Antoniushaus,
Querung Sandbergstraße/Langeler Berg
Schilder „Achtung Kinder“ auf den zur Schule führenden Straßen vor allem Lülsdorfer Str. und Heinrich Klein Str.
Einrichtung eines Halteverbotes im Bereich des Eulenplatzes um eine bessere Ein-sicht über den KFZ- und Fußgängerverkehr Richtung Schule zu erhalten
Fußgängerampel im Kreuzungsbereich Heinrich-Klein-Straße/Sandbergstraße
Tempo 30 auf der Sandbergstraße
Errichtung eines Bürgersteiges auf der Heinrich-Klein-Straße ab Lülsdorfer Straße Richtung Sandbergstraße
Errichtung eines Spielplatzes im Neubaugebiet „Auf dem Weiler/Hinter Hoven/ Jakob-Engels-Straße
Errichtung eines Spielplatzes im Gebiet Langel Süd
Sperrung der Ortsdurchfahrt für Schwerlastverkehr
Verengung der Ortseinfahrt auf der Lülsdorfer St. zur Senkung der Geschindigkeit.
Geschwindigkeitsüberwachung, Verbauung von Bodenschwellen auf Mischverkehrsflächen, im Bereich „Am Poppenberg“ bis „Lülsdorfer Straße“, mehr Hinweisschilder oder Piktogramme „Tempo 30“
Ausweisung der Straße In der Bohnenbitze als Mischverkehrsfläche
Temporäres Durchfahrtverbot der Straße „Hinter der Kirche“ Richtung Kita und Schule zwischen
07:00 und 15:00 Uhr, Ausweisung als Mischverkehrsfläche als Maßnahme gegen die „Elterntaxis“
ständige Geschwindigkeitsanzeige im Bereich des Kita- und Schulweges Lülsdorfer Straße/Heinrich-Klein-Straße
Errichtung Bushaltestellen-Häuschen als Sicherheitsmaßnahme für die Schulkinder, die mit dem Bus fahren
Müllbehälter mit Hundekottüten
Ausbau Kinderspielplatz „An der Bohnenbitze“
Frongasse Richtung Rhein bis zum Rhein Ausweisung als Mischverkehrsfläche und Einbau Verkehrsberuhigender Maßnahmen (Bodenwellen oder Fahrbahnverengungen recht links alternierend)
Wenn eine Umsetzung einzelner Maßnahmen nicht in der gefragten Form umgesetzt werden können bittet die Bezirksvertretung mögliche Alternativen darzulegen.
Abstimmungsergebnis: Mit Änderung einstimmig beschlossen.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/si0040.asp
06.10.2019
In nachstehenden Themen haben wir
uns einmal an unsere
örtliche Bezirksvertretung 7 gewandt
Verkehrssicherheit auf Langeler Straßen
nachdem wir sehr oft Klagen über den Verkehrszustand der Porz-Langeler Straßen hörten, haben wir uns an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten über die Situation selbst ein Bild gemacht, was uns dazu veranlaßte, einmal in unseren örtlichen Kindertagesstätten sowie der KGS Hinter der Kirche eine Eltern-/Großelternbefragung durchführen zu lassen. Es gab viele Rückläufe mit Wünschen und Vorschlägen, wie die Wege für die Kinder zur Kita und Schule aber auch zu den Spielplätzen sicherer gemacht werden sollten
Allerdings haben wir festgestellt, dass auch ältere und immobile bzw. bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger mit den Verkehrsverhältnissen in Porz-Langel durch fehlende Bürgersteige, enge Straßenverhältnisse, nichtangepaßte Geschwindigkeiten von Fahrzeugen ( PKW, LKW, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ) etc. Probleme haben
Wenn sich die Bezirksvertretung zum Thema „Verkehr“ Gedanken macht, wäre eine Berücksichtigung von Porz-Langel wünschenswert.
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O k t o b e r
30.10.2019
Brauchtumspflege Langel e.V. unterstützt bei den Bemühungen um die Sanierung des Festplatzes
Es hat wieder einige Zeit gedauert, aber, was lange währt, findet einen schönen Abschluß. Die Brauchtumspflege Langel e.V. hatte angeregt, den Festplatz mit neuem Schotter zu versorgen. So fand letztes Jahr im Juli ein gemeinsames Treffen ( Frau Jakowetz, Herr Schroer, Frau Thoma ) statt um abzuklären, ob eine Umsetzung des Wunsches erfolgen kann, damit man anläßlich der Kirmes ohne nasses und verschmutzes Schuhwerk zum Festzelt gelangen kann. Herr Schroer, Grünflächenamt Köln, beantragte städtische Gelder, die bewilligt wurden und setzte die Maßnahme erfolgreich um, sodaß am Mittwoch das beauftragte Unternehmen für eine Sanierung des Areals sorgte. Von unserer Seite ein großes DANKESCHÖN an alle Beteiligten.
26.10.2019
unser 8. Pflegetag
Wieder waren Mitglieder zusammen gekommen, um das viele Laub, das sich zwischenzeitlich angesammelt hat, in Mülltüten zu füllen, damit die AWB Köln diese in der nächsten Woche entsorgen. Diesmal gab es tatkräftige Unterstützung durch einen Langeler Bürger mit seinem Töchterchen - hierfür ein herzliches Dankeschön an beide.
....... und zwischendurch eine kleine Stärkung
a b h o l b e r e i t
23.10.2019
Krausbergweg
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Köln am 31.10.2019 wird über über die Ausweisung möglicher Neubaugebiete debattiert. Wurde im Wohnungsbauprogramm 2015 das Areal "Krausbergweg" noch mit 10 ha beschrieben, sind es nun bereits 20,3 ha.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=89935&voselect=20356
VON HELMUT FRANGENBERG
Wie viel Freiflächen darf eine Stadt verbrauchen, um mit ihrem Bevölkerungswachstum umgehen zu können? Zehntausende Wohnungen müssen gebaut werden, dazu Schulen, Straßenbahntrassen, Parkhäuser, Kindertagesstätten, Sport- und Spielplätze. Gleichzeitig fordern Klimawandel und Umweltschutz den Erhalt von Frei- und Grünflächen. „Ein verantwortlicher Umgang mit der knappen Ressource Fläche“ sei „gefordert“, heißt es in einer Beschlussvorlage, die ab Ende des Monats in den Ausschüssen des Stadtrates diskutiert werden soll. Die Stadtverwaltung hat Vorschläge für die Überarbeitung des Regionalplans aufgeschrieben, die nun beschlossen werden sollen. Das klingt langweilig – doch tatsächlich geht es um nicht weniger als die zentrale Zukunftsaufgabe der Stadt.
Während die politischen Diskussionen bei vergleichsweise kleinen Bauprojekten hochkocht, hat die Stadtverwaltung – bislang ohne große öffentliche Debatten – 820 Hektar an Frei-, Brachflächen identifiziert, die für Wohnungsbau und Gewerbeimmobilien frei gegeben werden könnten. Zum Vergleich: Bei der aktuellen, hoch emotionalen Diskussion über die FC-Ausbaupläne im Grüngürtel geht es um drei zusätzliche Fußballplätze. Bei den Vorschlägen zur Überarbeitung des Regionalplans entspricht die Gesamtfläche, die zur Disposition steht, rund 900 Fußballfeldern.
Zuständig für den Regionalplan ist die Bezirksregierung Köln. Zurzeit machen alle Kommunen im Regierungsbezirk Vorschläge für neue Siedlungsbereiche. Ziel ist es, langfristige Perspektiven aufzuzeigen. Nicht alles, was im Regionalplan benannt wird, wird gleich bebaut. Bei einigen Flächen ist sich die Stadt selbst noch nicht sicher, ob sie überhaupt in den neuen Regionalplan aufgenommen werden sollen. Die Flächen seien „vorläufig“ und „unter Vorbehalt“ vorgeschlagen worden.
Anhand der aktuellen Bevölkerungsprognose hat die Stadt bis 2040 einen zusätzlichen Bedarf für Wohnen und Mischnutzungen von mehr als 2600 Hektar ausgerechnet. Für Gewerbe und Industrie wurden 815 Hektar veranschlagt. Einen Teil des Bedarfs kann man noch im Rahmen des gültigen Regionalplans befriedigen. Für den weiteren Bedarf sei erforderlich, „sowohl die Potenziale der Innenentwicklung konsequent umzusetzen als auch über Handlungsoptionen im Außenbereich zu diskutieren, ohne den Aspekt der Nachhaltigkeit zu vernachlässigen“, heißt es in der aktuellen Beschlussvorlage.
Die Verwaltung schlägt insgesamt 53 Siedlungsbereiche für eine mögliche Bebauung vor. Bei 20 von ihnen ist das Konfliktpotenzial besonders groß. Sie werden als Flächen mit „besonderer ökologischer Funktion“ beschrieben. Flächen, die als Grünflächen besonders geschützt sind, bleiben zwar unangetastet. Innerer und Äußerer Grüngürtel sind tabu. Doch manche Frei- oder Brachfläche, die nun zur Debatte steht, wird im öffentlichen Bewusstsein durchaus als Grünfläche wahrgenommen. Auch Eingriffe in Grünzüge sind nach der Vorschlagsliste der Verwaltung möglich.
Bei einigen Flächen weist die Stadtverwaltung ausdrücklich daraufhin, dass Wiesen und Brachflächen geopfert würden, die für die Biotopvernetzung und die Pflege der Artenvielfalt wichtig sind – so zum Beispiel in den Stadtteilen Widdersdorf, in Pesch, Roggendorf/Thenhoven, Libur, Brück, Stammheim oder Dünnwald, wo auch ein Stück Wald verschwinden könnte. Auch in Ostheim steht eine bewaldete Grünfläche zur Debatte, die direkt an ein Landschaftsschutzgebiet grenzt. In Junkersdorf wird über das Areal entlang des Frechener Bachs diskutiert werden, der zurzeit aufwendig renaturiert wird.
Rund ums Zentrum der Stadt hat sich wenig finden lassen, das umgewandelt werden könnte. Die dem Zentrum am nächsten gelegenen Flächen befinden sich in Weidenpesch und Buchheim, wo Eingriffe in einen teilweise bewaldeten Grünzug denkbar sind. Fast alle Areale befinden sich in der Nachbarschaft äußerer Stadtteile. Am meisten wachsen könnten Porz-Libur (um bis zu 68 Hektar), Rheinkassel/Langel, Zündorf und Merkenich (jeweils um über 50 Hektar), Meschenich (um 44 Hektar), Brück (um 40 Hektar), Lövenich (um 32 Hektar) sowie Stammheim und Esch/Auweiler (jeweils um 30 Hektar).
Es gehe darum, „die Stadt von morgen generationengerecht und zukunftsfähig aufzustellen und Handlungsoptionen nicht nur zu bewahren, sondern zu generieren“. Man wolle nicht einfach nur den Bedarf an Wohnraum decken, so die Verantwortlichen. Eine Vergrößerung von Siedlungsbereichen schaffe auch neue Perspektiven für Stadtteile, die über Versorgungsdefizite, ein sterbendes Einzelhandelsangebot oder eine schlechte Anbindung klagen.
Die Vorschläge der Stadtverwaltung werden zum ersten Mal am 31. Oktober im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Auch die Fachausschüsse für Wirtschaft, Schule, Umwelt und Verkehr sind daran beteiligt. Am 12. Dezember soll dann der Stadtrat entscheiden.
Der Regionalplan soll neues Bauland ausweisen – Eine schwierige Abwägung zwischen Natur- und Wohnflächen.
22.10.2019
Mehr Schutz für die Langeler Aue
Die Langeler Aue ist Heimat zahlreicher seltener Vögel, wie Kuckuck, Rebhuhn und Flussregenpfeifer. Auch sieben Fledermausarten leben dort und eine Vielzahl von Insekten sowie jede Menge Pflanzen. Die Wälder, Wiesen und Felder rund um Langel und entlang des Rheins sind aber auch ein beliebtes Naherholungsgebiet. In dem Areal liegen unter anderem das Strandbad, ein Campingplatz und das Trainingsgelände des TuS Langel sowie zahlreiche Spazierwege. Einige Bereiche sind Naturschutzgebiet, andere unterliegen dem Landschaftsschutz. Ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan für den Auenwald und die angrenzenden Flächen muss all diese unterschiedlichen Bewohner und Nutzer berücksichtigen. Der Plan enthält Empfehlungen zum Grünschnitt genauso wie Vorschläge zum Schutz der Pflanzen und Tierwelt. Eine Vorlage der Verwaltung stand auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung.
Bereits 2016 hatte die Verwaltung den neuen Pflegeplan der Politik vorgestellt. Doch damals lehnten die Bezirksvertreter das Papier ab. Zuerst sollte es mit den Bürgern diskutiert werden. Das ist dann auch auf einer öffentlichen Veranstaltung im November 2016 in der Langeler Grundschule passiert. Der stellvertretende Leiter des Grünflächenamtes, Joachim Bauer, erläuterte damals den Bürgern die Pläne der Verwaltung und stieß auf überwiegende Zustimmung.
Betroffen vom neuen Pflegeplan ist ein Areal, das die Langeler Bucht mit seinen Buhnenfeldern umfasst, die daran anschließenden Kiesbänke am Rheinufer, den Auenwald mit Strandbad, Campingplatz und Trainingsgelände des TuS sowie die Felder zwischen Langel und Lülsdorf. Zu den Vorschlägen der Stadt für das Gebiet gehört unter anderem, den Fischteich wieder mit dem Rhein zu verbinden, so dass das Flusswasser frei ein- und ausströmen kann. Der im Überschwemmungsgebiet des Rheins liegende Fußballplatz des TuS soll verlegt, der Der Naturschutz in dem Bereich erweitert werden.
Zu einer Abstimmung darüber kam es in der Oktober-Sitzung der Bezirksvertretung aber wieder nicht. Es war kein Ansprechpartner des zuständigen Amtes zugegen, der den Politikern hätte Fragen beantworten können. „Deshalb haben wir unsere Entscheidung bis zur nächsten Sitzung vertagt“, sagte Dieter Redlin, Fraktionsvorsitzender für die Grünen. Dann sollte die Verwaltung aber auch einen Mitarbeiter nach Porz schicken. Mit CDU und FDP haben die Grünen einen Änderungsantrag zu der Vorlage der Verwaltung formuliert. Darin fordern die drei Parteien unter anderem, dass der Fußballplatz erst geschlossen wird, wenn ein neuer fertig ist. „Es ist wichtig, dass die Zukunft des TuS gesichert ist, dafür muss vor Ablauf des jetzigen Pachtvertrages ein neuer Platz stehen“, forderte CDU-Politiker Thomas Werner. Der Pachtvertrag des TuS Langel läuft noch bis 2026, weiß Redlin. Solange hat die Verwaltung also Zeit, ein neues Trainingsgelände zu bauen. „Geschieht das nicht, muss eben der Pachtvertrag verlängert werden“, so der Grünen-Fraktionschef.
Die Ausweitung des Naturschutzbereiches sieht Redlin grundsätzlich positiv. Momentan ist nur ein Streifen entlang des Rheins und südlich des Campingplatzes Naturschutzgebiet. Die übrigen Teile sind zumeist Landschaftsschutzgebiet, was n weniger Schutz für die Natur bedeutet und mehr Nutzung durch den Menschen erlaubt
Der neue Pflegeplan der Verwaltung sieht nun vor, auch das Gebiet vom Campingplatz bis zu den Fischteichen im Langeler Norden unter Naturschutz zu stellen. Alle aktuellen wichtigen Zugangswege zum Campingplatz, dem Strandbad und auch dem Fußballfeld würden aber weiterhin als Asphaltstraßen erhalten bleiben, so hat es die Verwaltung bereits in 2016 versprochen. Es soll weiterhin einen Rundweg für Radler und Fußgänger durch den Auenwald geben. Der dürfte in einem zukünftigen Naturschutzgebiet dann aber nicht mehr verlassen werden, so wie es schon heute in der Wahner Heide Vorschrift ist.
