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viel Spaß beim Nachlesen, was bei uns „im Dörp“ so alles passiert
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22.11.2021
Aufgrund privater Initiative war Express am Wochenende vor Ort, um sich ein Bild von der Vermüllung, dem Vandalismus und den Sachbeschädigungen nach Einbrüchen zu machen.
Zitat lt. Express: „Das Strandbad wurde 1911 als mondänes Familienbad eröffnet. Zur Eröffnung kamen rund 6.000 Besucher, das pompöse Gebäude sorgte im Kölner Süden auch in der Folge regelmäßig für große Anstürme. Männer und Frauen konnten hier sogar gemeinsam plantschen gehen, was im katholischen Köln zu dieser Zeit noch als überaus frivol angesehen wurde.
hier wurden 11 Müllsäcke mit Grünschnitt gefüllt
NACHSCHUB
aber auch das Laub wurde eingesammelt und .........
......... in 35 prall gefüllte Mülltüten gestopft
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07.10.2021
In den vergangenen Monaten kam es immer wieder – gerade an den Wochenenden – in den Nachtstunden zu erheblichen Lärmbelästigungen.
Zwischenzeitlich fand im Porzer Rathaus ein runder Tisch, u.a. auch zum Thema Sicherheit, statt. Anwesend waren der neue Leiter der Polizeidirektion 6, der Leiter der Polizeisonderdienste im Polizeipräsidium Köln und der Leiter der Porzer Polizeidienststelle.
Wir hatten die Gelegenheit genutzt und über diese ausufernden Aktivitäten informiert.
Es stellte sich heraus, dass es sich um ein polizeibekanntes Phänomen handelt, es sind in den meisten Fällen sogenannte Raves-Partys, wobei Wenige mittels sozialer Medien einen Flashmob organisieren, der sich dann am Rhein-Ufer trifft oder sogar, wie jetzt vermehrt geschehen, grölend, marodierend, lärmend, in Vorgärten urinierend u.ä. durch Langeler Straßen sein Unwesen treibt.
Es sollte dann die Polizei-Notrufnummer „ 1 1 0 „ und nicht die Dienststelle in Porz angewählt werden.
Wir werden auch das Ordnungsamt der Stadt Köln einschalten, damit weiteren Ausuferungen Einhalt geboten wird.
UPDATE: 25.10.2021 -> Antwort des Amtes für öffentliche Ordnung
S e p t e m b e r
18. und 22.09.2021
zwei Pflegetage kurz hintereinander
nachdem am vergangenen Samstag wieder einmal 15 prall gefüllte Müllsäcke zur Abholung durch die AWB am Parkplatz deponiert wurden, kamen heute noch etliche hinzu, als die Wiese gemäht wurde, DANKE an unsere Vorstandsmitglieder Thomas Katzemich und Thomas Ropers
18.09.2021
WIR SAGEN DANKE
Frongasse ......
seit 2018 bemängeln wir die Gefahrensituation bei der Zu- und Abfahrt "Auf dem Damm/Frongasse" - unsere Intervention zur Entschärfung zeigt Dank der großen Unterstützung von Frau Stiller, den Herren Merfeld, Tempel und Werner nun Erfolg
...... und "Hinter der Kirche - entlang St. Clemens"
wurde unserer Bitte auf Aufstellung einer weiteren Parkbank, finanziert aus städtischem Budget, durch die Verwaltung stattgegeben, jetzt bemühen wir uns noch um einen Müllbehälter mit Hundekottütenspender
12.09.2021
FRONGASSE und NEUE KITA
Das ständige Nachbohren wegen der dringendst erforderlichen weiteren Kita und unsere Langeler Ortsbegehung mit unserer Bezirksbürgermeisterin, Frau Stiller, unserem Bürgeramtsleiter, Herrn Meerfeld, und den stellvertretenden Bezirksbürgermeister, den Herren Tempel und Werner, am 31. Mai 2021 zum Thema „Langeler Verkehr“ zeigen leichteste Fortschritte – was aus den Beschlüssen wird, müssen wir abwarten.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/si0057.asp?__ksinr=23294
8.30 Bezirksvertretung 7 (Porz) am 02.09.2021
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Verhinderung von Durchfahrten sowie Parken an der Frongasse zu Rhein in Porz-Langel" AN/1690/2021
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für PKW die Durchfahrt der Frongasse in Porz-Langel, ab dem Spielplatz in Richtung Rheinufer, durch Schilder und Pfosten zu verhindern. Auf Höhe der ersten Laterne nach der Abzweigung zu Strandbads Marie, sollen Pfosten die Durchfahrt physisch verhindern.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
8.21 Antrag der SPD-Fraktion "zum 19. Statusbericht zum Ausbau der Kinderbetreuung in Köln (2484/2021) – Kinderbetreuungsangebote in Porz ausbauen" AN/1700/2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Stadtbezirk Porz deutlich voranzutreiben und dafür zu sorgen, dass die im Vergleich zu einigen linksrheinischen Stadtteilen auffallende Versorgungslücke mit Plätzen für unter und über Dreijährige so schnell wie möglich geschlossen wird.
Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt, folgende Standorte zu prüfen:
- eine Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Käulchensweg 39a in Köln-Poll um eine zusätzliche Gruppe durch Bebauung einer ungenutzten Freifläche an der Hafenbahn-Trasse,
- die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Poller Kirchweg/Ecke Müllergasse (ehemaliger Steinhandel Marnat), Köln-Poll,
- die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich des ehemaligen Schützenheims, Hubertusweg, Köln-Poll,
- die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich des Garagenhofs am Marktplatz, Köln-Poll,
- die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich der ehemaligen Autohalle von Auto-Laukat, Haltestelle Raiffeisenstraße, Köln-Poll,
- eine Erweiterung / Aufstockung der Kindertagesstätte Stepke KiTa Kleine Entchen, Andre-Citroen-Str. 35, in Porz-Ensen/Westhoven durch Einbeziehung einer Freifläche am Engelshof, eine Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich der Alexianer Köln GmbH, Kölner Straße 64, Porz-Ensen,
- die Nutzung des brachliegenden Grundstücks im Bereich Ursulastraße, Ingeborgstraße und Charlottenstraße, Porz-Ensen für die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte,
- eine Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte Leonorenweg, Leonorenweg 50, Porz-Ensen, durch Einbeziehung einer anliegenden Freifläche,
- eine Erweiterung der Kindertagesstätte Solinger Straße 1 in Eil,
- eine Erweiterung der Kindertagesstätte Mühlenstraße 2a an der Lukaskirche in Porz-Mitte und
- der Neubau einer Kindertagesstätte auf einem ausreichend großen Grundstück in Porz-Langel.
Weiterhin ist die Realisierung der bereits geplanten Kindertagesstätte im Bereich des Neubaugebietes „Poller Damm“, Köln-Poll vorzuziehen.
Sofern es sich bei den vorgeschlagenen Standorten nicht um städtisches Eigentum handelt, wird die Verwaltung aufgefordert, mit den Eigentümern der Grundstücke Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, gegebenenfalls über einen Investor eine Kindertagesstätte zu errichten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
04.09.2021
da der Ende August 2021 geplante Pflegetag witterungsbedingt abgesagt werden mußte, wurde sich nun kurzfristig am letzten Samstag getroffen:
das Ergebnis konnte sich mal wieder sehen lassen
da noch einiges zu tun ist, geht es am 18. September 2021 weiter
A u g u s t
12.08.2021
Pflegetag zwischendurch
weil ein Wiesen-Rückschnitt erforderlich war und
ein maroder Ast entfernt werden mußte
am 28. August 2021, ab 09:30 Uhr ist zur Vorbereitung für den Herbst
der Staudenrückschnitt fällig
05.08.2021
Straßenbaumaßnahme "An der Mühle" - "Loorweg"
Da es widersprüchliche Angaben bezüglich der Beendigung der Maßnahme gab, haben wir bei der Steb nachgefragt und nachstehende Antwort bekommen:
"Die Bauzeit für die Kanalbaumaßnahme war bis Ende Oktober 2021 geplant.
Aufgrund von Optimierungen im Bauverfahren werden wir aber die Baumaßnahme voraussichtlich Ende September 2021 abschließen können.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Wetter einigermaßen trocken bleibt und auch sonst keine unerwarteten Hindernisse auftauchen.
Mit dieser Maßnahme stellen wir die ordnungsgemäße Straßenentwässerung sicher, wovon die Anwohner natürlich auch profitieren.
Für die Beeinträchtigungen im Zuge der Bauarbeiten hoffen wir weiterhin auf das Verständnis der Langeler Bürger und das Vertrauen in unsere Arbeit."
Dann hoffen wir darauf, dass uns Petrus unterstützt, damit demnächst der Verkehr ohne Beeinträchtigungen wieder fließen kann.
Wegen der vielen Beschwerden hatten wir uns an das Ordnungsamt der Stadt Köln gewandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wäre wünschenswert, wenn zeitnah in Porz-Langel kontrolliert wird. Wegen der Großbaustelle auf der Sandbergstraße wurde die Lülsdorfer Straße zur Einbahnstraße. Die Bevölkerung ist sehr aufgebracht, denn diese Regelung wird ständig mißachtet – Tempo 30 wird auch pro Reifen am Fahrzeug gerechnet. Für Ihre Unterstützung wären wir sehr dankbar.
Viele Grüße
Elfriede Thoma
1. Vorsitzende
Bürgerverein Porz-Langel e.V.
und gestern die Antwort bekommen - demnach muß u.a. die Polizei eingeschaltet werden
Sehr geehrte Frau Thoma,
zuständigkeitshalber wurde Ihre Eingabe an mich weitergeleitet, gerne möchte ich Ihnen antworten.
Sie weisen darauf hin, dass aufgrund einer Großbaustelle auf der Lülsdorfer Straße in Porz-Langel vermehrt Geschwindigkeitsverstöße festzustellen sind. Darüber hinaus teilen Sie mit, dass die Einbahnstraßenregelung missachtet wird.
Auf der Lülsdorfer Straße befinden sich Möglichkeiten zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen, Einsätze von Radarwagen oder einer semistationären Anlage („Anlage“).
Bisher galt dieser Bereich als unauffällig, aber es ist nachvollziehbar, dass sich die Situation durch die Baustelle verschärft hat.
Ich habe den technischen Innendienst gebeten, möglichst kurzfristig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und darauf hingewiesen, dass entsprechende Hinweise/Beschwerden vorliegen. Ich hoffe, dass schnellstmöglich Einsätze möglich sind. Eine dauerhafte tägliche Überwachung über mehrere Monate ist leider nicht möglich, jedoch gehe ich davon aus, dass die angesetzten Kontrollen eine gewisse Wirkung zeigen.
Durchfahrten entgegen der eingerichteten Einbahnstraße können vom Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln nicht kontrolliert und geahndet werden, da es sich hierbei um einen Eingriff in den fließenden Verkehr handelt, hierzu ist der Verkehrsdienst nicht befugt. In diesem Fall liegt die Zuständigkeit ausschließlich bei der Polizei.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Michaela Braßart
Amt für öffentliche Ordnung
Verkehrsdienst
Beschwerdemanagement
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
E-Mail: 324-beschwerde@stadt-koeln.de
J u l i
am Eulenplatz
mehr Sicherheit im Verkehr für unsere Kindergarten- und Schulkinder
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/halteverbot/
absolutes Halteverbot ab Einmündung Lülsdorfer Straße (Richtung Frongasse) bis zur Zufahrt der Liegenschaften vor Haus Lülsdorfer Straße 121, Verstöße sind kostenpflichtig
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24.07.2021
mit vereinten Kräften ........
wurde der Wildwuchs und .....
....... der wilde Müll beseitigt -> ein sauberes Ergebnis
es war eine Menge Arbeit, das Areal so herzurichten
die Ecke sollte nicht wieder zugemüllt werden kann
danach mit technischem Gerät weiter .....
.... damit die Säcke prall gefüllt werden konnten ....
..... und dann ordentlich vorbereitet der AWB zur Abholung bereit gestellt wurden
23.07.2021
konstituierende Vorstandssitzung
Zwischenzeitlich gab es einige neue Informationen, über die diskutiert werden mußte, auch über den sehr konstruktiven Verlauf unserer Mitgliederversammlung wurde gesprochen und Termine und Projekte für die kommenden Monate wurden festgelegt.
08. Juli 2021
Mitgliederversammlung 2021
nach dem langen Lockdown konnten wir endlich unsere Mitgliederversammlung abhalten und wurden durch die Sitzungsleiterin über die Themen
Auengewässer
A W B
Bauvorhaben "An der Mühle", "Langeler Berg", "Eulenplatz"
Bezirksorientierte Mittel
Flughafen-Führung
Gemeinnützigkeit
Kita und KGS
LSG „Langeler Auwald“
Patenschaften "Festplatz", "An St. Clemens", "Marktplatz"
Regionalplan 2019 / Wohnungsbauprogramm 2015
Sparclub "Zur Alten Schmiede"
Sparkasse KölnBonn
Fa. Theo Steil GmbH
Verkehr in und durch Langel
informiert. Auch wurde ein neuer Vorstand für die kommenden 3 Jahre gewählt:
1. Vorsitzende Elfriede Thoma
2. Vorsitzender Thomas Ropers
Schriftführer Georg Melchers
Kassenwart Thomas Katzemich
Die jährliche Kassenprüfung wird durch Herrn Daniel Bielefeld und Frau Marion Neumann durchgeführt.
05.07.2021
und nun -> in den Sommerferien
ab 05.07.2021 wird die Sandbergstraße ab Hausnummer 147 für voraussichtlich 6 Wochen zwischen der Lülsdorfer Straße im Langeler Süden und der Heinrich-Klein-Straße gesperrt
U m l e i t u n g e n
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letzte Info zur Sperrung der Sandbergstraße am 26.08.2020
von der Stadtverwaltung erhielten wir die Nachricht, dass die Straßenbaumaßnahme bis auf Weiteres verschoben wird.
Wir hatten in Erfahrung gebracht, dass eine Straßenbaumaßnahme angedacht ist und diesbezüglich bei der Stadtverwaltung nachgefragt
"Für die 2. Oktober-Hälfte 2020 wird nach unserer Erkenntnis aus Ihrem Amt eine Straßenbaumaßnahme in Porz-Langel geplant.
Auch wenn ein Teil der Sanierungszeit in die Herbstferien fällt, befürchten wir eine sehr umfangreiche und massive Beeinträchtigung für die Langelerinnen und Langeler. Bereits ohne eine Straßenbaumaßnahme kann die Verkehrssituation mangels verkehrlicher Infrastruktur in Porz-Langel nur als chaotisch bezeichnet werden."
die Antwort der Verwaltung
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einseitige Straßensperrung in Porz ab 26.07.2021
In der Zwischenzeit wird auf der Hauptstraße in Porz zwischen Karlstraße und Bahnhofstraße ab 26. Juli 2021 bis 17. August 2021 die Fahrbahndecke saniert. Es gibt eine Einbahnstraßenregelung ab Kreuzung Karlstraße in Richtung Zündorf. Der Verkehr von Zündorf kommend wird über die Mühlenstraße, Bahnhofstraße etc. abgeleitet.