Wichtig für die SPD war vor allem, dass ein neuer Pflegeplan einer Verlängerung der Line 7 nach Niederkassel nicht im Wege steht und keine mögliche Trasse einer neuen Rheinbrücke verzögert oder verhindert wird. „Beides hat die Verwaltung verneint, so ist der Pflegeplan für uns grundsätzlich zustimmungsfähig“, sagte SPD-Fraktionschef Simon Bujanowski.
Was mit Strandbad und Campingplatz passiert, ist hingegen unklar. Das Strandbad ist zurzeit geschlossen und der Campingplatz in weiten Teilen verwildert. „Der Eigentümer sucht nach einem neuen Pächter“, weiß CDU-Mann Werner. Er würde sich wünschen, dass das traditionsreiche Strandbad wiedereröffnet. Die Grünen hingegen sähen es gerne, dass das bebaute Gelände wieder der Natur übergeben wird. Als Kompromiss haben die Parteien in ihrem Änderungsantrag eine Frist für eine mögliche Wiedereröffnung gesetzt. Sollte bis 2021 kein neuer Betreiber für das Strandbad gefunden werden, würde die Fläche dem Naturschutz zugeschrieben und das Bad dauerhaft geschlossen bleiben.
Ebenfalls nur der Natur überlassen bleiben sollen die Kiesbänke entlang des Rheinufers. Dort brühtet unter anderem der seltene Flussregenpfeifer und der soll geschützt werden. Zurzeit wird das Rheinufer im Sommer häufig als Grillplatz genutzt. Das wäre in einem Naturschutzgebiet dann verboten. Dafür sollen aber die Buhnenfelder vor der Langeler Bucht aus dem Naturschutz ausgeklammert und als Naherholungsgebiet für die Bürger aufgewertet werden.
Bevor die Vorschläge umgesetzt werden können, muss aber erst noch eine politische Entscheidung her. Die Bezirksvertreter können in ihrer nächsten Sitzung am 5. November wieder über den Plan befinden.
Thomas Werner, CDU
Simon Bujanowski, SPD
https://www.ksta.de/koeln/porz/mehr-schutz-fuer-die-langeler-aue-33348444
06.10.2019
In nachstehenden Themen haben wir
uns einmal an unsere
örtliche Bezirksvertretung 7 gewandt
Verkehrssicherheit auf Langeler Straßen
nachdem wir sehr oft Klagen über den Verkehrszustand der Porz-Langeler Straßen hörten, haben wir uns an unterschiedlichen Tagen und zu unterschiedlichen Zeiten über die Situation selbst ein Bild gemacht, was uns dazu veranlaßte, einmal in unseren örtlichen Kindertagesstätten sowie der KGS Hinter der Kirche eine Eltern-/Großelternbefragung durchführen zu lassen. Es gab viele Rückläufe mit Wünschen und Vorschlägen, wie die Wege für die Kinder zur Kita und Schule aber auch zu den Spielplätzen sicherer gemacht werden sollten
Allerdings haben wir festgestellt, dass auch ältere und immobile bzw. bewegungseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger mit den Verkehrsverhältnissen in Porz-Langel durch fehlende Bürgersteige, enge Straßenverhältnisse, nichtangepaßte Geschwindigkeiten von Fahrzeugen ( PKW, LKW, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge ) etc. Probleme haben
Wenn sich die Bezirksvertretung zum Thema „Verkehr“ Gedanken macht, wäre eine Berücksichtigung von Porz-Langel wünschenswert.
Zebrastreifen -> Querung am Eulenplatz ( spätestens, wenn der Spielplatz fertig ist ), Querung von der Kirche zum Antoniushaus, Querung Sandbergstraße/Langeler Berg |
Schilder „Achtung Kinder“ -> auf den zur Schule führenden Straßen |
Einrichtung eines Halteverbotes im Bereich des Eulenplatzes -> um eine bessere Einsicht über den KFZ- und Fußgängerverkehr Richtung Schule zu erhalten |
Fußgängerampel -> im Kreuzungsbereich Heinrich-Klein-Straße/Sandbergstraße |
Tempo 30 -> auf der Sandbergstraße |
Errichtung eines Bürgersteiges -> auf der Heinrich-Klein-Straße ab Lülsdorfer Straße Richtung Sandbergstraße |
Errichtung eines Spielplatzes -> im Neubaugebiet „Auf dem Weiler/Hinter Hoven/Jakob-Engels-Straße |
Errichtung eines Spielplatzes -> im Gebiet Langel Süd |
Sperrung der Ortsdurchfahrt für Schwerlastverkehr |
Geschwindigkeitsüberwachung, Verbauung von Bodenschwellen -> auf Spielstraßen, im Bereich „Am Poppenberg“ bis „Lülsdorfer Straße“, mehr Hinweisschilder „Tempo 30“ |
Durchfahrtverbot -> der Straße „Hinter der Kirche“ Richtung Kita und Schule, Ausweisung als Spielstraße als Maßnahme gegen die „Elterntaxis“ |
ständige Geschwindigkeitsanzeige -> im Bereich des Kita- und Schulweges Lülsdorfer Straße/Heinrich-Klein-Straße -> es fehlen die Bürgersteige, die Kinder sind hier völlig ungesichert |
Errichtung Bushaltestellen-Häuschen -> als Sicherheitsmaßnahme für die Schulkinder, die mit dem Bus fahren |
Langel sollte familienfreundlicher gestaltet werden |
Müllbehälter mit Hundekottüten -> es werden hiervon mehr benötigt, allerdings auch Kontrollmaßnahmen durch das Ordnungsamt |
mehr Polizeipräsenz -> Durchführung von Kontrollmaßnahme wegen des „Rasens in Tempo-30-Zonen“ |
Ausbau Kinderspielplatz „An der Bohnenbitze“ |
Frongasse Richtung Langeler Strand -> Tempo 30 wird nicht eingehalten, es fahren sehr viele Fahrzeuge bis zum Rheinufer, hohes Gefahrenpotential für Kinder, die zu Fuß, mit Roller, Fahrrad, Skateboards etc. zum neuen Spielplatz „Frongasse“ unterwegs sind, regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen sollten durchgeführt werden, ab Laterne 06 sollten Bodenschwellen verbaut und für Verkehrsberuhigung sorgen |
weitere Vorschläge:
Schülerlotsen -> nicht realisierbar wegen Mindestalters der Schüler, das müßten Eltern etc. übernehmen |
Begrenzungspfähle zur Einfahrt „Hinter der Kirche“ – nicht realisierbar, da die Rechte der Hauseigentümer eingeschränkt würden, außerdem ist sie Flucht- und Rettungsweg |
Bolzplatz -> mit 2 Toren im Spielplatz „Frongasse“, nicht realisierbar wegen der Verletzungsgefahr spielender Kinder, Bolz- und Skaterspielmöglichkeiten gibt es am Festplatz |
Errichtung Kinderspielplatz auf der Grünfläche neben der Kirche -> entfällt wegen Sanierung Eulenbrunnen und –platz mit Einrichtung eines neuen Spielplatzes |
Darüberhinaus werden in Porz-Langel durch den stetigen Geburtenzuwachs und die Neubaugebiete neben einer mehrgruppigen Kita zeitnah weitere Kinderspielplätze benötigt, was ebenfalls Berücksichtigung finden sollte.
Gerüche, Lärm, Staub
sowie auch an die Bezirksregierung
Sehr geehrte Damen und Herren,.
wie Sie aus der untenstehenden Mail an die Stadtverwaltung Köln ersehen können, wird seitens der Porz-Langeler Bevölkerung schon seit Jahrzehnten sowohl das Thema "Emissionen", also der Ausstoß bzw. die Aussendung von Störfaktoren in die Umwelt als auch das Thema "Immission" -> die Einwirkung von Störfaktoren aus der Umwelt auf den Mensch und die natürliche Umwelt sehr kritisch beobachtet und Maßnahmen eingefordert.
Verursacher ist hier neben dem Verkehr in der Luft durch Flugzeuge und auf den innerörtlichen Straßen (LKW-Verkehr Richtung EVONIK Lülsdorf/Ranzel) mit einem sehr hohen Anteil die Chemische Industrie, Wesseling und Godorf mit Geruchsbelästigungen, Lärm und Staub.
Nach den daher bereits bestehenden erheblichen Störfaktoren „Gerüche“, „Lärm“ und „Staub“ ist zu befürchten, dass durch die Ansiedlung der Firma Steil GmbH im Godorfer Hafen bedingt durch die langen Betriebszeiten u.a. von Maschinen bis in die Abendstunden sowie das Ent- und Beladen der Schiffe/LKW eine Zunahme zu verzeichnen sein wird und für die Langeler Bevölkerung weitere starke Beeinträchtigungen, die sich auf die Gesundheit auswirken, bedeutet. Nachgewiesenermaßen herrscht in unserem Gebiet Westwind vor, der dann dafür sorgt, dass vermehrt Lärm und Schmutz/Staub über den Rhein mit seiner Breite von unter 500 m in unseren Heimatort herübergeweht wird.
Wir bitten um Mitteilung,
► mit welchem Lärmpegel ist wegen des Schichtbetriebes zu unterschiedlichen Tageszeiten ( frühmorgens, vormittags, mittags, nachmittags, abends und nachts ) an Werk-, Sonn- und Feiertagen zu rechnen,
► mit welchen Schmutzpartikeln und Stäuben, auch Feinstaub, ist wegen des Schichtbetriebes zu unterschiedlichen Tageszeiten ( frühmorgens, vormittags, mittags, nachmittags, abends und nachts ) an Werk-, Sonn- und Feiertagen zu rechnen
► welche Maßnahmen sollen hier zum Schutz der Porz-Langeler-Bevölkerung vorgenommen werden – eine Schutzmauer, wie sie Richtung Sürther Aue angedacht ist, läßt sich über den Rhein hinüber zu uns weder realisieren, noch ist es Erfolg versprechend
► welche Auswirkungen werden aufgrund der vorstehenden Ausführungen für die Umwandlung des LSG Langeler Auwald in ein Naturschutzgebiet erwartet (?)
und Berücksichtigung unserer Einwendungen im Genehmigungsverfahren.
und die Stadtverwaltung gewandt
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die derzeit stattfindende Offenlage der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung werden im Nachfolgenden die Einwände aus Porz-Langel beschrieben, da diese Fortschreibung für unseren Ort inhaltlich nicht akzeptabel ist.
1) an der 3-wöchigen Öffentlichkeitsbeteiligung (z. T. innerhalb der Herbstferien) haben von 1.085.664 (Stichtag 31.12.2018) Kölner Bewohnerinnen und Bewohnern lediglich 2.190 (0,002%) den Fragebogen ausgefüllt. Das kann nicht als repräsentativ gewertet werden.
2) für Porz-Langel werden für die kommenden fünf Jahre keine Lärmschutzmaßnahmen geplant (Anlage 1, Abb. 9 – Flugverkehr; Anlage 1 Abb. 11 – geplante Maßnahmen; Anlage 1 Abb. 14 – ruhiger Ort).
Schon seit langem ist aufgrund von Emissionen/Immissionen der Lärmpegel gestiegen, was durch die von uns geforderte Aufstellung von Mess-Stellen nachgewiesen werden könnte
a) einerseits wegen des erhöhten Flugverkehrs - die Abbildung zeigt eine nicht relevante Flugschneise, die Einflugschneise über Porz-Langel ist nicht verzeichnet
b) andererseits aufgrund der nicht unerheblichen Belästigungen durch die chemische Industrie Wesseling/Godorf – ständig sind Störfälle -> die Fackeltätigkeit ist sehr laut <- zu verzeichnen. Auch durch die teils wochenlangen Wartungsarbeiten fallen Fackeltätigkeiten und Lärm an, hierüber werden wir in regelmäßigen Abständen von den Betreibern informiert
c) gemäß den Tabellen zum Handlungsbedarf wird die Lülsdorfer Straße/Sandbergstraße erst in der 4. Ordnung beschrieben, was der Überprüfung bedarf. Hier sei darauf hingewiesen, dass der Loorweg (Planung Umgehungsstraße Zündorf Richtung B8/A59) nicht am Ortsende von Zündorf beginnt, sondern an der Einmündung der Straße „An der Mühle“ in Porz-Langel und seit vielen Jahren ein „Schlaglochsuchsystem“ ist – eine Ausbesserung wird schon sehr lange gefordert
d) der Ausbau des trimodalen Hafens der EVONIK in Lülsdorf innerhalb der nächsten Monate, gegen den die Stadtverwaltung vor einigen Monaten sogar ein Klageverfahren angestrengt hatte - der nach Fertigstellung sicherlich nicht nur an 5 Tagen und jeweils täglich an 8 Stunden betrieben wird - wird für weiteren Mehrverkehr wegen durchfahrender LKW sorgen, den die Langeler Straßen nicht verkraften werden. Bereits jetzt sind die Anwohner durch den erheblichen Verkehr, der zwangsläufig durch den „Bauboom im Niederkasseler Bereich“ entstanden ist, „genervt“.
Bei einem Mehr an LKW-Verkehr wird den Langelerinnen und Langelern zugemutet, den Geräuschpegel, den LKW herstellungs- und verkehrstechnisch verursachen, „auszuhalten“
3) demnächst werden die Planungen für die neue Rheinbrücke abgeschlossen und die Trasse vorgestellt. Da nicht auszuschließen ist, dass der Überschlag im Gebiet zwischen Lülsdorf und Porz-Langel – also über das Retentionsbecken – erfolgt, wird bei Umsetzung einer derartigen Planung ein schon als massiv zu bezeichnender Lärm entstehen, sowohl bei der Bauzeit als auch zukünftig bei der Nutzung, was bereits jetzt, aber auch in der nächsten Fortschreibung, Berücksichtigung finden muß
Der „Pflege- und Entwicklungsplan Naturschutzgebiet „Langeler Auwald rrh.“ und angrenzende Flächen“ steht am 10.09.2019 zur Erörterung auf der Tagesordnung der Sitzung der BV 7 Porz, wonach die politische Beratung wieder aufgenommen und fortgeführt werden soll. Ein positives Votum für den Pflege- und Entwicklungsplan mit seinen konzipierten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie seinem Vorschlag zur Vergrößerung des bestehenden Naturschutzgebietes in nördlicher Richtung steht nach Einschätzung der Verwaltung nicht im Widerspruch zu einer möglichen Realisierung der Rheinspange 55
Nach den o.a. Ausführungen kann Porz-Langel nicht als „ruhiger Ort“ bezeichnet werden.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass Porz-Langel bei der Planung von Lärmminderungsmaßnahmen berücksichtigt werden muß.
01.10.2019
1. Porzer Müllgipfel
Am 01.10.2019 fand mit großem Erfolg der erste "Porzer Müllgipfel" statt. Dieser wurde organisiert, geplant und durchgeführt von der Vernetzten Gemeinschaft der Bürgervereine (Bürgervereine Gremberghoven, Langel, Libur, Porz-Mitte, Poll, Wahn-Wahnheide-Lind, Urbach, Zündorf, der Bürgervereinigung Ensen-Westhoven, der Grengeler Ortsgemeinschaft und dem Förderkreis Rechtsrheinisches Köln).