"Bezirksregierung Köln rettet „Langeler Weiher“ in Köln-Porz"
26.06.2021
....... und immer wieder samstags
Deutsche Fassung des Gedichts Spuren im Sand © 1996 Brunnen Verlag, Gießen.
Gerd Matthiae
* 14.07.1929 + 01.05.2021
Alles hat seine Zeit,
es gibt eine Zeit der Freude,
eine Zeit der Stille,
eine Zeit des Schmerzes,
der Trauer und
eine Zeit der dankbaren Erinnerung.
Lieber Gerd – DANKE für alles
12.04.2021
16.04.2021
Heute wurde es installiert -> am 5. Mai 2021 fährt der Sparkassenbus Langel an. Immer mittwochs von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Quelle: https://www.aachen-gedenkt.de/traueranzeige/ferdi-hermes
sowie Erinnerungen an Alt-Langel
Auch wenn man sein Grab auf dem Langeler Friedholf vergeblich sucht, haben die ehemaligen Knolle-Boore ihren Ferdi nicht vergessen.
De Knolle-Boore von Langel - aus einer Laune heraus entstanden - hatten sich als Ziel "alte Traditionen neu zu beleben" gesetzt - sich der alten Zeiten zu erinnern, als die Menschen u.a. noch von den Erträgen der Landwirtschaft leben mussten. Rhabarber, Erdbeeren, Getreide, Rüben und Spargel wurde angebaut und auf den Märkten verkauft.
Und die Straßenbahn - liebevoll "Rhabarberschlitten" genannt, transportierte Menschen und landwirtschaftliche Produkte bis nach Köln und Sieglar.
Im Dorf gab es neben einer Metzgerei auch gleich mehrere Bäckereien. Die Haare konnte man sich schon immer schneiden lassen und sein Geld zu einer Bankfiliale bringen.
Um den Durst zu stillen, gab und gibt es noch die Gaststätten "Zur Alten Schmiede" und "Zur Eule" ebenso das Restaurant "Zur Tant". Aus Strandbads Marie wurde das heutige "Strandbad", das ums Überleben kämpft.
Nicht zu vergessen die Handwerksbetriebe, deren Kundenkreis sich über Langel hinaus erstreckte.
DANKE an alle Beteiligten
Von den Vorsitzenden der K.R.A.K.E haben wir die Bilder mit Zustimmung zur Veröffentlichung erhalten - auch hierfür herzlichen Dank.
Alleine nur der Inhalt des Containers hat 3,9 t gewogen. Es gibt noch ein Video
https://www.youtube.com/watch?v=qle4jrwPf_s
Von einem Mitglied unseres Bürgervereines wurde wir darüber informiert, dass die Langeler Familie Gärtner einen liebevollen "Zoch" gebastelt und im Schaufenster der Physiotherapie Gärtner ausgestellt hatte. Wir haben uns bei Frau Gärtner die Erlaubnis eingeholt, die nachfolgenden Bilder veröffentlichen zu dürfen und bedanken uns ganz herzlich dafür.
In der BV7-Sitzung am 11. Februar 2021 gab es einen Antrag der SPD-Fraktion "Sachstandsbericht Rheinspange A553"
Die Bilder wurden uns dankenswerter Weise von unserem Beiratsmitglied/Schmiedewirtin Martina Doufrain zur Verfügung gestellt.
Informationen zum Ehrenamtspreis „Köln Engagiert 2021“ erhalten Sie im Internet unter www.ehrenamt.koeln sowie bei der Kommunalstelle zur „Förderung und Anerkennung Bürgerschaftlichen Engagements“ (FABE) im Büro der Oberbürgermeisterin, wo auch die Bewerbungsunterlagen erhältlich sind (Telefon: 0221-221-23190).
Gabriele Menke
Website: www.shell.de | Twitter: www.shell.de/twitter | Flickr: www.shell.de/flickr | Facebook: www.facebook.com/shell | YouTube: www.youtube.com/shell | LinkedIn: www.linkedin.com/company/Shell |
11.12.2020
Wir hatten uns ans Gesundheitsamt der Stadt Köln gewandt:
Sehr geehrter Herr Dr. Rau,
sehr geehrte Damen und Herren,
guten Morgen,
können Sie mir bitte mitteilen, wo in Porz (Porzer Veedeln) Impfzentren vorhanden sein werden, wenn mit den Impfungen begonnen werden soll. Für eine kurze Nachricht wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Ich wünsche Ihnen noch besinnliche Adventtage und sende
viele Grüße
Elfriede Thoma
1. Vorsitzende
und nachstehende Antwort erhalten:
14.12.2020
Sehr geehrte Frau Thoma,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mitte Dezember wird das erste Impfzentrum in der Messe Köln betriebsbereit sein.Weitere Impfzentren sind zunächst nicht geplant. In Köln- Porz wird demnach erstmal kein eigenes Impfzentrum eröffnet.
am 14.12.2020 schrieben wir
Sehr geehrter Herr Dr. Nießen,
sehr geehrte Damen und Herren,
guten Morgen,
zunächst bedanke ich mich bei Ihnen, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den enormen Einsatz in den vergangenen Monaten und wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft, vor allem aber Gesundheit für die Bewältigung der vielen Herausforderungen, die in den nächsten Wochen und Monaten noch vor Ihnen liegen werden.
Über die Medien wurde in den letzten Tagen das „WO“ für die Impfungen der Kölner Bürgerinnen und Bürger beschrieben.
Jetzt besteht wegen der umfangreichen Fragestellungen zum „WIE“ Klärungsbedarf:
-> bekommen die vulnerablen Langeler Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Hausstand schriftliche Einladungen, in denen der Zeitpunkt beschrieben ist, wann sie sich einzufinden haben
-> in welcher Form können Impf-Unwillige von der Impfung Abstand nehmen
-> welche Anreisearten sind für u.a. chronisch erkrankte sowie vulnerable Personen, evtl. mit Schwerbehindertenstatus, die auf die Nutzung eines Rollstuhles/Rollators angewiesen sind aber kein eigenes Fahrzeug führen, angedacht
---> die Nutzung von ÖPNV von Porz-Langel zur S-Bahn-Haltestelle Porz-Wahn bis zum Deutzer Bahnhof und danach zu den Messe-Hallen erscheint wegen des erhöhten Infektionspotentials in öffentlichen Verkehrsmitteln und des vom Bahnhof zurückzulegenden Weges zur Messe wenig geeignet
---> würden die Kosten des Krankentransportes von der Krankenkasse – ggfls. unter Einbehalt der Selbstbeteiligung – übernommen
---> stünden Shuttle-Verbindungen zur von-zu-Hause-Abholung/Rückfahrt zur Verfügung?
Über eine Nachricht würde ich mich freuen und verbleibe mit den besten Wünschen für viel Erfolg sowie schöne Adventtage und sende
viele Grüße
Elfriede Thoma
17.12.2020
Sehr geehrte Frau Thoma,
vielen Dank für Ihre Mail mit detaillierten Fragen zum Impfablauf.
Wie Ihnen bekannt, ist das Kölner Impfzentrum in der Koelnmesse, wie vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegeben, betriebsbereit. Oberbürgermeisterin Henriette Reker hat am 15. Dezember 2020 gemeinsam mit der Feuerwehr, dem Gesundheitsamt und der Kreisstelle Köln der Kassenärztlichen Vereinigung die Kölner "Impfstraßen" vorgestellt. Sobald ein Impfstoff verfügbar ist, können die ersten Kölnerinnen und Kölner unverzüglich geimpft werden.