Die geladenen Gäste, darunter Vertreter des Ordnungsdienstes, der KVB, der deutschen Bahn, der AWB, des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßen- und Verkehrsentwicklung sowie der Porzer Bürgeramtsleiter Karl-Heinz Merfeld, waren zahlreich erschienen, und so fand eine sehr konstruktive Sitzung zwischen den Gästen und den ersten Vorsitzenden der teilnehmenden Bürgervereinen statt. Insgesamt nahmen 25 Teilnehmer am ersten Porzer Müllgipfel teil.
Simin Fakhim und Hans Baedorf als Sprecher der Vernetzung führten eine eindrucksvolle und lösungsorientierte Präsentation vor, in der u.a. Bilder von problematischen Orten der Vermüllung im Stadtbezirk gezeigt wurden, die die einzelnen Bürgervereine vorab in den jeweiligen Ortsteilen fotografiert hatten.
So wurden z.B. die Flut an Zigarettenkippen auf Straßen und Grünflächen, Hundekot in frisch sanierten Blumenbeeten, wilder Müll in der Westhovener Aue, Verwahrlosung des alten Bahnhofs Porz , Verschmutzung des Rheinboulevard sowie überlaufende Mülleimer gezeigt. Im Anschluss an die Präsentation folgte eine sehr konstruktive, intensive und einvernehmliche Diskussion.
Den Bürgervereinen gelang es so, auf die unterschiedlichen Bereiche und Arten der Verschmutzung, die man leider überall in Köln vorfindet - am Beispiel der Porzer Ortsteile - aufmerksam zu machen.
Deshalb war auch die breite und unterschiedliche Zusammensetzung der Einladungsliste für die Organisatoren von Bedeutung. Hierdurch konnten die verschiedenen Akteure an einen Tisch gebracht werden, um so gemeinsam über umsetzbare Lösungswege sowie bessere Vernetzungen der Teilnehmer zu sprechen, so dass nachhaltige Verbesserungen erzielt werden können. Simin Fakhim erklärt, "dass die schon seit einigen Jahren regelmäßig durchgeführten " Porz putzt munter " Aktionen - in denen in mehreren Porzer Ortsteilen zeitgleich Müll gesammelt wird - teilweise zur Verbesserung der Situation geführt haben, aber leider nicht ausreichen. Die Grünflächen, Straßen und Plätze sind einige Wochen später größtenteils wieder vermüllt "
"Es muss sich prinzipiell etwas ändern. Deshalb haben wir diesen Runden Tisch organisiert, um nachhaltig Verbesserungen zu erwirken" ergänzt sie.
Hans Baedorf weist darauf hin, dass durch dieses Zusammentreffen einige gute Lösungsansätze, wie z.B. eine bessere Absprache der verschiedenen Akteure und eine intensivere Kontrolle von einzelnen Hotspots der Vermüllung im Porzer Stadtgebiet angestoßen werden konnten. " Wir haben uns in anderen Städten und auch im Ausland umgesehen, was hier gegen das Littering unternommen wird. So konnten wir neue Maßnahmen aufzeigen".
Einer der wichtigsten Punkte ist den Teilnehmer des " Porzer Müllgipfels" aber die intensivere Vernetzung der einzelnen Akteure und die Transparenz der Zuständigkeit gewesen. "Wir erhoffen uns hierdurch eine Reduzierung der Vermüllung in Porz, auch auf lange Sicht", so die beiden Sprecher der Vernetzung der Bürgervereine. Am Ende des Treffens wurde sogleich ein Termin für ein Folgetreffen festgelegt. Allen Beteiligten ist bewusst, dass dies nur der Anfang gegen die Bekämpfung der zunehmenden Vermüllung sein kann und dass unbedingt die Bevölkerung für dieses Thema sensibilisiert werden muss.
Porz ist durch diesen ersten Porzer Müllgipfel
ein Vorreiter im ganzen Stadtgebiet.
https://www.ksta.de/koeln/porz/porzer-muellgipfel-sagt-dem-dreck-den-kampf-an-33293338
S e p t e m b e r
26.09.2019
Godorfer Hafen wird nicht ausgebaut
Der Stadtrat hat die Pläne für den Ausbau des Godorfer Hafens am Dienstag nach 30 Jahren endgültig begraben. CDU, Grüne, Linke, FDP, die Ratsgruppe Gut, Oberbürgermeisterin Henriette Reker sowie die fraktionslosen Ratsmitglieder Walter Wortmann und Lisa Gerlach haben beschlossen, alle bislang eingeleiteten planungsrechtlichen Verfahren für den Ausbau des Hafens zu beenden.
Der Antrag dafür stammte von CDU, Grünen FDP und Gut. Die SPD-Fraktion hatte zuvor in einer hitzig geführten Diskussion vergeblich versucht, den Ausbaustopp zu verhindern.
CDU wechselt die Seiten beim Thema Godorf
„Das Verfahren für den Hafenausbau war unter bestimmten Prämissen gestartet, die mittlerweile obsolet sind“, sagte CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau. Seine Fraktion hatte sich vor Jahren noch für den Ausbau eingesetzt, die Position aber inzwischen gewechselt. Petelkau begründete das damit, dass die Wachstumsprognosen für den Güterumschlag per Rheinschiff nicht eingetreten seien.
„Es war von einem Wachstum in Höhe von sechs Prozent pro Jahr die Rede, und jetzt liegen wir deutlich darunter“, sagte er. „Wir haben keinen Mangel in der Region und daher gibt es für einen Ausbau in Godorf auch aus wirtschaftlicher Sicht keine Notwendigkeit“, sagte Petelkau.
Jörg Frank (Grüne) dankte den Bürgerinitiativen, die unermüdlich für den Ausbaustopp gekämpft hätten. „Dieser Ratsbeschluss ist ein großer historischer Erfolg für die Kölner Grünen – dafür haben wir über 30 Jahre gekämpft“, sagte er. Ein 35 Hektar großes Naturschutzgebiet in Kölner Süden wäre ansonsten vernichtet worden. Es sei gut, dass eine 75 Millionen Euro teure Fehlinvestition in einen Hafenausbau nun vermieden worden sei.
SPD-Fraktionschef Christian Joisten beharrte darauf, dass der Hafenausbau weiterhin sinnvoll sei, auch aus Gründen des Klimaschutzes. Jedes Binnenschiff ersetze 100 Lastwagen. Der Godorfer Hafen verfüge über eine optimale Anbindung an die im Kölner Süden ansässigen Unternehmen. „Wer den Klimanotstand in Köln für richtig hält, muss dem Ausbau daher zustimmen“, sagte Joisten. Jeder Euro, der in das Projekt fließen würde, erwirtschafte zudem zwei Euro.
Kritik an der Häfen und Güterverkehr Köln
„Es ist heute ein großartiger Tag, an dem wir dieses Projekt beerdigen konnten“, sagte FDP-Fraktionschef Ralph Sterck. Es existiere kein neutraler Beweis, dass die Erweiterung wirtschaftlich wäre. Sterck griff die Geschäftsführung der Häfen und Güterverkehr Köln (HGK) AG scharf an und warf den Verantwortlichen vor, sich politisch geäußert und öffentlich für den Hafenausbau ausgesprochen zu haben. „Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, wie ein städtisches Tochterunternehmen mit der Mutter Stadt umgeht“, sagte er. „Das kann sich der Rat als Souverän nicht gefallen lassen.“
Stadtwerke-Chef Dieter Steinkamp, zu dessen Konzern die HGK gehört, wies Stercks Vorwurf zurück. „Es ist richtig, dass das Management versucht, einen Schaden zu vermeiden“, sagte er. Die HGK hat bereits acht Millionen Euro in die Ausbauplanungen investiert. Man werde über einen Ausgleich reden müssen, sagte Steinkamp. „Die HGK akzeptiert selbstverständlich die politische Entscheidung, die wir aber für einen Fehler halten“, sagte ein HGK-Sprecher.
25.09.2019
L a n g e l e r D i s c o u n t e r
Quelle:
Porz-Langel bald mit Supermarkt?
Ein Discounter und Wohnungen sollen entstehen
Ende September hatte das Stadtplanungsamt zum Planungskonzept „An der Mühle“ eingeladen. Hinter dem Namen verbirgt sich ein dreiviertel Hektar großes Areal, das von der Lülsdorfer Straße, der Straße „An der Mühle“ und halbringförmig von der Straße „Am Weingartsberg“ umschlossen ist.
Das frühere Deponie-Gelände hat sich die Natur zurückerobert. Es sollen Häuser mit bis zu drei Geschossen, ein maximal 799 Quadratmeter großer Supermarkt sowie rund 30 öffentlich geförderte und barrierefreie Wohnungen entstehen. Dazu zwei Wohngruppen für fünf bis neun Personen in betreutem Wohnen. Des Weiteren sind eine Bäckerei mit Bistro und Praxisräume geplant, sowie etwa 56 Stellplätze für den Discounter mit Zufahrt von der Lülsdorfer Straße. 22 gesonderte Pkw-Stellplätze sind in einem Garagenbau vorgesehen.
Für das seit langem von der Natur zurückeroberte Gelände gegenüber der früheren Einmündung der Rheinbergstraße gab es kürzlich eine Bürgerbeteiligung. Discounter, Läden und Wohnungen könnten konkrete Formen annehmen.
Die Bürgerveranstaltung beschreibt Stadtplaner Wolfgang Tuch als sehr friedlich. „Der Fokus der Fragen war breit gefächert, direkte Nachbarn wollten zum Beispiel wissen, welche Gebäude da hinkommen.“ Der stellvertretende Leiter der rechtsrheinischen Teams im Stadtplanungsamt schildert, dass Bodenuntersuchungen die ehemalige und stillgelegte Deponie als „unkritisch“ ansähen.
Die Ergebnisse der Veranstaltung werden nun ausgearbeitet, die Vorlage für den politischen Beschluss komme Anfang nächsten Jahres in die Bezirksvertretung Porz und den Stadtentwicklungsausschuss, sagt Diplom-Ingenieur Tuch. Voraussichtlich 2021 könnten dann die Arbeiten für den Discounter, die Wohnungen und Parkplätze begonnen werden.
Auf die Bürgerbeteiligung in der Jakob-Engels-Halle hatten im Vorfeld CDU (MdR Anne Henk-Hollstein), Grüne (Dieter Redlin BV Porz) und die SPD (Lutz Tempel BV Porz) hingewiesen. Sie erklären, dass in Langel seit vielen Jahren über die Ansiedlung eines neuen Einzelhandelsgeschäfts gesprochen werde, es gebe dazu viele Hoffnungen, Spekulationen und Vermutungen. Die Politiker verfolgten seit 2012 das Projekt, heißt es weiter, sie hätten dazu mit einem Investor, Architekten und Ämtern der Verwaltung gesprochen. Henk-Hollstein, Redlin und Tempel gehen davon aus, dass die Bürger 2022 wieder in Langel einkaufen können.
In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt des Dezernates für Stadtentwicklung, Planen und Bauen hat eine Vorhabenträgerin für das Plangebiet mit dem Arbeitstitel „An der Mühle“ in Köln-Porz-Langel ein städtebauliches Konzept erarbeitet.
Das Plangebiet liegt östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle, westlich und nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 1027) in Köln-Porz-Langel.
Ziel der Planung ist es, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung am Ortseingang von Langel zu errichten.
Das städtebauliche Planungskonzept wird am Mittwoch, den 25. September 2019 um 19:00 Uhr in der Jakob-Engels-Halle, Hinter der Kirche in 51143 Köln-Porz-Langel (Eingang Hintergasse), vorgestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich in dieser Veranstaltung zu dem städtebaulichen Planungskonzept zu äußern.
Telefonische Auskünfte können zu den regulären Bürozeiten im Stadtplanungsamt unter der Rufnummer 0221/221-22853 eingeholt werden.
Schriftliche Stellungnahmen können bis einschließlich 9. Oktober 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz, Henk van Benthem, Bezirksrathaus Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln, oder per E-Mail (henk.vanbenthem@stadt-koeln.de) gerichtet werden.
Es lädt ein: Herr Henk van Benthem
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz
Endlich wieder in Langel einkaufen
Langel - Als „eine große Chance für Langel“ betrachten Vertreter von CDU, SPD und Grünen das Projekt, in Langel nach vielen Jahren wieder ein Einzelhandelsgeschäft anzusiedeln. Wunsch-Standort für den Laden ist das brachliegende Grundstück zwischen der Lülsdorfer Straße und der Straße An der Mühle.
In einer gemeinsamen Erklärung ermuntern CDU-Ratsmitglied Anne Henk-Hollstein, der Grünen-Fraktionsvorsitzende in der Porz/Poller Bezirksvertretung Dieter Redlin und Lutz Tempel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD in der Bezirksvertretung, die Bürger des Ortes zur Mitwirkung am Projekt.
Seit vielen Jahren werde in Langel von der Ansiedlung eines neuen Einzelhandelsgeschäfts gesprochen; viele Hoffnungen, Spekulationen und Vermutungen seien im Umlauf gewesen, fassen die Politiker zusammen. Jetzt, im Spätsommer 2019, werde es konkreter. „Wir hoffen mit den Bürgerinnen und Bürgern aus Langel, dass diese Verbesserung der Infrastruktur erfolgreich sein wird“, heißt es in der Erklärung.
Seit sieben Jahren befänden sich die Politiker parteiübergreifend und gemeinsam in intensiven Gesprächen mit einem Investor, Architekten und mehreren betroffenen Dienststellen der Verwaltung, um dieses Projekt voran zu bringen. „Wir wissen ja, dass manche Mühlen langsam mahlen, aber bekanntlich wird das gut, was lange währt“, heißt es weiter.
Für die Ansiedlung eines Discounters sei das brachliegende Grundstück vorgesehen; zudem sollten dort Wohnen, ein Pflegedienst und betreutes Wohnen angesiedelt werden. Doch dafür müsse zuerst der Bebauungsplan geändert werden, der bisher nur eine Einfamilienhausbebauung vorsieht.
Das Gelände unterhalb der Wohnsiedlung „Am Weingartsberg“ ist nicht ganz unproblematisch, wie sich ältere Langeler erinnern. Hier gab es in früheren Jahrzehnten eine Mülldeponie; über die Schwierigkeiten und Bedingungen einer möglichen künftigen Nutzung angesichts der Bodenbelastung ist viel diskutiert worden.
Nachdem die Vorarbeiten der Architekten mit der Beteiligung des Gestaltungsbeirates endlich abgeschlossen seien, könne die vorgezogene Bürgerbeteiligung stattfinden. Dazu sind Langeler Bürger und Interessenten am Mittwoch, 25. September, 19 Uhr, in die Jakob-Engels-Halle eingeladen. Bei der Versammlung sollen die Planungen vorgestellt und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden.
„Wir hoffen dafür sehr auf eine rege Beteiligung“ und eine „offensive Beteiligung der Bürgerschaft“, machen Henk-Hollstein, Redlin und Tempel deutlich. Der weitere Fahrplan sehe so aus: „Wenn alles planmäßig klappt, soll noch vor der Sommerpause 2020 der geänderte Bebauungsplan beschlossen werden.
Im Anschluss kann der Investor seinen Bauantrag stellen und nach dessen Genehmigung mit den Arbeiten beginnen.“ Voraussichtlich vom Jahr 2022 an könnten die Bürgerinnen und Bürger dann direkt in Langel wieder einkaufen.
Quelle: https://www.ksta.de/koeln/porz/endlich-wieder-in-langel-einkaufen-33213680
Linie 7 in Porz
Endstation Zündorf könnte bald Geschichte sein
Zündorf - Eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 in Richtung Süden mit Anschluss an den Schienenverkehr im Rhein-Sieg-Kreis– dieser Wunsch besteht in Porz mindestens seit den 1970er Jahren. Diverse entsprechende Initiativen dazu von politischer Seite oder aus bürgerschaftlichem Engagement heraus sind gescheitert oder verstummt. Zu mächtig waren die Hindernisse.
Rhabarberschlitten-Trasse nicht verfügbar
Jahrzehntelang war beispielsweise ein Grundstück unmittelbar gegenüber der jetzigen Endhaltestelle an der Wahner Straße in Zündorf nicht verfügbar. Andere Grundstücke der alten Trasse des früheren „Rhabarberschlittens“, der einst von Porz in den Rhein-Sieg-Kreis führte, wurden überbaut und überplant. Nicht zuletzt gab es für entsprechende Stadtbahn-Verlängerungswünsche keine Planungsmittel. Und schließlich gibt es Stimmen, die angesichts der jetzt schon äußerst guten Auslastung der Linie 7 noch mehr Passagiere aus dem Süden für zu viel halten.
Rheinquerung nach Niederkassel
Jetzt aber werden durch die Pläne zum Bau einer neuen Rheinquerung die Karten neu gemischt; die Bezirksvertretung Porz will ins neue Spiel eingreifen. In der jüngsten Sitzung verabschiedete das Gremium einmütig einen Änderungsantrag der SPD zu einer Verwaltungsvorlage , in der sich die Stadt mit der Planungsaufnahme für die neue Stadtbahn von Niederkassel nach Köln befasst. Die Bezirksvertretung Porz verlangt, dass zusätzlich zur Planungsaufnahme für die Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Lülsdorf-Godorf-Köln inklusive der Rheinquerung auch die Planung eines Anschlusses der KVB-Linie 7 in Lülsdorf an diese Stadtbahn erfolgen solle.
Die Trasse der einstigen Verlängerung ist in Langel an der Mühle noch erkennbar.
Bild: Beatrix Lampe
Beide Trassen sollen dem Porzer Änderungsbeschluss zufolge zunächst bis einschließlich der Genehmigungsplanung entwickelt und im Anschluss daran insbesondere zum Schutze des Klimas möglichst zügig umgesetzt werden. Wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Simon Bujanowski sagt, habe die Kölner Stadtverwaltung von den Porzer Bezirksvertretern den Beschluss erwartet, dass die neue Stadtbahn von Niederkassel nach Köln alleine durch den Rhein-Sieg-Kreis geplant werden sollte.
SPD kritisiert Mangel an Ambition
Im Gegenzug habe die Stadt Köln lediglich die mögliche Trasse für die Anbindung der Linie 7 offenhalten wollen. Das war nicht nur der SPD zu wenig, wie sich in der Sitzung des Porzer Gremiums zeigte, das den Änderungsantrag einstimmig annahm. Bujanowski kritisiert die Vorlage der Stadtverwaltung und attestiert ihr einen „erstaunlichen Mangel an Ambition, zum einen durch Verteilung von Aufgaben an den Rhein-Sieg-Kreis, zum anderen durch das Vertagen der Verlängerung der Linie 7 auf den Sankt-Nimmerleins-Tag“. Diese neue Verzögerungstaktik sei „keinesfalls hinnehmbar“.
Dank an den Rhein-Sieg-Kreis
Sein Stellvertreter Lutz Tempel ergänzt in einer Pressemitteilung: „Wir danken dem Rhein-Sieg-Kreis, dass dieser endlich Bewegung in die durch die Kölner Verwaltung und die Kölner Verkehrs-Betriebe festgefahrene Situation für den Öffentlichen Personennahverkehr im Porzer Süden gebracht hat.“ Nun sei es dringend erforderlich, schreibt Tempel, diese auch für den Klimaschutz nötigen Maßnahmen umgehend in Angriff zu nehmen. Dazu gehöre der bereits am 13. Juni gefasste Beschluss zur Verlängerung der Linie 7 mit der Verknüpfung in Lülsdorf.
Quelle:
21.09.2019
Vorbereitungsarbeiten für den Herbst
Diesmal trafen sich die Mitglieder des Bürgerverein Porz-Langel e.V. an den Pflegeflächen am Parkplatz.
Zuerst wurde die Sitzecke, an der am 13.09.2019 ein großer Ast an der dort stehenden Kastanie abgebrochen war, gesäubert – Astwerk entfernt und die Kastanien eingesammelt.
Um die Pflegebeete für den Herbst vorzubereiten, war unser Mitglied Thomas Katzemich bereits vor einigen Tagen unterwegs, um Humus und Pinienrinde zu besorgen.
Zunächst mußten noch Sträucher und Stauden zurückgeschnitten werden, dann entfernten wir die Wildkräuter in den Beeten.
Damit der Boden für die nächste Zeit wieder mit Wirk- und Nährstoffen versorgt ist, wurde der Humus eingeharkt und die Fläche zum Schluß mit Pinienrinde abgedeckt.
Unser Mitglied Marianne Matthiae sorgte für Sauberkeit an der Sitzecke an St. Clemens
eine kleine Stärkung zwischendurch
und weiter geht es
das Ergebnis kann sich wieder einmal sehen lassen
wir haben fertig - fröhliche Gesichter nach erfolgreicher Arbeit
13.09.2019
anscheinend fordert der trockene Sommer seinen Tribut, trotz Bewässerung
wir waren vor Ort, um uns von dem Schaden ein Bild zu machen, und haben sofort das Grünflächenamt der Stadt Köln informiert
05.09.2019
das muß nicht sein
am gestrigen Abend waren Zündorfer Spaziergänger, von Zündorf kommend Richtung Fußballplatz, unterwegs und haben dabei jede Menge Unrat gesammelt:
einen Löffel aus Metall, eine halbe Schuhsohle, Pommesgabeln, Flaschen, zerbrochene Gläser, Plastikverpackungen, Plastikdeckel, ganz viele Süßkramverpackungen, Binden, Plastiktüten, Unmengen von Kippen, Bierdeckeln, Schlauchstücke und vieles mehr, aber auch Biomüll wie Zwiebeln, Salat, Paprika, Zitronengras, Bananenschalen (alles an einem kleinen Stück am Rhein) – das verrottet zwar, zieht aber auch Ungeziefer an.
Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei den beiden "Müllsammlern".
A u g u s t
29.08.2019
die Gelegenheit nutzen, seine Einwände vorzubringen
auch Langel ist betroffen
z.B. -> Abgas- und Lärmbelästung durch LKW-Mehrverkehr wegen des Ausbaus des trimodalen Hafens der EVONIK, Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Umzug der Firma Theo Steil aus dem Deutzer in den Godorfer Hafen ->
In der Zeit vom 19.08.2019 bis zum 08.09.2019 besteht die Gelegenheit, sich über den Inhalt der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung der Stadt Köln zu informieren.
Hier geht es zum Entwurf:
https://www.stadt-koeln.de/artikel/67336/index.html
Anregungen und Bedenken zum Planentwurf sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich der Stadt Köln, Stadthaus Deutz, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per eMail oder mündlich zur Niederschrift mitzuteilen:
umwelt-verbraucherschutz@stadt-koeln.de
https://comcenter.netcologne.de/appsuite/#
Firma Theo Steil GmbH
Bezirksregierung Köln
Az.: 54.1-3.2-(11.0)-72-So
Auf Grundlage der § 2 Absatz 1 Satz 1 und § 4 Absatz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens über die Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) in Verbindung mit § 10 Absatz 3 und 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der §§ 8, 9 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), alle in der zurzeit geltenden Fassung, wird Folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Theo Steil GmbH, Ostkai 6 in 54293 Trier, hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Erlaubnisbehörde mit Antrag vom 10.10.2018, letztmalig ergänzt am 23.01.2019, eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) zur Einleitung von Klarwasser aus einer Kleinkläranlage sowie Niederschlagswasser der Dach- und Hofflächen auf dem Gelände in 50997 Köln-Godorf, Mühlenhof, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 34, Flurstück 136 z.T. und 142 z.T., in den Rhein beantragt.
Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird erforderlich durch die Errichtung und den Betrieb einer trimodalen Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten und gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen (Sonderfahrzeugen) in 50997 Köln-Godorf, Mühlenhof, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 34, Flurstück 136 z.T. und 142 z.T., mit einer Lagerkapazität aller Anlagen in Höhe von 12.000 t und einem Jahresdurchsatz von maximal 133.000 t. Über die Errichtung und den Betrieb wird in einem gesonderten immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden. Die Unterlagen zu diesem Verfahren liegen im selben Zeitraum an denselben Stellen aus.
Der wasserrechtliche Erlaubnisantrag beinhaltet folgende erlaubnispflichtige Maßnahmen:
- die Einleitung von max. 123 l/s Niederschlagswasser der Dachflächen über die Einleitstelle E in den Rhein,
- die Einleitung von max. 100 l/s verschmutztem Niederschlagswasser der Platzflächen nach Behandlung in einem Lamellenklärer über die Einleitstelle E in den Rhein
- die Einleitung von max. 2,57 l/s häuslichem Abwasser nach Behandlung in einer Kleinkläranlage über die Einleitstelle E in den Rhein.
Die Antragstellerin hat mit dem Erlaubnisantrag die nachfolgend genannten Unterlagen vorgelegt, die die Auswirkungen der Einleitung erkennen lassen. Hinter dem Titel der im Folgenden aufgezählten Unterlagen findet sich zum Teil in Kursivschrift eine allgemeinverständliche Erklärung des Titels bzw. des wesentlichen Inhalts:
- Erläuterungen zur Herkunft und Menge der beantragten Einleitmengen, der Abwasserbehandlungsanlagen und der Einhaltung der Anforderungen nach der Abwasserverordnung sowie dem Erlass an die Anforderungen der Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren,
- Fließbilder zur Entwässerung,
- Erläuterungen zur Auslegung der Kleinkläranlage und des Anfalls des häuslichen Abwassers (Ermittlung der erforderlichen Größe und Reinigungsleistung der Kleinkläranlage),
- Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Niederschlagswasseranfalls,
- Nachweise der Regenrückhaltung des Niederschlagswassers der Dachflächen (Ermittlung der erforderlichen Größe der Regenrückhaltung),
- Nachweise der Regenrückhaltung des Niederschlagswassers der Hofflächen
- Erläuterungen zur Auslegung des Lamellenklärers (Ermittlung der erforderlichen Größe und Reinigungsleistung des Lamellenklärers),
- Erläuterungen zur Auslegung der Abscheideranlagen (Ermittlung der erforderlichen Größe und Reinigungsleistung der Abscheideranlagen).
Der Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom 12. August 2019 bis einschließlich 11. September 2019 an den nachfolgend aufgeführten Stellen zu den folgenden Zeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen) zur Einsichtnahme aus.
Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, Dezernat 52, Raum K 231 in den Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Stadthaus Deutz-Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Raum 07E22 in den Zeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln, Zimmer 111 in den Zeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Zusätzlich zu den genannten Zeiten ist nach vorheriger Abstimmung eine Einsichtnahme bei der Bezirksregierung Köln möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich unter dem Aktenzeichen 52.03.01-0040/18/11.0-Schn eine öffentliche Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens für das oben bezeichnete Vorhaben der Firma Theo Steil GmbH erfolgt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 11. Oktober 2019, Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Erlaubnisverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen sind schriftlich mit Namen und der vollen leserlichen Anschrift an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, 50606 Köln oder an die v. g. Stellen, bei denen die Unterlagen ausgelegt werden, zu richten. Die Einwendungen können auch elektronisch als einfache E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift sowie des o g. Aktenzeichens an die E-Mail-Adresse Einwendungen54@bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Erlaubnisbehörde gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Abs. 6 BImSchG, ob sie die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin wird bestimmt auf den 17. Dezember 2019 und beginnt um 10:00 Uhr. Er findet im Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde Sürth-Weiß, Auferstehungskirchweg 7 in 50999 Köln statt. Der Termin für eine eventuell erforderliche Fortsetzung des Erörterungstermins wird ggf. im Erörterungstermin am 17. Dezember 2019 bekannt gegeben.
Zum Erörterungstermin wird nicht gesondert eingeladen.
Der Erörterungstermin findet gem. § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt, wenn
1. Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
2. die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgezogen worden sind,
3. ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen oder
4. die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Bezirksregierung Köln keiner Erörterung bedürfen.
Ein möglicher Wegfall des Erörterungstermins wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Wortbeiträge sind denjenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorbehalten, die rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben (§14 Abs. 1 der 9. BImSchV).
Zur Feststellung der Identität sind Ausweispapiere beim Erörterungstermin bereitzuhalten. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem oder einer Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin, oder bei Ausbleiben von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Die durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Köln, den 10. Juli 2019
Im Auftrag
gez. Sommer
Quelle:
Az.: 52.03.01-0040/18/11.0-Schn
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die Firma Theo Steil GmbH
Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekanntgegeben:
Die Firma Theo Steil GmbH, Ostkai 6 in 54293 Trier hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde mit Antrag vom 10.10.2018, letztmalig ergänzt am 28.06.2019, eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und zum Betrieb einer trimodalen Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten und von gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen (Sonderfahrzeugen) auf dem Gelände in 50997 Köln-Godorf, Mühlenhof, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 34, Flurstücke 136 und 142 je teilweise beantragt. Die Fläche des Betriebsgeländes liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins und umfasst ca. 14.000 qm. Die maximal geplante Lagerkapazität aller Anlagen beträgt 12.000 t. Der Jahresdurchsatz soll maximal 133.000 t/a betragen. Außerdem hat die Theo Steil GmbH eine Zulassung des vorzeitigen Beginns der Errichtung gemäß § 8a BImSchG beantragt.
Der Antragsgegenstand beinhaltet:
- die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von Eisen- und Nichteisenmetallen sowie deren Sortierung und Behandlung unter Einsatz einer Schrottschere, einer Paketierpresse, einer Baggerschere, von Brennschneidelanzen und eines Schienenbrechers. Die Behandlung der Schrotte beinhaltet u.a. die Entfrachtung und Sanierung von Schadstoffen, wie beispielsweise Bleimennige, KMF, Asbest,
- die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von FE- und NE-Spänen sowie zur Lagerung von Schrotten, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen,
- die Errichtung und den Betrieb einer Schienenfahrzeugzerlegung sowie einer Trockenlegung von Transformatoren,
- die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikschrott,
- die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Schienenfahrzeug- und Lok-Trockenlegung,
- die Errichtung und den Betrieb eines Verwaltungsgebäudes, von Verkehrs- und Lagerflächen, einer Eingangs- und Ausgangs- sowie Gleiswaage, einer Schrankenanlage, einer Radioaktivitätsmesseinrichtung, einer Werkhalle, einer Betriebstankstelle, eines Waschplatzes, einer Lärmschutzwand, von Ab-wasseraufbereitungsanlagen,
- den Einsatz von 5 Hydraulikbaggern, 2 Radladern, 2 Gabelstaplern und einem LKW oder Dumper in den jeweiligen Betriebseinheiten,
- eine Betriebszeit von Montag bis Samstag von 06.00 bis 22.00 Uhr. Die Schrottschere, die Schrottpaketierpresse, der Schienenbrecher und die Waggonzerlegung sollen davon abweichend Montag bis Samstag in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden und
- die Änderung der bestehenden Bahnanlage.