Die Impf-Kapazitäten im Impfzentrum sollen sukzessive erweitert werden. Wenn der Stadt Köln kurz- bis mittelfristig mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können dort täglich bis zu 5.000 Impfungen durchgeführt werden. Bei voller Auslastung soll das Impfzentrum täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet sein. Dann werden dort täglich bis zu 140 Mitarbeitende im Einsatz sein, darunter 17 Ärztinnen und Ärzte.
Zum Verfahren:
Die Anmeldung zu einem Termin im Impfzentrum erfolgt über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117. Sie gilt deutschlandweit ohne Vorwahl. Der Impfling vereinbart zwei Termine: für die erste Spritze und 28 Tage später für die zweite Spritze, denn unabhängig davon, welches Serum gespritzt wird, ist die Impfung nur wirksam, wenn sie zweimal verabreicht wurde. Per Post oder E-Mail erhält der Impfling Aufklärungsunterlagen mit Informationen zum Impfstoff, dem genauen Ablauf der Impf-Prozedur, der zu unterschreibenden Einwilligung und einem QR-Code.
In der Frühphase sollen Impfungen schwerpunktmäßig in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) erfolgen. Wo eine Impfung durch eigenes Personal nicht möglich ist, versorgen mobile Impfteams vulnerable Personen und medizinisch-pflegerisches Personal.
Parallel sollen im Impfzentrum zunächst die vulnerablen Personen (ältere Personen und Personen mit chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel COPD, Bluthochdruck, Herzkreislauferkrankungen, schwerem Diabetes etc.) geimpft werden, die noch zu Hause leben und ausreichend mobil sind, sowie ambulant tätiges medizinisches Personal aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich. In der nächsten Phase – voraussichtlich ab dem Frühjahr 2021 – sollen ambulant tätiges medizinisch-pflegerisches Personal und Beschäftigte der kritischen Infrastruktur (zum Beispiel Feuerwehr, Polizei) geimpft werden. Voraussichtlich ab Mitte 2021 soll ausreichend Impfstoff verfügbar sein, um die breite Bevölkerung zu impfen.
Mit Stand heute kann ich Ihnen leider mit weiteren Details nicht dienen, da diese in Zusammenarbeit von Land, Kassenärztlicher Vereinigung, Kommune, und nicht zuletzt mit den Ärzten vor Ort noch weiter entwickelt werden.
Daher kann ich Ihnen derzeit auch nichts bezüglich einer Kostenübernahme eines Transportmittels für u.a. chronisch kranke Personen mit evtl. schwerbehinderten Status o.ä. mitteilen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen dennoch ein wenig mit meinen Informationen helfen konnte und bitte Sie bezüglich Ihrer weiteren Fragen um Geduld.
Ich bin mir sicher, dass es hierzu – insbesondere über die Hausärzte - zukünftig genauere Informationen geben wird.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gesundheitsamt
Die Oberbürgermeisterin
Gesundheitsamt
Beschwerdemanagement
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Jede und jeder hat nun allerdings auch selbst die Möglichkeit, sich unter
"gesundheitsamt@stadt-koeln.de"
oder telefonisch unter
0221 221 33500 zu informieren.
https://porzerleben.de/politik/37679-sabine-stiller-cdu-neue-bezirksbuergermeisterin
https://www.gruenekoeln.de/veedel/porzpoll/bezirksvertretung/kooperationsvertrag-2020-2025/
die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Rhein-Berg plant im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums eine neue Rheinquerung zwischen Köln und Bonn. Die Planungen gehen nun in die nächste Phase – mit einer Auswahl von Varianten im Planungsraum, die nun vertieft untersucht werden. Da bei der sogenannten "Rheinspange 553" seit Projektbeginn der Grundsatz gilt, transparent zu planen, werden die erarbeiteten Varianten nun der Öffentlichkeit vorgestellt.
Wer? Rüdiger Däumer, Projektleiter Straßen.NRW, und Willi Kolks, Leiter der Außenstelle Köln der Autobahn GmbH des Bundes
er führte zum Erfolg
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nachdem die Rabatten und Bäume auf unseren Pflegeflächen in den letzten Tagen "von oben bewässert" worden sind, haben wir das Standrohr wieder der RheinEnergie zurück gebracht
nach den uns derzeit vorliegenden Erkenntnissen werden die Busse der RSVG und der Firma Schilling am Dienstag, den 29.09.2020 nicht bestreikt.
Da es aufgrund der angekündigten Streiks in den umliegenden Kommunen zu erhöhtem Verkehrsaufkommen auch im Bedienungsgebiet der RSVG kommen dürfte, empfehlen wir, für Ihre geplanten Fahrten vorsichtshalber etwas mehr Zeit einzuplanen und gegebenenfalls ein Bus früher zu nehmen
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/planung-der-radpendlerrouten-im-rechtsrheinischen
Partei | Kandidat | Mandat |
CDU | Van Benthem, Henk | Reservelistenplatz 1 |
CDU | Marx, Werner | Reservelistenplatz 2 |
CDU | Bischoff, Andreas | Reservelistenplatz 3 |
CDU | Neuberger, Anton Josef Heinrich | Reservelistenplatz 4 |
CDU | Schmidt, Norbert | Reservelistenplatz 5 |
CDU | Thaysen, Finn | Reservelistenplatz 6 |
SPD | Dr. Bujanowski, Simon | Reservelistenplatz 1 |
SPD | Weitzel, Christoph Martin | Reservelistenplatz 2 |
SPD | Tempel, Konrad Lutz | Reservelistenplatz 3 |
SPD | Pütz, Pascal | Reservelistenplatz 4 |
SPD | Jureck, Bettina | Reservelistenplatz 5 |
GRÜNE | Redlin, Dieter | Reservelistenplatz 1 |
GRÜNE | Müller, Katharina | Reservelistenplatz 2 |
GRÜNE | Werner, Thomas | Reservelistenplatz 3 |
GRÜNE | Kafzyk, Anne Maria | Reservelistenplatz 4 |
AfD | Krasson, Rainhard | Reservelistenplatz 1 |
DIE LINKE | Krämer, Helmuth | Reservelistenplatz 1 |
FDP | Bastian, Elvira | Reservelistenplatz 1 |
Die PARTEI | Hallmann, Jonas Fritz Wolfgang | Reservelistenplatz 1 |
https://wahlen.stadt-koeln.de/prod/KW2020/05315000/html5/Bezirksvertretungswahl_NRW_43_Stadtteil_Langel.html
https://wahlen.stadt-koeln.de/prod/KW2020/05315000/html5/Bezirksvertretungswahl_NRW_43_Stadtteil_Zuendorf.html
https://wahlen.stadt-koeln.de/prod/KW2020/05315000/html5/Bezirksvertretungswahl_NRW_43_Stadtbezirk_Porz.html
„1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Stadtbahnvertrag vom 03.09. / 09.09.1991 dahingehend zu ändern und zu ergänzen, dass die Federführung für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Langel an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) übertragen wird.
2. Der Rat der Stadt Köln ermächtigt die Verwaltung, einen entsprechenden Ergänzungsvertrag zum Stadtbahnvertrag mit der KVB abzuschließen.
4. Der Rat der Stadt Köln beauftragt in diesem Zuge die KVB mit der Durchführung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung der städtischen Gewerke für die Verlängerung bis Langel in Höhe von prognostizierten 0,86 Mio. €. Die auf die Betriebstechnik entfallenden Planungskosten für den Teilabschnitt bis Zündorf / Ranzeler Straße (0,43 Mio. €) hat die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigt. Die anfallenden Planungskosten für die Betriebstechnik des restlichen Teilabschnittes wird die KVB in ihrer Mittelfristplanung berücksichtigen.“
nachzulesen unter: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=93618&voselect=21500
"Ergänzung des Stadtbahnvertrages vom 03.09. / 09.09.1991 zur Übertragung der Federführung für die "Verlängerung der Stadtbahnlinie 7" an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG"
in der Ratssitzung. Es kommt viel Arbeit auf die KVB zu.