Die am o. g. Standort beantragte Entsorgungsanlage ist den Ziffern 8.9.2 (Anlagen zur Behandlung von Altfahrzeugen, sonstigen Nutzfahrzeugen, Bussen oder Sonderfahrzeugen (einschließlich der Trockenlegung) mit einer Durchsatzkapazität je Woche von 5 oder mehr Altfahrzeugen, sonstigen Nutzfahrzeugen, Bussen oder Sonderfahrzeugen), 8.11.2.1 (Anlagen zur sonstigen Behandlung, ausgenommen Anlagen, die durch die Nummern 8.1 bis 8.10 erfasst werden, mit einer Durchsatzkapazität von gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag), 8.11.2.4 (Anlagen zur sonstigen Behandlung, ausgenommen Anlagen, die durch die Nummern 8.1 bis 8.10 erfasst werden, mit einer Durchsatzkapazität von nicht gefährlichen Abfällen, soweit nicht durch die Nummer 8.11.2.3 erfasst, von 10 Tonnen oder mehr je Tag), 8.12.1.1 (Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 50 Tonnen oder mehr), 8.12.3.1 (Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämme handelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden bei Eisen- oder Nichteisenschrotten, einschließlich Autowracks, mit einer Gesamtlagerfläche von 15 000 Quadratmetern oder mehr oder einer Gesamtlagerkapazität von 1 500 Tonnen oder mehr) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der zurzeit gültigen Fassung zuzuordnen.
Bei den Anlagen der Ziffer 8.11.2.1 und 8.12.1.1 handelt es sich um Anlagen nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments (IE-RL).
Es handelt sich um ein Vorhaben nach Nr. 8.7.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), welches in der Spalte 2 mit einem “A“ gekennzeichnet ist. Für das Vorhaben wurde deshalb eine allgemeine Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien zur Feststellung der UVP-Pflicht durchgeführt.
Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass keine zusätzlichen erheblichen nachteiligen Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter gemäß § 2 UVPG zu erwarten sind. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen dieses immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens entbehrlich.
Die Abfallbehandlungsanlage wird auf einer bereits industriell genutzten versiegelten Fläche der HGK AG bzw. RheinCargo GmbH & Co. KG errichtet. Es werden keine geschützten oder sonstigen ökologisch bedeutsamen Flächen in Anspruch genommen. Das Vorhaben wird in das derzeitige Landschaftsbild eingepasst, der Gebietscharakter wird nicht verändert. Die Schonung zu schützender Arten wird durch geeignete Maßnahmen gewahrt, sodass eine erhebliche nachteilige Beeinträchtigung des Artenschutzes ausgeschlossen werden kann. Es sind keine Eingriffe in das Grundwasser vorgesehen. Eine Gefährdung des Wassers durch wassergefährdende Stoffe ist ebenfalls nicht zu besorgen, da die Anlage nach den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend errichtet und betrieben wird. Niederschlagswässer von Dach- und Betriebsflächen werden vor der Einleitung technisch aufbereitet. Durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage entstehen neue gefasste und diffuse Emissionen in die Luft, diese liegen unterhalb der vorgeschriebenen Immissionswerte. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Stäube sind nicht zu erwarten. Durch die Errichtung einer Lärmschutzwand und Betriebshallen werden Lärmschutzmaßnahmen errichtet. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch anlagenspezifische Geräusche können ausgeschlossen werden, da die Immissionsrichtwerte aller beurteilten Immissionsorte eingehalten werden. Eine Beeinträchtigung durch Gerüche und Erschütterungen ist nicht zu erwarten.
Der Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom 12. August 2019 bis einschließlich 11. September 2019 an den nachfolgend aufgeführten Stellen zu den folgenden zur Einsichtnahme aus.
Bezirksregierung Köln,
Zeughausstr. 2-10,
50667 Köln,
Dezernat 52,
Raum K 231,
in den Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Stadt Köln,
Die Oberbürgermeisterin,
Stadthaus Deutz-Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2,
50679 Köln,
Raum 07E22,
in den Zeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Stadt Köln,
Die Oberbürgermeisterin,
Bezirksrathaus Rodenkirchen
Hauptstraße 85,
50996 Köln,
Zimmer 111,
in den Zeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.
Bei der Bezirksregierung Köln ist zusätzlich zu den genannten Zeiten eine Einsichtnahme nach vorheriger Abstimmung möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich unter dem Aktenzeichen 54.1-3.2-(11.0)-72-So) eine öffentliche Bekanntmachung des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das oben bezeichnete Vorhaben der Firma Theo Steil GmbH erfolgt.
Mit dem Antrag und den zugehörigen Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BIm-SchG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Nr. 3. der 9. BImSchV folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen ausgelegt, die Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten:
- Brandschutzkonzept der Müller–BBM GmbH vom 16.05.2018, Bericht-Nr. M138812/01,
- Prognose der durch den Anlagenbetrieb bedingten Staubfreisetzungen sowie der Immissionszusatzbelastung (Schwebstaub (PM10) und Staubniederschlag) im Einwirkbereich der Anlage - Immissionsprognose für Staub der Müller-BBM GmbH vom 14.06.2019, Bericht-Nr. M127621/07,
- Untersuchung der durch den Anlagenbetrieb verursachten Geräusche so-wie deren Auswirkungen an den nächstgelegenen Immissionsorten - Schalltechnische Untersuchung zum Betrieb eines Schrottplatzes mit Aufbereitungsanlagen im Godorfer Hafen, Köln der Kramer Schalltechnik GmbH vom 07.06.2018, Projekt-Nr. 16 01 040/09,
- Begutachtung der SWECO GmbH vom 15.11.2017 der hydraulischen Auswirkungen des Vorhabens auf die Hochwassersituation, Projekt-Nr. 9141-17-032 und
- Artenschutzprüfung der regio gis + planung vom 11.04.2019.
Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 11. Oktober 2019 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Offenlage der Antragsunterlagen. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen sind schriftlich mit Namen und der vollen leserlichen Anschrift an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln oder an die v. g. Stellen, bei denen die Unterlagen ausgelegt werden, zu richten. Die Einwendungen können auch elektronisch als einfache E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift sowie des o g. Aktenzeichens an die E-Mail-Adresse 52-Genehmigung@bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben. Diesbezügliche Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/52_53_industrieanlagen_genehmigungsverfahren/index.html. Zudem werden diese Datenschutzhinweise mit den Planungsunterlagen ausgelegt und können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln angefordert werden.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV ob sie die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin findet statt am 17. Dezember 2019 und beginnt um 10:00 Uhr im. Er findet im Gemeindesaal der Evangelischen Kirchengemeinde Sürth-Weiß, Auferstehungskirchweg 7 in 50999 Köln statt. Der Termin für eine eventuell erforderliche Fortsetzung des Erörterungstermins wird ggf. im Erörterungstermin am 17. Dezember 2019 bekannt gegeben.
Zum Erörterungstermin wird nicht gesondert eingeladen.
Der Erörterungstermin findet gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt, wenn
1. Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
2. die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgezogen worden sind,
3. ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen oder
4. die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Bezirksregierung Köln keiner Erörterung bedürfen.
Ein möglicher Wegfall des Erörterungstermins wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht.
Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prü-fung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Aktiver Vortrag ist denjenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorbehalten, die rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben (§ 14 der 9. BImSchV).
Zur Feststellung der Identität sind Ausweispapiere beim Erörterungstermin bereitzuhalten. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem oder einer Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin, oder bei Ausbleiben von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Die durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 4 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Köln, den 10. Juli 2019
Im Auftrag
gez. Schneidmüller
Quellen:
Amtsblatt Köln Ausgabe Nr. 29 2019 - Bezirksregierung Köln
27.08.2019
Neue Verbindung zur Bonner Innenstadt
Der Fahrplanwechsel bei der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) bringt Kunden im Porzer Süden spürbare Verbesserungen. Die RSVG schafft eine neue, direkte Verbindung von Wahn und Zündorf über Langel in die Bonner Innenstadt und baut damit ihr grenzüberschreitendes Angebot aus.
Von Mittwoch an, 28. August, wird im Stadtbezirk Porz nicht mehr die Buslinie 501 verkehren, die von Siegburg bis Zündorf führte und auf der Tour insgesamt 64 Haltestellen anfahren musste, was zuweilen zu erheblichen Unpünktlichkeiten führte. Die Linie 501 führt von Siegburg aus künftig nur mehr bis Lülsdorf Stahlenstraße.
Den weiterführenden Streckenabschnitt über Langel und Zündorf nach Wahn übernimmt die Schnellbuslinie SB55, die aus der Bonner Innenstadt kommt und bis Wahn insgesamt nur 28 Haltestellen bedienen muss. Wie die Kölner Verkehrs-Betriebe online mitteilen, werden die KVB-Linien 164 und 167 von Mittwoch an mit der Linie SB55 verknüpft. Montags bis samstags fahren die Schnellbusse im 20-Minuten-Takt, morgens im Zehn-Minuten-Takt. An Sonn- und Feiertagen fahren sie alle halbe Stunde, nachts stündlich.
Der Zündorfer Bürgerverein, der schon vor Jahren in einem Zielpapier eine solche Verbindung von Bonn über Zündorf nach Wahn vorgeschlagen hat, machte jetzt auf die Neuerung aufmerksam und zeigt sich sehr erfreut über den Ausbau. Reiner Lindlahr, stellvertretender Vorsitzender des Bürgervereins, sieht diverse erhebliche Vorteile: Die Verbindung von Zündorf nach Bonn in nur 49 Minuten mache die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiv.
Aus dem Umstand, dass der Schnellbus nur weniger als halb so viele Haltestellen anfahren muss wie der bisherige 501-er Bus ergebe sich die Hoffnung, dass der Fahrplan zuverlässiger eingehalten werde und die Busse pünktlicher kommen. Nicht zuletzt bedeute die Fahrplanänderung einen besseren Service für Fahrgäste, die nachts gern etwas länger unterwegs sind. Der letzte Bus der Schnellbuslinie fährt künftig um 3.05 Uhr in Wahn ab – bisher war um 1.51 Uhr Schluss.
Lindlahr sieht durch das erweiterte RSVG-Angebot „die Chance, dass mehr Fahrgäste aus dem Rhein-Sieg-Kreis bei ihrer Fahrt zur Linie 7 beziehungsweise zur S-Bahn den Bus benutzen, anstatt die Straßen und die Park-and-Ride-Plätze zu verstopfen“.
Auch Porzer Bezirksvertreter zeigen sich erfreut über das neue ÖPNV-Angebot aus dem Rhein-Sieg-Kreis. „Endlich!“, sagt Dieter Redlin von den Grünen. Die Grünen in Porz haben allein im vergangenen Jahrzehnt mehr als ein halbes Dutzend Anträge zur Abstimmung gebracht , die sich mit dem Themenkreis Busverkehr im Porzer Süden, mit einer besseren Verknüpfung zwischen den Verkehrsmitteln, der Schnelligkeit und der Weiterführung nach Bonn beschäftigt haben.
CDU-Fraktionschef Werner Marx verweist auf eine lange Reihe von durchweg einstimmig verabschiedeten Anträgen dazu. Hinsichtlich eines Schnellbusses nach Bonn hatte die Kölner Verwaltung allerdings noch Ende vergangenen Jahres geäußert, Verhandlungen darüber seien am Widerstand der RSVG, des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn gescheitert.
Dieter Redlin macht darauf aufmerksam, dass für Fahrgäste in Fahrtrichtung Siegburg weiterhin die Buslinie 164 zur Verfügung stehe. Damit sei man schon immer zügiger in Siegburg gewesen als mit dem 501-er Bus. Der gute, neue Schnellbus-Anschluss nach Bonn sei eine echte Verbesserung. Schade sei nur, dass eine andere Forderung zur Entzerrung gerade des Berufsverkehrs in Porzer Süden nicht zustande komme: die Einrichtung einer Busspur über die Zündorfer Gartenstraße.
SPD-Fraktionschef Simon Bujanowski verweist auf lange bestehende, auch weitergehende Forderungen in der Bezirksvertretung , beispielsweise nach einer weiteren Expressbuslinie. Unter anderem hatte die Bezirksvertretung im Oktober 2016 auch eine Expressbuslinie von Porz über die Frankfurter Straße bis Mülheim, perspektivisch bis Leverkusen, gefordert. Bujanowski hält die jetzt erfolgte Umsetzung der Schnellbuslinie von Wahn über Zündorf und Langel bis zum Bonner Hauptbahnhof durch die RSVG für eine gute Nachricht, mahnt aber an: „Die Stadt darf das nicht als Ausrede benutzen und muss trotzdem beim Ausbau der Linie 7 endlich Gas geben.“
Im Rahmen des Modellprojektes „Lead City Bonn“, das mit attraktiven Angeboten mehr Menschen zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr bewegen soll, führt die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft eine weitere Neuerung ein, die sich für Fahrgäste aus Wahn auswirkt: Die Linie 550 von Wahn über Niederkassel nach Bonn erhält innerhalb von Bonn einen neuen Linienweg. Dieser führt nun über die Nordbrücke statt wie bisher über die Kennedybrücke. Damit entsteht eine neue Direktverbindung zu den Arbeitsplätzen und Schulen in der Bonner Nordstadt, teilt die RSVG mit.
Simon Bujanowski, SPD
24.08.2019
und wieder einmal war
P f l e g e t a g
Der harte Kern traf sich, die Wiese wurde gemäht, das Laub im Bereich "Eulenbrunnen und Eulenplatz" zusammen gefegt und in Müllsäcke gefüllt, die Beete von Wildkräutern befreit und die Pflanzen zurückgeschnitten, damit sie jetzt neue Blüten ansetzen können.
15 prall gefüllte Müllsäcke stehen nun zur Abholung durch die AWB am Parkplatz bereit.
es wurde auch wieder tüchtig gewässert
eine wohlverdiente Pause nach der schweißtreibenden Arbeit
"wir haben fertig"
dann ging es noch zum Auengewässer
die von der Bezirksregierung Köln veranlaßte Aktion, das Auengewässer wegen des niedrigen Wasserstandes mit Rheinwasser aufzufüllen, war sehr erfolgreich. Fauna und Flora verfügt wieder über ausreichend Sauerstoff und Wasser.
Ein herzliches Dankeschön an die Entscheidungsträger.
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20.08.2019
Bezirksregierung Köln veranlaßt die Versorgung des Auengewässers
Schon seit einigen Jahren informieren wir die Bezirksregierung durch Telefonate aber auch durch Übermittlung von Bildern über den Zustand des Auengewässers. Durch die Trockenheit der vergangenen Monate war der Wasserstand im Auengewässer wieder stark gesunken, und es mangelte auch an Sauerstoff. Die Bezirksregierung Köln sorgt dafür, dass mittels Pumpe Rheinwasser eingeleitet und die Tier- und Pflanzenwelt ausreichend versorgt wird. DANKESCHÖN dafür und auch für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit der letzten Jahre.
J u l i
27.07.2019
der 5. Pflegetag
viele Hände - schnelles Ende - fröhliche, zufriedene Gesichter
in der Schwüle ist eine Erfrischung dringend notwendig
..... auch für unsere Pflanzen und Bäume
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23.07.2019
eine Entlastung für Langel
wir gehören auch zur Vernetzung
Die Mitglieder der vernetzten Gemeinschaft Porzer und Poller Bürgervereine fordern nachdrücklich einen Vollanschluss der geplanten Umgehungsstraße L82n an die Autobahn 59, also eine Auf- und Abfahrt sowohl in Richtung Köln als auch nach Bonn. Aus der Verwaltung sei bisher zu hören, dass „es nur einen Autobahnanschluss von und nach Köln geben soll“, schreibt die Vernetzung in einem offenen Brief an Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Hintergrund der Forderung sind die Pläne zu einer Ortsumgehung für Zündorf.
Seit Jahren wünschen sich Bürger und Politiker aus Porz eine Entlastung für die Wohngebiete. Täglich ergießen sich Massen an Autos über die Viertel, die aus dem Rhein-Sieg-Kreis durch Porz in die Kölner Innenstadt rollen. An Werktagen sind die A 59, Frankfurter Straße und Mauspfad fast immer verstopft. Autofahrer suchen sich dann Schleichwege unter anderem durch die Wohnorte Libur und Zündorf. Die Bewohner müssen täglich Lärm und Dreck von tausenden von Pkw ertragen: eine ungeheure Belastung.
weiterlesen: https://www.ksta.de/koeln/porz/porzer-machen-druck-fuer-umgehungsstrasse-32898098
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22.07.2019
der berühmte Tropfen auf den heißen Stein
Wir informierten die Stadtverwaltung über den schlechten Zustand der vor Weihnachten 2018 neu gepflanzten beiden Bäume. Die Stadtverwaltung setzte sich daraufhin mit uns in Verbindung und bat um Unterstützung bei der Bewässerung des Begleitgrüns der Pflegeflächen. So holten wir bei der RheinEnergie ein Standrohr ab und haben mittlerweile mit der notwendigen Bewässerung begonnen.
der Vorstand im Einsatz am 19. und 22. Juli 2019
der Vorstand und Unterstützerin im Einsatz am 24. und 25. Juli 2019
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J u n i
30.06.2019
Sommersonnenwendefest
Mitglieder mit Familienangehörigen und Freunden sowie Unterstützer, Gönner und Sponsoren mit Begleitung waren zum vereinsinternen Fest eingeladen und sind, zu unserer großen Freude, gekommen. Es waren gemütliche Stunden mit guten Gesprächen bei angenehmen Temperaturen. Unsere Schmiedewirtin hatte, wie immer, mit Leckerem vom Grill mit Kartoffelsalat und Folienkartoffel mit Quark für das leibliche Wohl gesorgt - 30 Liter Freibier rundeten das Ganze ab. Da die Resonanz sehr positiv war, werden wir im nächsten Jahr auch wieder frühzeitig zu einem Sommersonnenwendefest einladen.
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29.06.2019
A u e n g e w ä s s e r
Nachdem in den Teichen der Wasserstand gesunken und wegen der extremen Temperaturen wieder Sauerstoffmangel zu befürchten war, hatte die Bezirksregierung Köln das THW mit der Auffüllung beauftragt.
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27. 06.2019
4. Pflegetag
Mit den entsprechenden Gerätschaften und Techniken ausgerüstet, gingen die fleißigen Mitstreiter ans Werk, sammelten Blütenreste und heruntergefallenes Geäst, schnitten Hecken und Sträucher in Form und rupften Wildkräuter aus den Pflanzbeeten. Die regelmäßigen Pflegetage zeigen Wirkung - momentan sind nicht so viele Müllsäcke zu füllen.
Wir sagen wieder DANKE an die unermüdlichen Ehrenamtler.
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29.06.2019
Hochwasserschutzübung
im Langeler Retentionsbecken
Auch wenn wir in den letzten Jahren von Hochwasserkatastrophen verschont geblieben sind, die Gefahr ist da und nicht zu unterschätzen. Wir sind sehr gerne der Einladung gefolgt, an der Hochwasserschutzübung teilzunehmen. Auch hier ein herzliches Dankeschön an die Veranstalter und die vielen Helferinnen und Helfer.
Auch der Kölner Stadtanzeiger berichtet darüber
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27.06.2019
Mitgliederversammlung
Nachdem die Sitzungsleiterin die Anwesenden um 19.45 Uhr zur diesjährigen Mitgliederversammlung begrüßt hatte, bat sie um eine Schweigeminute für das kürzlich verstorbene langjährige Mitglied Anton Henk.
Im Laufe der Versammlung informierte sie über die Bemühungen zu wichtigen Themen, denen sich der Verein angenommen hatte. Dies waren u.a. „Auengewässer“, „BVH Langeler Berg, Querung Loorweg und An der Mühle“, „Verkehrssituation innerhalb Langel mit Verteilung eines Fragebogens an die örtlichen Kitas und die KGS“, „weitere Kita für Langel“, „Zügigkeitserweiterung der KGS“ und „neue Schadstoff-Meßstellen“. Eine ausführliche Aktivitätenliste lag bereit und konnte mitgenommen werden.
Danach stellte der Kassenwart seinen Bericht über die Vereinsfinanzen vor. Da bei der stattgefundenen Prüfung durch die beiden Kassenprüfer die ordnungsgemäße Kassenführung festgestellt worden war, schlugen diese die Entlastung des Vorstandes vor, die einstimmig erfolgte. Es standen turnusgemäße Neuwahlen an, die vom Wahlleiter, Herrn Norbert Becker, durchgeführt wurden. Einstimmig, unter Enthaltung des zu Wählenden, gewählt wurden:
Elfriede Thoma 1. Vorsitzende
Gerd Matthiae 2. Vorsitzender
Marianne Matthiae Schriftführerin
Thomas Katzemich Kassenwart
Martina Doufrain Beisitzerin
Georg Melchers Beisitzer
Günter Thoma Beisitzer
Peter Harms Kassenprüfer
Marlies Henk Kassenprüfer,
die die Wahl annahmen und sich für das Vertrauen der Mitglieder bedankten. Gestärkt mit einem Imbiß ging es nach der Verabschiedung um 20.50 Uhr dann zum gemütlichen Teil des Abends über.
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22.06.2019
Langeler unterwegs am Langeler Lido
endlich,
das lange Warten hat ein Ende, Groß und Klein traf sich zum Spielplatzfest bei tollem Wetter, leckerem Kuchen und erfrischenden Getränken
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07.06.2019
Kinderzirkus bei den Clemenskids
es war für uns eine Selbstverständlichkeit, diese Veranstaltung zu unterstützen
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M a i
22.05.2019
zu Gast bei sehr guten Freunden
Auch wir haben gratuliert
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18.05.2019
3. Pflegetag
es hat sich wieder gelohnt
nach Abschluß der staubtrockenen Arbeiten
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A p r i l
30.04.2019
Maibaumaufstellen in unserem Vereinslokal
Langeler unger sich - mer woren dobei:
er steht fest verankert und erfreut uns die nächsten Wochen - DANKE an unsere Schmiede-Wirtsleute und die helfenden Hände
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29.04.2019
eine Unverschämtheit
Da setzen wir uns für ein sauberes und gepflegtes Langel ein, und dann so was hinter dem schönen Sitzplatz an der Grünfläche.
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27.04.2019
2. Pflegetag
Nach den Voraussagen war ungemütliches und regnerisches Wetter angekündigt. So entschloss sich unser Mitglied Thomas Katzemich, bereits am Freitagnachmittag mit dem Rasenmäher die Grünfläche rund um St. Clemens zu bearbeiten. Die restlichen Arbeiten wurden dann am Samstagmorgen von Mitgliedern und Freiwilligen erledigt.
M ä r z
30.03.2019
F r ü h l i n g s f e u e r
Der Abend war ein voller Erfolg - wir haben den Winter verabschiedet, den Frühling willkommen geheißen, konnten dazu viele Gäste begrüßen und haben bis weit in den Abend gefeiert. Ein herzliches Dankeschön gilt dem TuS Langel von 1927 e.V. für das tolle Engagement.
Wie unser Herr Franz Wallraff schon sagte -> im nächsten Jahr kann es am gleichen Ort unter anderer Leitung auch wieder ein Frühlingsfeuer geben - dann ist es schon BRAUCHTUM.
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30.03.2019
"Langel macht sauber"
Selbstverständlich haben wir bei der "Porz-putzt-munter-Aktion" mitgemacht. Was wir an unserem 1. Pflegetag und in der darauf folgenden Woche gesammelt hatten, brachten wir nach Urbach, wo die AWB dann alles entsorgte.
natürlich war auch unsere liebe Paula mit dabei
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23.03.2019
unser 1. Pflegetag
Auch wenn sich diesmal die Sonne versteckt hatte, und es ein wenig ungemütlich war, hat das die Unermüdlichen - vom 11. bis zum 84. Lebensjahr - nicht davon abgehalten, wieder tatkräftig den Wildkräutern und Gestrüpp den Garaus zu machen und rund um St. Clemens sowie den Parkplatz für Sauberkeit zu sorgen.
Bilder sagen mehr als Worte
eine kleine Erfrischung zwischendurch
Zeit für einen kleinen Plausch
w i r h a b e n f e r t i g
F e b r u a r
21.02.2019
Wenn der Rhein Langel besuchen will
„Hochwasserschutz und Abwasserkanäle in Porz-Langel“ zählen zu den Themen, die im jüngst erschienenen, 240 Seiten starken Buch „Geschichte(n) von Langel – Chronik eines Stadtteils“ beleuchtet werden. Ein engagiertes Team von Heimatforschern (Benno Krix/ Gerd Matthiae) und Journalisten (Manfred Loosen/ Volkmar Schultz/ Jürgen Schumann) hat in Zusammenarbeit mit dem Ortsring Langel die vielfältigen Themen bearbeitet.
Quelle:
https://www.ksta.de/koeln/porz/wenn-der-rhein-langel-besuchen-will-32075282
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05.02.2019
Wir sind auf unseren Ordner gespannt
Bürgeramtsleiter Norbert Becker übergibt Pressearchiv an die Bürgervereine
Vor dem Reißwolf gerettet
Sigrid Alt (v.l.), Norbert Becker, Bernhard Lob, Joachim Humberg, Simin Fakhim und Hans Baedorf bringen das Pressearchiv aus dem Bezirksrathaus. (Alexander Figge)
Gut zehn Jahre Berichterstattung über Porz und seine Stadtteile, abgeheftet und sortiert in mehreren Dutzend Aktenordnern hat der scheidende Bürgeramtsleiter Norbert Becker in seiner Amtszeit gesammelt. Damit sein ganz persönliches Pressearchiv nach seinem letzten Arbeitstag nicht dem Reißwolf übergeben wird, hat der 65-Jährige die Sammlung an die Porzer Bürgervereine übergeben.
J a n u a r
22.01.2019
nächste Sitzung der Bezirksvertretung 7 im Porzer Rathaus
Der von den Porzer Fraktionen gestellte Antrag zum "Langeler Berg" wurde beantwortet und kann unter
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=83911&voselect=20477
nachgelesen werden.
Wir haben uns an die Verantwortlichen und Entscheidungsträger gewandt, und darauf aufmerksam gemacht, dass die demographische Entwicklung in Langel zu berücksichtigen ist.
Ein kleiner Erfolg ist zu verzeichnen:
Auszug aus dem Beschlußprotokoll:
Die Bezirksvertretung Porz dankt der Verwaltung für die schnelle Beantwortung des Beschlusses aus der BV-Sitzung vom 11.12.2018, TOP 8.8.
Dazu ergänzend beauftragt sie die Verwaltung mit den folgenden Schritten:
· Die Planung der Straßen Langeler Berg und Hintergasse ist schnellstmöglich abzuschließen, damit der Endausbau nach der Fertigstellung des vorhaben-bezogenen Bebauungsplan Langeler Berg unmittelbar beginnen und inkl. der Stellflächen, Straßenbeleuchtung und Bepflanzung spätestens 24 Monate nach Bezug des letzten Hauses abgeschlossen werden kann. Ähnliche Zustände wie bei den anderen, seit Jahrzehnten nicht ausgebauten Straßen in Langel sind zu vermeiden.
· Darstellung der benötigten Kita- und Schulplätze in Zündorf und Langel in einer der nächsten BV-Sitzungen bis Mitte 2019. Dabei sind nicht nur der genannte B-Plan, sondern darüber hinaus alle weiteren Baugebiete zu betrachten. Ebenso ist zu berücksichtigen, wie viele der Kinder auf Grund der mangelhaften Platzsituation in Langel stattdessen Einrichtungen in Zündorf besuchen. Der Vortrag ist zu ergänzen um möglicherweise schon gefundene Flächen für eine zusätzliche Kita, bei Bedarf in einer nicht-öffentlichen Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
2 0 1 8
VEEDELS-CHECK 2018 -> eine Hommage an unser Dorf
D e z e m b e r
21.12.2018
zwei neue Bäume in unseren Patenschaftsbeeten
Die vom Grünflächenamt Köln versprochene Ersatzpflanzung der beiden Bäume in den beiden Beeten am Parkplatz wurde doch noch vor Weihnachten erledigt.
Wir bedanken uns ganz herzlich dafür.
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18.12.2018
Ost-West-Achse -> U-Bahn-Tunnel?
Oberbürgermeisterin Henriette Reker eröffnete die Debatte mit einem Appell an die Ratsmitglieder – ein seltener Vorgang, der für die Bedeutung der anstehenden Entscheidung zur Neugestaltung der Ost-West-Achse spricht. „Mit dem nächsten Tagesordnungspunkt entscheiden wir über nichts weniger als über unsere Zukunft, es wird zu Recht erwartet, dass wir heute Verantwortung übernehmen“, sagte die parteilose Stadtchefin.
Was wenig später folgte, war eine Diskussion, die überwiegend von Parteiinteressen geprägt war, und viel zu wenig von dem Interesse Kölns und seiner Bürgerinnen und Bürger. In der abschließenden Abstimmung, die auf Antrag der SPD und der FDP geheim erfolgte, setzte das schwarz-grüne Bündnis mit Unterstützung der Wählergruppe „Gut“ einen untereinander ausgehandelten Kompromiss durch.
Quellen:
https://www.ksta.de/koeln/ost-west-achse-stadtrat-stimmt-bei-ausbau-fuer-kompromiss-31765056
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11.12.2018
Neubaugebiet "Langeler Berg"
„Auszug aus unserem Schreiben vom 8. Juni 2018“
„ B e t r e f f Offenlage Langeler Berg in Porz-Langel
Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrte Herren Hülsebusch und Dinter,
Grundlage für eine geplante Bebauung sind die "aktenkundigen" Wohnbaulandreserven von 1993, sowie das Wohnungsbauprogramm 2015. Das WPB 2015 beschreibt das Plangebiet als „Flächenpotenzial der Bereitstellung ohne Realisierungshorizont, ohne Zuordnung zu einem Jahresprogramm, hier sind die Flächen der Bereitstellung erfasst, deren Entwicklung derzeit noch nicht absehbar ist. Die Gründe hierfür liegen in der fehlenden äußeren Verkehrserschließung …“.
Trotzdem beschäftigen wir uns nun mit der Offenlage. Das Planungsgebiet Langeler Berg (W 715-005) umfaßt die Fläche von 2,5 ha, die ein Wohnungsbaupotenzial von gesamt 50 WE ausweist. Es handelt sich dabei um 40 EFH im Geschosswohnungsbau, davon frei finanziert 10 WE. Bei dem vorliegenden Plan mit 7 DHH und 2 EFH handelt es sich mithin lediglich um eine Teilbebauung.
Es gilt in diesem Zusammenhang für Porz-Langel der weitere Ausbau des Planungsgebietes W715-005 und auch das im WBP 2015 stehende Planungsgebiet W715-004 „Krausbergweg“ mit 200 EFH als Ganzes zu betrachten.