Ergänzungsantrag div. Fraktionen
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=790001&type=do&
Vom zeitigen Frühjahr bis in den Winter eines jeden Jahres versuchen wir, mit unserem monatlichen Pflegetag für ein gepflegtes Langel zu sorgen. So trafen sich Aktive, um mit geeigneten Werkzeugen die Wildkräuter, Blütenreste und das Laub zusammenzukehren.
kleiner Pflegetag - diesmal "Auf dem Damm"
EICHENPROZESSIONSSPINNER
am Spielplatz Frongasse
Eine telefonische Rücksprache mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln am heutigen Vormittag ergab, dass derzeit Mitarbeiter vor Ort sind, mehrere Nester gefunden haben, das betroffene Gebiet absperren und mittels Beschilderung darauf hinweisen, dass das Betreten untersagt ist und auf eigene Gefahr geschieht. Die Zuständigkeit bzgl. des Entfernens der Nester obliegt dem Grünflächenamt - die Dienststelle ist ab morgen früh wieder besetzt.
Das Amt für Kinderinteressen wurde von uns bereits schriftlich unterrichtet und gebeten, Abhilfe zu schaffen – auch diese Dienststellen sind morgen früh wieder besetzt.
26.05.2020 = 14:00 Uhr
Die Stadtverwaltung informierte uns soeben darüber, dass bis Ende der Woche - noch vor dem Pfingstfest - die Raupen und Gespinstnester abgesaugt werden.
Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für das Engagement.
wir erhielten die Stellungnahme direkt von Herrn Ott, die Veröffentlichung dieses Schreibens wurde uns seitens Herrn Ott genehmigt,
weitere Antworten aus der Politik können Sie nachlesen unter
https://www.rheinspange.org/politik/
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A p r i l
24.04.2020
REGIONALPLAN FÜR KÖLN
wurde im Wohnungsbauprogramm 2015, Seite 30, unter Projekt-Nr. W 715-004, am Krausbergweg eine Fläche von 10,3 ha ausgewiesen, die 200 Wohneinheiten umfassen sollte für den Bau von 200 EFH, stehen jetzt 52,6 ha, von denen derzeit noch 32,3 ha entfallen sollen, also 20,3 ha als neuer Siedlungsbereich als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt Köln zur Debatte.
Quelle: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=754667&type=do&
I Gemeinbedarfsflächen Porz-Langel
KITA/SCHULE
BOLZ-/SPIELPLÄTZE
GRÜNFLÄCHEN
VERKEHRSFLÄCHEN
VERSORGUNGSFLÄCHEN
GUTE NACHRICHT FÜR LANGEL
Grundschule erhält Ersatz für maroden Pavillon
https://www.anne-henk-hollstein.de/lokal_1_1_184_Gute-Nachricht-fuer-Langel.html
Ihr Rheinspange 553-Team
https://rheinspange.nrw.de/uvs-veroeffentlicht/
https://rheinspange.nrw.de/kurzvideo-planungsstand/
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Im Genehmigungsverfahren der Firma Theo Steil GmbH liegt der Bezirksregierung Köln nun die notwendige Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) vor. Die Firma hat im Januar alle erforderlichen Unterlagen zum weiteren Verfahren eingereicht. Eine Darstellung über mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens in Form eines UVP-Berichts und weiterer Antragsergänzungen hat die Bezirksregierung inzwischen geprüft. Das immissionsschutzrechtliche sowie das parallel geführte wasserrechtliche Verfahren können somit fortgeführt werden.
Anträge sowie die zugehörigen Unterlagen werden in der Zeit vom 17. Februar 2020 bis einschließlich 16. März 2020 erneut ausgelegt.
Mit Beginn der Offenlage und bis einschließlich Ablauf der Einwendungsfrist 16. April 2020, können erneut Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die bisher schon eingegangenen Einwendungen bleiben allerdings auch im weiteren Verfahren gültig und müssen nicht noch einmal eingereicht werden.
Auf Grundlage des § 10 Abs. 3 und 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekanntgegeben:
Die Firma Theo Steil GmbH, Ostkai 6 in 54293 Trier hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Genehmigungsbehörde mit Antrag vom 10. Oktober 2018, letztmalig ergänzt am 5. Februar 2020, eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und zum Betrieb einer trimodalen Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten und von gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen (Sonderfahrzeugen) auf dem Gelände in 50997 Köln-Godorf, Mühlenhof, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 34, Flurstücke 136 und 142 je teilweise beantragt. Die Fläche des Betriebsgeländes liegt im Überschwemmungsgebiet des Rheins und umfasst ca. 14 000 qm. Die maximal geplante Lagerkapazität aller Anlagen beträgt 12 000 t. Der Jahresdurchsatz soll maximal 133 000 t/a betragen. Außerdem hat die Theo Steil GmbH eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für die Errichtung des Vorhabens beantragt. Die Anlage soll im Dezember 2020 in Betrieb genommen werden. Die Antragsunterlagen haben bereits nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 29 vom 22. Juli 2019 in der Zeit vom 12. August bis einschließlich 11. September 2019 bei mir und der Stadt Köln, Stadthaus Deutz sowie im Bezirksrathaus Rodenkirchen, offengelegen. Die hierzu in der Einwendungsfrist bis zum 11. Oktober 2019 eingegangen Einwendungen bleiben bestehen und finden im weiteren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung. Die erneute Auslage des Genehmigungsantrags sowie der zugehörigen Unterlagen wird hiermit bekanntgegeben. Der Antragsgegenstand beinhaltet: – die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und zum Umschlag von Eisen- und Nichteisenmetallen sowie deren Sortierung und Behandlung unter Einsatz einer Schrottschere, einer Paketierpresse, einer Baggerschere, von Brennschneidelanzen und eines Schienenbrechers. Die Behandlung der Schrotte beinhaltet u. a. die Entfrachtung von Schadstoffen, wie beispielsweise Bleimennige, KMF, Asbest, – die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von FE- und NE-Spänen sowie zur Lagerung von Schrotten, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen, – die Errichtung und den Betrieb einer Schienenfahrzeugzerlegung sowie einer Trockenlegung von Transformatoren, – die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikschrott, – die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Schienenfahrzeug- und Lok-Trockenlegung, – die Errichtung und den Betrieb eines Verwaltungsgebäudes, von Verkehrs- und Lagerflächen, einer Eingangs-, einer Ausgangs- sowie einer Gleiswaage, einer Schrankenanlage, einer Radioaktivitätsmesseinrichtung, einer Werkhalle, einer Betriebstankstelle, eines Waschplatzes, einer Lärmschutzwand, von Abwasseraufbereitungsanlagen, – den Einsatz von fünf Hydraulikbaggern, zwei Radladern, zwei Gabelstaplern und einem LKW oder Dumper in den jeweiligen Betriebseinheiten, – eine Betriebszeit von Montag bis Samstag von 06.00 bis 22.00 Uhr. Die Schrottschere, die Schrottpaketierpresse, der Schienenbrecher und die Waggonzerlegung sollen davon abweichend Montag bis Samstag in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden und – die Änderung der bestehenden Bahnanlage. Die am o. g. Standort beantragte Entsorgungsanlage ist den Ziffern 8.9.2, 8.11.2.1, 8.11.2.4, 8.12.1.1, 8.12.3.1 des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in der zurzeit gültigen Fassung zuzuordnen. Bei den Anlagen der Ziffer 8.11.2.1 und 8.12.1.1 handelt es sich um Anlagen nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments (IE-RL). Es handelt sich um ein Vorhaben nach Nr. 8.7.