Beide Planungsgebiete sind lt. Auskunft der Verwaltung derzeit nicht relevant – hier wird zu gegebener Zeit von unserer Seite eine Nachfrage erfolgen. Über Planungsabsichten würden wir sehr gerne frühzeitig unterrichtet, da dann auch eine Bürgerbeteiligung unerläßlich ist.
Nach städtischer Auskunft soll die Realisierung nur abhängig von der dringendst notwendigen Schaffung der Ortsumgehung Zündorf sowie der Verlängerung Stadtbahnlinie 7 erfolgen. Wir wiederholen uns sehr ungerne, und auch, wenn es die jetzt zur Debatte stehende Offenlage des Baugebietes „Langeler Berg“ nicht tangiert:
Tatsache ist und bleibt, dass auch ohne dieses Neubaugebiet und die in Zukunft geplanten Areale unser Ort über keinerlei Infrastruktur verfügt. Es gibt weder Möglichkeiten, einen Einkauf zur Deckung des täglichen Bedarfes zu tätigen, noch verkehrlich angemessen zur Arbeitsstelle und zurück zu gelangen.
Ausreichend Kita-Plätze stehen nicht zur Verfügung – Eltern sind gezwungen, ihre Kinder in Kitas anderer Ortsteile zu verbringen. Das alles ist nur die Spitze des Eisberges – es genügt nicht, Wohnraum zu schaffen aber darüber die Infrastruktur außer Betracht zu lassen.
Überhaupt nicht berücksichtigt wird bei den verkehrlichen Planungen der Ausbau des trimodalen Hafens und die Vermarktung von Flächen an Speditionen der EVONIK Ranzel-Lülsdorf, was zukünftig verstärkt für Schwerlastverkehr sorgen werden wird, wofür die Straßen von Porz-Langel allerdings nicht geeignet sind und mit Beschädigungen an bereits vorhandenen Bausubstanzen entlang der Sandbergstraße zu rechnen ist.
Ein weiteres Problem gestaltet sich bei Einsatz im Brandfall der örtlichen Löschgruppe zum Neubaugebiet. Es ist hinreichend bekannt, dass die innerörtlichen Straßen in Porz-Langel mangels ausreichender Breite kaum im Gegenverkehr nutzbar sind, wobei auch der ÖPNV/AWB mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.
Die Errichtung neuer Gebäude hat sich in Bezug auf Trauf- und Firsthöhen der vorhandenen Bebauung im Umfeld anzupassen. Diese richten sich nach unserer Kenntnis nicht nach den Straßenhöhen (Erdgeschoss-Oberkante), sondern, wie allgemein in Langel, nach dem Grundhochwasserspiegel. Auch wenn das Plangebiet ( und die weiter angesprochenen ) sich weiter weg vom Rhein befindet, besteht nach wie vor die Gefahr von Grundhochwasserbildung bei Starkregen etc., denn das Grundwasser kommt aus Richtung Osten (Rhein-Berg- und Rhein-Sieg-Kreis) und staut sich in vorhandenen Kiesbänken (Grundwasserleiter) auf. Bei der StEB ist man zuversichtlich, dass das Abwassernetz ausreichend dimensioniert ist – ob es zutrifft, zeigt sich bei den zunehmenden Unwettern, im Schadensfall ist es allerdings für die „Neubürger“ zu spät. Zu einer frühzeitigen Information über dieses Problem gegenüber den Käufern sollte der Errichter/Vermarkter verpflichtet werden. Wenn man alle angedachten Planungen – auch „An der Mühle“ addiert, ist immerhin von einer sehr hohen Gesamtzahl auszugehen.
Wie beschrieben, wurde für den Bereich Langeler Berg/Hintergasse ein Verkehrsgutachten erstellt. Hier wäre es interessant, an welchem Tag, über welchen Zeitraum gezählt und gemessen und welches Ergebnis niedergeschrieben worden ist. Das Befahren mit Lösch- und Ver-/Entsorgungsfahrzeugen sollte hinsichtlich von Straßenbreiten gewährleistet sein.
Betrachtet man weiterhin innerhalb der Offenlage „Langeler Berg“ die früheren Planungen sowie die Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 24.11.2015 – s. Seite 7 Punkt 10) -, stellt man jetzt fest, dass es trotz Bedarfs einen Kinderspielplatz nicht gibt. Die Recherche zur Umgestaltung in einen Dorfplatz ergab, dass die seinerzeit angedachte Fläche 500 qm unterschreitet, und somit das Amt für Kinder, Jugend und Familie nicht zuständig ist. Das Grünflächenamt hat wohl schriftlich bestätigt, dass es bei Einrichtung mit Kinderspielgeräten aus personellen Gründen die Kontrolle/Pflege des Areals nicht leisten kann. Dieser Kinderspielplatz ist – entgegen der Begründung seitens der Verwaltung – nicht ausschließlich durch Kinder zu nutzen, die zukünftig im Neubaugebiet „Langeler Berg“ wohnen.
Der gesamte Langeler Süden/Westen mit den Bebauungen der neuen Gebiete „Am Poppenberg, Dischkaul, Krausbergweg, Leimkaul, Lülsdorfer Straße, Schneppenweg, Sandbergstraße, Schrogenweg, Voigtgasse, Wesselinger Weg“ verfügt nicht über einen Kinderspielplatz. Kinder nur im eigenen Garten spielen zu lassen, ist für das gegenseitige Kennenlernen und Erlernen/Pflegen sozialer Kontakte/Kommunikation ungeeignet.
Auf eine Änderung dieser Entscheidung ist beim Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Grünflächenamt zugunsten der Kinder und Eltern hinzuwirken. Der Bürgerverein Porz-Langel bietet seine Hilfe an.
Weiter konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das betreffende Dorfplatz-Grundstück bereits verkauft ist, was weitere Fragen aufwirft:
warum wird nicht innerhalb der Bevölkerung nach einem Personenkreis gesucht, der bei der Pflege Unterstützung leisten würde? Nachvollziehbare Erwartungshaltung/Anspruchsdenken in angemessener Form der Bürgerinnen und Bürger erfordert die Schaffung von Lösungen auf beiden Seiten.
Warum wird nicht frühzeitig nach Paten gesucht? Hier würde sich für eine gewisse Zeit auch der Bürgerverein Porz-Langel e.V. zur Verfügung stellen.
Wer pflegt denn zukünftig die Fläche, auf der 5 Bänke und ein Müllbehälter installiert werden sollen? Es wird kein „Dorfplatz“ mit offenporigem Betonpflaster benötigt, sondern Plätze, wo Spielgeräte installiert sind und unsere Kinder spielen können. Der Langeler „Dorfplatz“ ist der Eulenplatz mit Eulenbrunnen - beide warten schon sehr lange auf die überfällige Sanierung - in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Clemens und Fronhof.
Warum macht die Verwaltung nicht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch? Das wäre bereits bei zukünftig angedachtem Verkauf von Kölner Flächen und Wohnbebauungsplanung (s. nächste Teilbebauung Hintergasse/ Langeler Berg und Krausbergweg), wo in jedem Fall Areale für die Errichtung von Kinderspielplätzen/Kindertagesstätten erforderlich sind, von allerhöchster Wichtigkeit. Bleibt es bei der Zunahme geburtenstarker Jahrgänge, wird zukünftig aller Voraussicht eine Zügigkeitserweiterung der KGS Hinter der Kirche in Langel erforderlich werden. Damit diese auch gewährleistet werden kann, ist sich das Areal südlich der Schule sehr frühzeitig zu sichern, wenn Verkaufsverhandlungen anstehen. „
Nach Auswertung der zur Verfügung gestellten Unterlagen bzgl.
„Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 70346/03“
bei der BV7-Sitzung und in Vorbereitung zur Rats-Sitzung am 18.12.2018 bleibt festzuhalten, dass unsere Einwände innerhalb der
„Darstellung und Bewertung der zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 70346/03 – Arbeitstitel: Langeler Berg in Köln-Porz-Langel – eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage“
verarbeitet wurden aber keine Berücksichtigung gefunden haben.
Inzwischen haben Fraktionsvertreter der BV7 unsere Ausführungen sehr wohl zur Kenntnis genommen – es wurde ein entsprechender Antrag formuliert:
Auszug aus dem öffentlichen Beschlußprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.12.2018:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=18896
8.8 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und von Frau Bastian (FDP): Bebauungsplan Langeler Berg
AN/1842/2018
Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Punkte zu untersuchen, um Verbesserungen nicht nur für das Plangebiet, sondern für ganz Langel herbeizuführen:
Klärung der erforderlichen Straßenbreiten und der Ausbauarten sowie der Ausbau aller Umgebungsstraßen, auch unter Berücksichtigung der Rad- und Fußwegbeziehungen, insbesondere Richtung Grundschule und Kindertagesstätten
Planung einer ausreichenden Zahl an öffentlichen Stellplätzen, nicht nur für die neuen Einwohner, sondern auch für deren Gäste.
Planung eines zusätzlichen Spielplatzes im Plangebiet oder in dessen unmittelbarer Umgebung mit dem Ziel der Errichtung spätestens zu Baubeginn des Vorhabens. Ein „Dorfplatz“ alleine reicht nicht aus.
Planung und Bau einer weiteren Kindertagesstätte in Langel sowie der nötigen Erweiterung der Grundschule.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Wenn in Sitzungen etwas beschlossen wird, müssen auch Kontrollen erfolgen – es wird auch zukünftig unser Bestreben sein, hier stets und ständig den Finger in die Wunde zu legen, nachzufassen und die Langeler Bevölkerung zu informieren.
Die heute veröffentlichte Bevölkerungsprognose bestätigt unsere Annahme hinsichtlich der zukünftig zu erwartenden Geburtensteigerung.
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/koelner-bevoelkerungsprognose-2018-bis-2040
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07.12.2018
Langeler Chronik - Folge-Ausgabe
Heute Abend wurde sie in der Jakob-Engels-Halle vorgestellt, nun ist sie für 12,00 € käuflich zu erwerben.
Herr Gerd Matthiae, unser Mitglied und 2. Vorsitzender, hat als Autor an der Erstellung dieser Chronik mitgewirkt - hierfür ein herzliches DANKESCHÖN.
https://www.ksta.de/koeln/porz/lebenspralle-geschichten-aus-langel-31701238
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01.12.2018
zum letzten Mal in 2018 für ein gepflegtes Langel
Auch an unserem letzten Pflegetag, wie bereits an den vergangenen in diesem Jahr, konnten wir ohne Regen mit großer Unterstützung von Herrn H. Ropers vom TuS Langel mittels Laubbläser bei angenehmen Temperaturen auf der "Grünfläche An St. Clemens", beim "Eulenplatz und -brunnen" und am "Parkplatz" gemeinsam dafür sorgen, dass weder Laub noch Unrat unsere Dorfmittelpunkte verschandeln. Fröhliche Gesichter, nachdem wieder einmal 25 Müllsäcke gut gefüllt wurden, die nun auf ihre Abholung warten.
wir sagen für 2018 Tschüß,
bedanken uns bei den Langeler Vereinskolleginnen und - kollegen für ihre Unterstützung und bei der Langeler Bevölkerung für ihren anerkennenden Zuspruch für unsere Arbeit und freuen uns auf ein gesundes Wiedersehen beim 1. Pflegetag 2019
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01.12.2018
Gelände des ehem. Wasser- und Schifffahrtsamtes
Die Arbeiten für die Renaturierung gehen zügig voran.
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N o v e m b e r
24.11.2018/25.11.2018
Wasser Marsch für unser Auengewässer
Im Oktober d. J. hatten wir die Entscheidungsträger über den stetig sinkenden Wasserspiegel in beiden Auengewässern informiert. Nun erhielten wir erfreulicherweise vor einigen Tagen die Nachricht, dass die Bezirksregierung Köln und der Rhein. Fischerei-Verband an das THW einen Auftrag zur weiteren Befüllung der Auengewässer erteilt haben.
Seit 10:30 Uhr ist das THW vor Ort, geplantes Ende ist Sonntag-Mittag.
es ist wieder genügend Wasser für unsere Tiere da
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23.11.2018
Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln rückt etwas näher.
Guter Wert bei der Nutzen-Kosten Analyse
Überraschend wenig Besucher waren zur Sitzung des Umwelt- Verkehrs- und Planungsausschusses (UVP) ins Kasino der Evonik gekommen, stand doch mit der Stadtbahn ein wichtiger Tagesordnungspunkt für viele Niederkasseler Bürger auf dem Programm. Das lag aber gewiss daran, dass das mit Spannung erwartete Ergebnis einer Kosten-Nutzen Analyse schon einen Tag zuvor in Bonn vorgestellt worden war. Christoph Groneck, Referent des Rhein-Sieg-Kreises, erläuterte die Eckpunkte der geplanten Stadtbahnverbindung von Bonn über Niederkassel nach Köln. Dabei konnte er den Ausschussmitgliedern einen Kosten-Nutzen-Wert von 1,5 für eine der untersuchten Stadtbahnvarianten verkünden. Die Vorzugsvariante verläuft vom Bonner Hauptbahnhof über die Siegniederung und kann dann über die bestehende Trasse des „Rhabarberschlittens“ Richtung Langel/Zündorf weitergeführt werden. Von dort aus soll die Stadtbahn zwischen Lülsdorf und Langel den Rhein queren, um linksrheinisch an die Rheinuferbahn angeschlossen zu werden.
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Niederkassel schloss sich dem Beschluss der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises an.
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Mainz, den 16.11.2018
Pressemitteilung
Bei Rekordniedrigwasser – Rückblick auf das Hochwasser vor 30 Jahren und die Entwicklungen im Hochwasserschutz
Angesichts des Rekordsommers und der damit verbundenen Rekordniedrigwasserstände am Rhein und seinen Nebenflüssen schien bei der diesjährigen Mitgliederversammlung der Hochwassernotgemeinschaft am 14.11.2018 in Bonn der Gedanke an ein Hochwasser weit hergeholt.
So verwies Peter Esch, Leiter des Tiefbauamtes der Stadt Bonn, in seiner Begrüßungsrede als erstes auf das Problem der Kommunikation von Hochwassergefahren in hochwasserfreien Zeiten. Die Stadt Bonn setze seit 1999 ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept um. Nachdem die Stadt seit 2010 mehrmals von Starkregenereignissen betroffen gewesen sei, habe man auch hier Handlungsbedarf gesehen und sei in verschiedenen Handlungsbereichen, insbesondere auch bei der Verbesserung der Information der Bevölkerung, tätig geworden.
Gerd Odenkirchen, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, der in Vertretung der Umweltministerin Grußworte an die Mitgliederversammlung richtete, legte dar, dass sein Land dem Hochwasserschutz einen hohen Stellenwert einräume. Man habe die Ausgaben für den Hochwasserschutz seit 2018 auf 66 Millionen Euro erhöht und die langfristige Finanzierung von Schutzmaßnahmen ermöglicht. Auch der Bund nehme mit der Umsetzung des „Nationalen Hochwasserschutzprogramms von 2014“ das der Entschärfung von Ober- und Unterlieger-Problemen diene, die Hochwassergefahren weiterhin sehr ernst. Über 20 Jahre seien 5,5 Milliarden Euro für Deichrückverlegungen, Renaturierungen, gesteuerte Rückhaltungen und die Beseitigung von Schwachstellen vorgesehen.
Thomas Kahlix, Bi Hochwasser Rodenkirchen, und Reinhard Vogt, Vorstandsmitglied der HWNG und ehemaliger Leiter Hochwasserschutzzentrale Köln, blickten in ihrem fiktiven Dialog zunächst auf das Hochwasser von 1988, dem noch zwei weitere verheerende Hochwasser folgen sollten, zurück. Ob sich die große Hoffnung, die in die damals aufgestellten Ziele und Forderungen, die nach 1988 und mit der Gründung der HWNG Rhein 1996 formuliert wurden, inzwischen erfüllt habe, war die zentrale Fragestellung des Vortags. Das Resümee der beiden Gesprächspartner: Die Kommunen stünden heute besser da als vor 30 Jahren. Dennoch, so die kritische ungeschönte Bestandsaufnahme der beiden „Kontrahenten“, seien aber weiterhin Defizite, insbesondere hinsichtlich der Realisierung von Retentionsräumen, der Minderung von Schadenspotentialen und der Risikokommunikation, zu verzeichnen. Nicht zuletzt die Erkenntnisse aus den vergangenen Jahrzehnten wie auch der Klimawandel zeigten, dass das Thema Hochwasservorsorge einer gewissen Dynamik unterliege und eine auf stetige Anpassung ausgelegte Daueraufgabe sei. Ein zum Abschluss gezeigter Film über die vergangenen großen Hochwasserereignisse und die Demonstration eines Extremhochwassers vor der Kölner Altstadt 2016 ermahnte, sich auch angesichts der derzeitigen Niedrigwassersituation nicht in Sicherheit zu wiegen und Hochwasservorsorge in allen Handlungsbereichen zu betreiben.
Ralf Schernikau vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Rheinland-Pfalz, ergänzte das Gesagte, indem er nochmals nachdrücklich hervorhob, dass nicht alle Hochwasserprobleme technisch zu beherrschen seien. Er legte den Kommunen daher nahe, das oft mangelhafte Engagement der Bürger für die Hochwasservorsorge stärker voranzubringen.
Achim Hütten, Vorsitzender der HWNG und Oberbürgermeister der Stadt Andernach stellte abschließend fest, dass die HWNG auch heute, 22 Jahre nach ihrer Gründung immer noch notwendig sei. Er appellierte an Verantwortliche und Betroffene den „Hochwasserschutz im Herzen“ zu halten und auch bei geringem Engagement der Bürger voranzutreiben. Mangelndes persönliches Engagement sei auch in vielen anderen Bereichen zu beobachten und ein allgemein gesellschaftliches Problem, dem man nur so begegnen könne.
Mit einer Online-Umfrage unter ihren Mitgliedern will die HWNG bis März 2019 erfassen, wie gut Kommunen und Betroffene heute für ein Hochwasser gerüstet sind. Die HWNG wird auf deren Grundlage u. a. „Best-Practice-Beispiele“ zusammenstellen, die Kommunen, betroffenen Bürgern und Unternehmen über die Internetseite der HWNG zugänglich gemacht werden und zur Nachahmung animieren sollen.
Weitere Informationen über die Hochwassernotgemeinschaft Rhein e. V. finden sich unter: www.hochwassernotgemeinschaft–rhein.de
Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. Deutschhausplatz 1 D-55116 Mainz Telefon (0 61 31) 23 98 -100 Telefax (0 61 31) 23 98 -139 Verantwortlich für den Inhalt: Geschäftsführender Vorstand Dr. Karl-Heinz Frieden Kontakt: Dr. Ute Eifler Tel.: 0172/6993047 Reinhard Vogt Tel.: 01776018821
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13.11.2018
Die Bezirksvertretung 7 - Porz tagt am 13.11.2018 ab 17:00 Uhr im Porzer Bezirksrathaus. Ein Tagesordnungspunkt ist die Beschlußfassung zum Baugebiet "Langeler Berg". Wie hieraus zu entnehmen ist, ist es Eltern und Kinder zuzumuten, Wege zur Verbringung in einer Kindertagesstätte außerhalb von Langel auf sich zu nehmen!!!!!!!!!!!!!
Informieren Sie sich unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=79160&voselect=18895
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06.11.2018
Linie 7 befährt auch die Ost-West-Achse
Wir haben nachgefragt, ob es zutrifft, dass unsere Porzer Bezirksvertretung nicht eingebunden ist.
Verwaltung und KVB empfehlen als Vorzugsvariante einen Tunnel bis zum Eisenbahnring oder alternativ einen oberirdischen Streckenausbau
Im Rahmen eines Pressetermins erläuterten die Stadt Köln und die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) am heutigen Montag, 5. November 2018, die Beschlussvorlage zur Umgestaltung der Ost-West-Achse. Die Vorlage empfiehlt den politischen Gremien, den Ausbau der U-Bahn-Variante zwischen Heumarkt und Moltkestraße/Eisenbahnring mit einer unterirdischen Anbindung des Abzweigs der Linie 9 am Neumarkt zu beschließen. Alternativ sieht die Vorlage vor, dass die Strecke oberirdisch ausgebaut werden soll.
Der Beschlussvorschlag beinhaltet zudem den Auftrag an die Verwaltung, dem Rat einen Planungs- und Bedarfsfeststellungsbeschluss für die jeweils betroffenen Streckenabschnitte vorzulegen und parallel zur technischen Planung stadträumliche und städtebauliche Qualifizierungsprozesse der beschlossenen Variante durchzuführen.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker:
Die Ost-West-Achse ist die Aorta unseres Stadtbahnnetzes. Ein Ausbau ermöglicht eine Kapazitätssteigerung um 50 Prozent. Zudem beseitigt die favorisierte Tunnelvariante 54 Querungen und Konfliktpunkte mit dem Individualverkehr, schafft gleichzeitig Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger sowie eine neue Aufenthaltsqualität mitten in der Stadt.
Zur Erstellung der Beschlussvorlage haben die Verwaltung und die KVB die Ergebnisse und Variantenvorschläge der Machbarkeitsstudien, der Bürgerbeteiligung und der Fraktionen des Stadtrates geprüft und einer Bewertung zugeführt. Entscheidungskriterien waren hierbei die Schaffung dringend benötigter Platzkapazitäten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Köln zur Stärkung des Umweltverbundes, die Reduzierung von Lärm- und Schadstoffbelastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner, die qualitative Aufwertung von Fuß- und Radwegen sowie die Steigerung der Aufenthaltsqualität auf Straßen und zentralen Plätzen.
Für die U-Bahn-Variante bis zum Eisenbahnring sprechen vor allen Dingen die Verbesserung der Betriebsqualität durch einen störungsfreien und vom Individualverkehr unabhängigen Stadtbahnverkehr sowie die hiermit verbundenen großen städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten auf den Straßen und zentralen Plätzen und einer entsprechenden Steigerung der Aufenthaltsqualität. Zudem ist bei dieser Variante eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs möglich, so dass mehr Raum für den zunehmenden Rad- und Fußgängerverkehr zur Verfügung steht. Die Baukosten werden auf rund 760 Millionen Euro geschätzt, die gemäß dem Ergebnis einer ersten Nutzen-Kosten-Untersuchung mit 90 Prozent der Kostenübernahme durch Bund und Land förderfähig sind.
Für die alternative Empfehlung der Verwaltung, den oberirdischen Ausbau, sprechen unter anderem die kürzere Bauzeit, die ebenfalls guten Aussichten auf Förderfähigkeit sowie die geringeren Baukosten in Höhe von geschätzt 250 Millionen Euro. Dagegen sprechen die weiterhin bestehen bleibenden Konflikte mit dem Individualverkehr, die hohe Störanfälligkeit des Stadtbahnbetriebes aufgrund der Kreuzungssituationen mit dem Fußgänger-, Rad- und Autoverkehr. Die städtebauliche Entwicklung ist durch die Stadtbahnanlagen eingeschränkt, Flächengewinne für Fuß- und Radverkehr entfallen. Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln aus dem Jahre 2009 empfiehlt "die Tunnellösung als perspektivische Maßnahme zu verfolgen".
Er spricht sich aber auch dafür aus, kurz- und mittelfristig die oberirdische Führung der Stadtbahn beizubehalten. Dies stellt jedoch erhebliche gestalterische Anforderungen an die städtebauliche Integration der Stadtbahn in den Stadtraum. Die Beschlussvorlage soll im November und Dezember im Verkehrsausschuss, Stadtentwicklungsausschuss sowie in den Bezirksvertretungen Kalk, Innenstadt und Lindenthal beraten werden. Der Ratsbeschluss ist für den 18. Dezember 2018 vorgesehen.
Unabhängig davon, welche Ausbauvariante umgesetzt werden soll, wird sichergestellt, dass der Stadtbahnbetrieb während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Kurze Sperrpausen sollen lediglich bei Anpassungen der Gleisanlagen notwendig sein. Auch die notwendige Kapazitätssteigerung auf der Ost-West-Achse soll - unabhängig von der gewählten Variante – schnellstmöglich realisiert werden: Hierzu werden die Bahnsteige auf den Außenästen der jeweiligen Strecken frühzeitig verlängert. Im Innenstadtbereich werden zunächst Provisorien erstellt, so dass ab etwa Mitte der 20er Jahre die ersten Langzüge im Regelbetrieb eingesetzt werden können.
Quelle: https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/zukuenftige-umgestaltung-der-ost-west-achse
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O k t o b e r
20.10.2018
für ein gepflegtes Langel
Wir waren wieder ein paar Stunden aktiv. Auch wenn heute die Arbeitszeit verkürzt war, damit wir uns am Nachmittag zur Kirmes treffen konnten, war doch Einiges an Laub und Unrat zusammengekommen, das am Parkplatz zur Abholung bereit gestellt wurde.
am "Spaß an dr Freud" fehlt es jedenfalls nicht
auch die Jugend ist fleißig mit dabei
für ein Schwätzchen ist immer Zeit
erstaunte Blicke auf die Menge an Laub
ein Ende ist nicht wirklich in Sicht
Soe auf der Suche nach Glasstücken, Plastikmüll u.v.a.
trotz Müdigkeit nach dem fetzigen Disko-Abend im Kirmes-Festzelt
unsere neue Sitzecke ist absolut sauber, zufriedene Gesichter nach getaner Arbeit
und immer für ein Späßchen aufgelegt
wir haben fertig und sind auf dem Weg zum Kirmesplatz
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19. bis 21.10.2018
Langeler Kirmes
dabei sein an allen Kirmestagen war selbstverständlich, feiern mit den Langeler Vereinen, schöne Stunden verleben und das eine oder andere Getränk genießen ..........
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20.10.2018
Neues Förderprogramm zum Klimaschutz
Stadt stellt Programm zur Altbausanierung und Energieeffizienz vor
Weitere Informationen und Antragsformulare https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/neues-foerderprogramm-zum-klimaschutz
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Niederkassel - Containerterminal für den Lülsdorfer Hafen
Die Arbeiten zum Bau eines Containerterminals für den Lülsdorfer Hafen sollen im kommenden Jahr beginnen. Das hat die Duisburger Hafen AG („Duisport“) auf Anfrage der Redaktion bestätigt. „Wir werden im ersten Quartal 2019 zunächst mit dem Bau einer neuen Hafenmauer beginnen“, kündigt Markus Teuber, der Sprecher der Duisport-Geschäftsführung, an. Ursprünglich sollte das von Duisport betriebene sogenannte trimodale Containerterminal, an dem Güter auf Schiffe, Züge und Lkw verladen werden können, seinen Betrieb bereits in der ersten Jahreshälfte 2018 aufnehmen.
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12.10.2019
Wechsel in der Leitung des Bürgeramtes Porz
Karl-Heinz Merfeld folgt 2019 auf Bürgeramtsleiter Norbert Becker
Der bisherige Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung, Karl-Heinz Merfeld (61), wird bereits in der nächsten Woche nach Porz wechseln und 2019 die Leitung des Bürgeramtes von Norbert Becker übernehmen, der im Frühjahr 2019 in den Ruhestand geht.
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04.10.2018
Stadtbahn Köln – Niederkassel – Bonn
Wir haben die Gelegenheit genutzt und uns an dem Abend persönlich darüber informiert, was seit Mai 2017, als wir bei der 1. Vorstellung der Studie im Stadthaus Siegburg ebenfalls anwesend waren, Neues hinzugekommen ist. Das Interesse durch die Betroffenen, seien es die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Sieg-Kreises aber auch aus Porz-Langel, war groß - entsprechend fielen die Fragen aus dem Auditorium aus. Die nächste Veranstaltung wurde für März 2019 in Aussicht gestellt. Auch hier werden wir wieder teilnehmen.
Einladung zur Vorstellung der technischen Machbarkeitsstudie
(Mi) - Am 4. Oktober 2018 um 18:00 Uhr findet im Ratssaal der Stadt Niederkassel eine öffentliche Vorstellung der Machbarkeitsstudie statt.
Jeder interessierte Bürger ist eingeladen, daran teil zu nehmen.
Das Projekt „Machbarkeitsstudie Stadtbahn Bonn – Niederkassel – Köln“ sieht innerhalb des Stadtgebietes Niederkassel eine Nutzung der aktuell nur im Güterverkehr betriebenen Eisenbahnstrecke der RSVG vor. Zur Einbindung in das regionale Stadtbahnnetz sind zwei Lückenschlüsse nach Bonn und Köln erforderlich. Der Anschluss an das Bonner Netz verläuft dabei entlang der L16/L269 bis zur Stadtbahnstrecke der Linie 66 in Beuel. Für den Anschluss an das Kölner Netz gibt es zwei Varianten. In der gemeinsamen Sitzung der Planungs- und Verkehrsausschüsse der Bundesstadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises wurde das Projekt dem vordringlichen Bedarf zugeordnet. Als „vordringlich“ gelten Projekte deren Umsetzung bis 2025 dringlich beziehungsweise erforderlich ist.
Der Rhein-Sieg-Kreis hat gemeinsam mit der Stadt Niederkassel, der Stadt Troisdorf und der RSVG eine ingenieurtechnische Machbarkeitsstudie für das Vorhaben in Auftrag gegeben.
Folgende Bereiche wurden bearbeitet:
• Trassierung der Stadtbahnstrecke mit allen Gleisanlagen und Haltestellen
• Definition der für das Projekt benötigten Flächen
• Aufstellung eines Betriebskonzeptes inkl. Einbindung in die Stadtbahnnetze Köln und Bonn
• zukünftige Abwicklung des Güterverkehrs (2 Varianten)
• Berücksichtigung der Zweigstrecke Mondorf – Troisdorf als optionale Ergänzung zu einem späteren Zeitpunkt
Als Experten werden an diesem Vorstellabend
Dr. Christoph Groneck (Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung Rhein-Sieg- Kreis) und
Dipl. Ing. Christoph Lütz (Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Niederlassung Köln)
anwesend sein.
Die Veranstaltung ist eine reine Informationsveranstaltung und keine Veranstaltung im Sinne von Öffentlichkeitsbeteiligungen nach Baurecht oder Planfeststellungsrecht.
Quelle: https://www.montagszeitung.com/
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S e p t e m b e r
29.09.2018
für ein sauberes Langel
Am Samstag war es mal wieder soweit - eine Handvoll fleißige Hände füllten in knapp 3 Stunden 26 Müllsäcke, die nun von den AWB abgeholt werden.
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11.09.2018
unsere Pergola
es wurde wirklich allerhöchste Zeit
Wie vereinbart, haben Herr Volker Ropers und Herr Robin Dürscheidt heute die maroden Hölzer der Pergola demontiert und entsorgt - zeitgleich wurden die neuen Hölzer montiert. Beide haben ganz tolle Arbeit geleistet - ein großes DANKESCHÖN an sie.
Dass die gewährten
Mittel aus dem Stadt-
verschönerungs-
programm