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), welches in der Spalte 2 mit einem „A“ gekennzeichnet ist und einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien bedarf. Eine erneute allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 UVPG vom 23. Januar 2020 hat ergeben, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß § 2 UVPG haben kann. Somit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erforderlich. Die Antragstellerin hat dazu mit Datum vom 31. Januar 2020 eine Darstellung über alle voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens als Bestandteil dieses Genehmigungsantrages in Form eines UVP-Berichts vorgelegt. Darüber hinaus hat sie insbesondere die nachfolgende genannten Antragsunterlagen vorgelegt, die die umweltbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kulturelles Erbe und sonstigen Sachgüter erkennen lassen. – Brandschutzkonzept der Müller–BBM GmbH vom 16. Mai 2018, Bericht-Nr. M138812/01, – Prognose der durch den Anlagenbetrieb bedingten Staubfreisetzungen sowie der Immissionszusatzbelastung (Schwebstaub (PM10) und Staubniederschlag) im Einwirkbereich der Anlage – Immissionsprognose für Staub der Müller-BBM GmbH vom 24. Januar 2020, Bericht-Nr. M 15723/02, – Untersuchung der durch den Anlagenbetrieb verursachten Geräusche sowie deren Auswirkungen an den nächstgelegenen Immissionsorten – Schalltechnische Untersuchung zum Betrieb eines Schrottplatzes mit Aufbereitungsanlagen im Godorfer Hafen, Köln der Kramer Schalltechnik GmbH vom 7. Juni 2018, Projekt-Nr. 16 01 040/09, – Begutachtung der SWECO GmbH vom 15. November 2017 der hydraulischen Auswirkungen des Vorhabens auf die Hochwassersituation, Projekt-Nr. 9141-17-032 mit ergänzenden Ausführungen vom 19. September 2019, 6. November 2019 sowie 23. Januar 2020 und – Artenschutzprüfung der regio gis + planung vom 30. Januar 2020. Hierbei wurden die Immissionsprognose für Staub der Müller-BBM GmbH vom 24. Januar 2020, BerichtNr. M127621/07 sowie die Artenschutzprüfung der regio gis + planung vom 30. Januar 2020 erneuert und die Begutachtung der hydraulischen Auswirkungen des Vorhabens auf die Hochwassersituation der SWECO GmbH vom 15. November 2017, Projekt-Nr. 9141-17-032 um Ausführungen mit Datum vom 19. September 2019, 6. November 2019 sowie 23. Januar 2020 ergänzt. Weitere Ergänzungen, die aus dem bisherigen Genehmigungsverfahren resultieren, wurden nicht vorgenommen. Auf Grundlage der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich ein geringfügig größeres Beurteilungsgebiet ergeben. Daher werden die Antragsunterlagen nun zusätzlich erstmals in den Städten Wesseling sowie Niederkassel ausgelegt.
Der Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom 17. Februar 2020 bis einschließlich 16. März 2020 an den nachfolgend aufgeführten Stellen zu den folgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus: Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2–10, 50667 Köln, Dezernat 52, Raum K 231 in den Zeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr; Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Stadthaus Deutz-Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Raum 07 E22 in den Zeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln, Zimmer 111 in den Zeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, Rathaus Wesseling, Alfons-Müller Platz, 50389 Wesseling, Zimmer 314 in den Zeiten: Montag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Stadt Niederkassel, Der Bürgermeister, Rathaus Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Raum 023 in den Zeiten: Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen zu den Öffnungszeiten an den Karnevalstagen. Bei der Bezirksregierung Köln ist zusätzlich zu den genannten Zeiten eine Einsichtnahme nach vorheriger Abstimmung möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich unter dem Aktenzeichen 54.1-3.2-(11.0)-72-So) eine erneute öffentliche Bekanntmachung des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das oben bezeichnete Vorhaben der Firma Theo Steil GmbH erfolgt. Gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 16. April 2020 Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Die Einwendungsfrist beginnt mit der Offenlage der Antragsunterlagen. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen sind schriftlich mit Namen und der vollen leserlichen Anschrift an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln oder an die v. g. Stellen, bei denen die Unterlagen ausgelegt werden, zu richten. Die Einwendungen können auch elektronisch als einfache E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift sowie des o. g. Aktenzeichens an die E-Mail-Adresse 52-Genehmigung@ bezreg-koeln.nrw.de erhoben werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden personenbezogene Daten erhoben.
Diesbezügliche Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/52_53_industrieanlagen_genehmigungsverfahren/index.html. Zudem werden diese Datenschutzhinweise mit den Planungsunterlagen ausgelegt und können bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, 50606 Köln angefordert werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 S. 3 der 9. BImSchV, ob sie die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin wird bestimmt auf den 3. Juni 2020 und beginnt um 10:00 Uhr. Er findet im Rheinforum Wesseling, Kölner Straße 42 in 50389 Wesseling statt. Zunächst findet die Erörterung in Bezug auf das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren statt und im Anschluss daran die Erörterung in Bezug auf das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren. Sollte es erforderlich werden, ist beabsichtigt, den Erörterungstermin an den Folgetagen fortzusetzen. Dies wird ggf. im Termin am 3. Juni 2020 bekannt gegeben. Zum Erörterungstermin wird nicht gesondert eingeladen. Der Erörterungstermin findet gemäß § 16 Abs. 1 der 9. BImSchV nicht statt, wenn
oder
4. die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Bezirksregierung Köln keiner Erörterung bedürfen. Ein möglicher Wegfall des Erörterungstermins wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Aktiver Vortrag ist denjenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorbehalten, die rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben (§ 14 der 9. BImSchV). Zur Feststellung der Identität sind Ausweispapiere beim Erörterungstermin bereitzuhalten. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem oder einer Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin, oder bei Ausbleiben von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Köln, den 5. Februar 2020
Im Auftrag
gez. S c h n e i d m ü l l e r ABl. Reg. K 2020, S. 67
77. Erlaubnisverfahren für die Firma Theo Steil GmbH Bezirksregierung Köln Az. 54.1-3.2-(11.0)-72-So
Auf Grundlage der §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 4 Abs. 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens über die Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) in Verbindung mit § 10 Abs. 3 und 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der §§ 8, 9 und 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV), alle in der zurzeit geltenden Fassung, wird Folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Theo Steil GmbH, Ostkai 6 in 54293 Trier, hat bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Erlaubnisbehörde mit Antrag vom 10. Oktober 2018 in der letzten überarbeiteten Fassung eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) zur Einleitung von gereinigtem Abwasser (bestehend aus Niederschlagswasser der Dachflächen sowie Niederschlagswasser der Platzflächen und Schmutzwasser von einem Fahrzeug-Waschplatz), gereinigtem Schmutzwasser aus einer Trockenlegungshalle sowie gereinigtem häuslichem Abwasser von dem Gelände in 50997 Köln-Godorf, Mühlenhof, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 34, Flurstück 136 z. T. und 142 z. T. in den Rhein beantragt. Die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird erforderlich durch die Errichtung und den Betrieb einer trimodalen Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisenund Nichteisenschrotten und gefährlichen Abfällen, zur sonstigen Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie zur Behandlung von Altfahrzeugen (Sonderfahrzeugen) in 50997 Köln-Godorf, Mühlenhof, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 34, Flurstück 136 z.T. – 70 – und 142 z. T., mit einer Lagerkapazität aller Anlagen in Höhe von 12 000 t und einem Jahresdurchsatz von maximal 133 000 t. Über die Errichtung und den Betrieb wird in einem gesonderten immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden. Der Erlaubnisantrag und die zugehörigen Unterlagen haben bereits nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 29 vom 22. Juli 2019 in der Zeit vom 12. August 2019 bis einschließlich 11. September 2018 bei mir und der Stadt Köln, Stadthaus Deutz sowie im Bezirksrathaus Rodenkirchen, offengelegen. Die hierzu in der Einwendungsfrist bis zum 11. Oktober 2019 eingegangen Einwendungen bleiben bestehen und finden im weiteren Erlaubnisverfahren Berücksichtigung. Die erneute Auslage des Erlaubnisantrags sowie der zugehörigen Unterlagen wird hiermit bekanntgegeben. Der wasserrechtliche Erlaubnisantrag beinhaltet die Einleitung von – max. 100 l/s gereinigtem Abwasser, bestehend aus Niederschlagswasser der Dachflächen sowie Niederschlagswasser der Platzflächen und Schmutzwasser von einem Fahrzeug-Waschplatz – max. 2 l/s gereinigtem Schmutzwasser aus einer Trockenlegungshalle – max. 2,8 m³/12 h gereinigtem häuslichem Abwasser über die Einleitstelle E in den Rhein. Die Antragstellerin hat mit dem Erlaubnisantrag die nachfolgend genannten Unterlagen vorgelegt, die die Auswirkungen der Einleitung erkennen lassen. Hinter dem Titel der im Folgenden aufgezählten Unterlagen findet sich zum Teil in Kursivschrift eine allgemeinverständliche Erklärung des Titels bzw. des wesentlichen Inhalts: – Erläuterungen zur Herkunft und Menge der beantragten Einleitmengen, der Abwasserbehandlungsanlagen und der Einhaltung der Anforderungen nach der Abwasserverordnung sowie dem Erlass an die Anforderungen der Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren, – Fließbilder zur Entwässerung, – Erläuterungen zur Auslegung der Kleinkläranlage und des Anfalls des häuslichen Abwassers (Ermittlung der erforderlichen Größe und Reinigungsleistung der Kleinkläranlage), – Bemessungsgrundlagen zur Ermittlung des Niederschlagswasseranfalls, – Nachweise der Regenrückhaltung des Niederschlagswassers der Dachflächen (Ermittlung der erforderlichen Größe der Regenrückhaltung), – Nachweise der Regenrückhaltung des Niederschlagswassers der Hofflächen – Erläuterungen zur Auslegung des Lamellenklärers (Ermittlung der erforderlichen Größe und Reinigungsleistung des Lamellenklärers), – Erläuterungen zur Auslegung der Abscheideranlagen (Ermittlung der erforderlichen Größe und Reinigungsleistung der Abscheideranlagen), – Darstellung über alle voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht aus dem immissionsschutzrechtlichen Verfahren). In den Antragsunterlagen im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren wurden aus Klarstellungsgründen Ausführungen zu dem geplanten Waschplatz ergänzt. Der beigefügte UVP-Bericht, der dem parallelen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zugehörig ist, liegt diesem Antrag nur informatorisch bei, da das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren selbst keiner UVP-Pflicht unterliegt. Auf Grundlage der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens hat sich ein größeres Beurteilungsgebiet ergeben. Daher werden die Antragsunterlagen nun zusätzlich erstmals in den Städten Wesseling sowie Niederkassel ausgelegt. Der Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG in der Zeit vom 17. Februar bis einschließlich 16. März 2020 an den nachfolgend aufgeführten Stellen zu den folgenden Zeiten (außer an gesetzlichen Feiertagen) zur Einsichtnahme aus. Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2–10, 50667 Köln, Dezernat 52, Raum K 231 in den Zeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Stadthaus Deutz-Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, Raum 07E22 in den Zeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Mittwoch und Freitag, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Stadt Köln, Die Oberbürgermeisterin, Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln, Zimmer 111 in den Zeiten: Montag, Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Donnerstag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Stadt Wesseling, Der Bürgermeister, Rathaus Wesseling, Alfons-Müller Platz, 50389 Wesseling, Zimmer 314 in den Zeiten: Montag und Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch, 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr. Stadt Niederkassel, Der Bürgermeister, Rathaus Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Raum 023 in den Zeiten: Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Freitag 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Bitte beachten Sie die besonderen Regelungen zu den Öffnungszeiten an den Karnevalstagen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten ist nach vorheriger Abstimmung eine Einsichtnahme bei der Bezirksregierung Köln möglich. – 71 – Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich unter dem Aktenzeichen 52.03.01-0040/18/11.0-Schn eine erneute öffentliche Bekanntmachung des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens für das oben bezeichnete Vorhaben der Firma Theo Steil GmbH erfolgt. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BImSchG können bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 16. April 2020, Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind für das Erlaubnisverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen sind schriftlich mit Namen und der vollen leserlichen Anschrift an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 54, 50606 Köln oder an die v. g. Stellen, bei denen die Unterlagen ausgelegt werden, zu richten. Die Einwendungen können auch elektronisch als einfache E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift sowie des o g. Aktenzeichens an die E-Mail-Adresse Einwendungen54@bezreg-koeln. nrw.de erhoben werden. Die Einwendungen, die bereits im Verfahren erhoben wurden, bleiben – wie bereits oben beschrieben – bestehen und müssen nicht neu eingereicht werden. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die Einwendungen der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders bzw. der Einwenderin werden Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendungen erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Erlaubnisbehörde gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 der 9. BImSchV im Rahmen ihres Ermessens nach § 10 Abs. 6 BImSchG, ob sie die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.
1. Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
2. die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgezogen worden sind,
3. ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen
oder
4. die erhobenen Einwendungen nach der Einschätzung der Bezirksregierung Köln keiner Erörterung bedürfen. Ein möglicher Wegfall des Erörterungstermins wird nach Ablauf der Einwendungsfrist gesondert öffentlich bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist gemäß § 18 Abs. 1 der 9. BImSchV öffentlich und dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Wortbeiträge sind denjenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorbehalten, die rechtzeitig Einwendungen gegen das Vorhaben geltend gemacht haben (§ 14 Abs. 1 der 9. BImSchV). Zur Feststellung der Identität sind Ausweispapiere beim Erörterungstermin bereitzuhalten. Diejenigen, die Einwendungen erheben, können sich von einem oder einer Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Genehmigungsbehörde zu geben. Ausdrücklich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin, oder bei Ausbleiben von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden. Die durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Köln, den 3. Februar 2020
27.01.2020
Drohende Brücke schockiert die Langeler
Langeler Bürger, die in Scharen der Einladung eines kleinen Zusammenschlusses von Brückengegnern aus dem Ort gefolgt waren, zeigten sich wie vom Donner gerührt. Viele Anwohner hatten bisher angenommen, die Verwirklichung einer Autobahn-Rheinspange zwischen der A553 und der A59 sei ähnlich wahrscheinlich wie die viel diskutierte Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis Langel– das werde also jahrzehntelang dauern oder vielleicht nie geschehen.
Dass die Planung der von der Bundesregierung gewollten und als vordringlich eingestuften Autobahnverbindung aber schon weit vorangeschritten ist und eine Umsetzung bis 2030 erfolgt sein soll, haben etliche Anwohner bisher nicht recht glauben wollen. Die konkreten Berichte aus den Planungswerkstätten und der minuziös ausgearbeitete Zeitplan, mit dem der Landesbetrieb Straßen NRW das mit 380 Millionen Euro Umfang landesweit größte Straßenbauprojekt auf den Weg bringt, verscheuchten die Zweifel.
Bisher habe Straßen NRW in einem neuartigen Beteiligungsverfahren mit den Bürgern zwar zahlreiche Informations- und Dialogveranstaltungen angeboten. Doch es sei immer nur um das Für und Wider bei den beiden Trassenvarianten gegangen. Eine Null-Variante mit Verzicht auf den Brückenschlag habe nicht zur Debatte gestanden, berichten Bürger, die an Dialogforen und Planwerkstätten beteiligt waren. Es sei stets um das Für und Wider hinsichtlich zweier Varianten gegangen. Das betraf Überlegungen für die nördliche Spange zwischen Godorf und Langel und die südliche Variante zwischen Wesseling/ Urfeld und Lülsdorf/ Niederkassel.
Gegen die südliche Spangenvariante formiere sich längst massiver Widerstand. Die Stadt Wesseling habe im Etat 100 000 Euro für rechtlichen Beistand im Streit gegen den Brückenschlag lockergemacht, berichtete Sabine Glöckner, eine der Sprecherinnen der Brückengegner. Im Norden sei bisher kaum Widerstand zu spüren, mit der Gefahr, dass die Langeler Variante immer wahrscheinlicher werde.
Noch in diesem Jahr soll es zum Variantenvergleich der beiden Trassen kommen, sagte Glöckner. „Schon Ende 2020 will sich Straßen NRW mit dem Verkehrsministerium auf eine Vorzugsvariante festlegen“, ergänzte sie. Danach sei kein Einfluss der Bürger auf die Planung mehr möglich. Der noch kleine Kreis Langeler Brückengegner rief in der Versammlung deutlich zum Widerstand auf. Das müsse schnell geschehen.
Klaus Mehring von der Initiative erinnerte an die schon in den 1960er Jahren im Bundesverkehrswegeplan aufgeführte Brücken-Idee an dieser Stelle. Seither sei nicht nur die Wohnbebauung in Langel und Lülsdorf stark gestiegen. Auch das Retentionsbecken für den Kölner Hochwasserschutz sei vor Langel entstanden und der Auwald südlich des Campingplatzes als geschütztes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet ausgewiesen.
Der sogenannte Raumwiderstand, der sich aus unterschiedlichen Schutzanliegen errechnet, sei im Planungsgebiet in der Tat sehr hoch, bestätigte Sabine Hammer vom Vorstand der BUND-Kreisgruppe Köln. Doch reiche das nicht aus, um einen Bau zu verhindern. Sie trug zwei Fakten vor, die der Brückenplanung in die Hände spielten: Die Spange sei Teil des politisch gewollten Kohlekompromisses, zudem versuche das Land, mit druckvoll vorangetriebener Verbesserung der Infrastruktur die Wahrscheinlichkeit von olympischen Spielen in NRW zu erhöhen. Der Bund für Naturschutz sei klar gegen eine Brücke im Norden wie auch im Süden und habe – anders als die Bürger – ein Klagerecht. Dafür brauche der BUND aber viel Unterstützung.
Eine neue Brücke könne zwar die Rodenkirchener und die Bonner Autobahnbrücke entlasten, werde aber zusätzlichen Verkehr anziehen, machten die Gegner im weiteren klar. Fachingenieur Wolfgang Dähling verwies auf die stark erhöhten Schadstoffbelastungen, die Langel betreffen würden. Nicht zuletzt werde ein Brückenbau die Grundstücks- und Hauspreise im derzeit wegen der Ruhe geschätzten Langel sinken lassen, lautete ein weiteres Argument.
Die Gegner brachten schließlich die weiteren Langel direkt betreffenden Brückenbaupläne aus dem Rhein-Sieg-Kreis für eine Stadtbahn-Querung zur Sprache. Sie riefen die Bürger zu kritischen Fragen und Aktivitäten im noch laufenden Informationsprozess auf und kündigten für den 2. März, 19 Uhr, eine weitere Veranstaltung mit den gleichen Informationen an. Die Halle war bei der Einladung am Montag viel zu klein für den Andrang interessierter Langeler gewesen.
Im Wahljahr sollen auch von den politischen Parteien vor Ort Stellungnahmen für oder gegen den Bau eingeholt werden. Die Langeler Initiative will bei ihrer Gegnerschaft aber nicht nur die ihren Ort betreffende Variante ablehnen, sondern sich mit den Gegnern im Süden solidarisieren. Eine Null-Variante, also gar kein Brückenbau, das ist ihr Ziel.
Sabine Glöckner
https://www.ksta.de/koeln/porz/drohende-bruecke-schockiert-die-langeler-33825870
Kommentar - Höchste Zeit zu handeln
Beatrix Lampe zu den Brückenplänen für Langel
Im südlichsten Kölner Rheinort sind die Menschen daran gewöhnt, dass Verkehrsprojekte spät oder nie verwirklicht werden. Diskussionen um eine Verlängerung der Linie 7 oder eine Umgehungsstraße in Richtung Köln gibt es schließlich seit den 1970er Jahren, ohne dass etwas geschehen wäre. Mit der Planung der Rheinspange zur Verbindung der Autobahnen A553 und A59 verhält es sich anders. Das bundespolitisch gewollte Projekt wird in zügigem Tempo nicht nur angedacht, sondern tatsächlich geplant. Schon 2030 soll der Brückenschlag verwirklicht sein.
Trotz zahlreicher Veröffentlichungen, trotz Info-Tagen und Dialog-Angeboten von Straßen NRW haben viele Langeler Bürger offenbar erst am Montag so recht wahrgenommen, was auf sie zukommen kann. Es braucht kein Studium der Statistik, um bei nur zwei Trassenvarianten eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Langeler Spange anzunehmen – zumal angesichts der Tatsache, dass sich gegen die Süd-Spange längst eine aktive Gegnerschaft formiert hat.
Die kleine Langeler Initiative gegen den Brückenbau hat breiten Kreisen der Bevölkerung jetzt Nachrichten über die möglichen Straßenbaufolgen verschafft, die meinungsbildend sein können. Hinsichtlich der Rheinspange und der Idee aus dem Rhein-Sieg-Kreis, eine weitere Querung für den öffentlichen Personennahverkehr bei Langel umzusetzen, ist es jetzt höchste Zeit für die betroffenen Bürger, Position zu beziehen.
Noch besteht Gelegenheit, sich bei Veranstaltungen von Straßen NRW und auch gegenüber den politischen Parteien zu äußern – mit Fragen, Kritik und Argumenten. Die Initiative ermuntert Mitbürger, die Interessen von Mensch und Natur in Langel zu vertreten. Dass sie dabei nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip das Problem kurzerhand gen Süden verschiebt, ist besonders ehrenwert. Der Aufruf ist in der Welt – handeln müssen die Bürger jetzt selbst.
https://www.ksta.de/koeln/porz/kommentar-hoechste-zeit-zu-handeln-33825876
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BVH "An der Mühle"
Er begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und die anwesenden Vertreter der politischen Parteien. Danach stellt er die Teilnehmer des Podiums vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung mit Vorträgen und anschließender Diskussion.
Er weist aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf hin, dass die Veranstaltung aufgezeichnet wird, damit darüber eine Niederschrift angefertigt werden kann.
Herr Beigeordneter Greitemann begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger. Er erläutert, dass er bewusst an der Versammlung teilnimmt, da das Projekt intensiv im Gestaltungsbeirat diskutiert wurde und er möchte auf die Einschätzungen vor Ort zu diesem Vorhaben reagieren können.
Seit dem Einleitungsbeschluss Ende 2016 wurde mit dem Investor und seinem Architekten sowie möglichen Betreibern des Marktes die Planung weiterentwickelt. Er unterstreicht, dass sich das Bebauungsplanverfahren am Anfang befindet und neben der heutigen frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mindestens eine weitere Beteiligung (Offenlage) durchgeführt wird. Anregungen können bis zum 09.10.2019 an Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem gesendet werden.
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bittet die Vertreter der politischen Parteien von eigenen Wortbeiträgen Abstand zu nehmen, da dies eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist. Um eine fundierte Diskussion führen zu können, bittet er um Nutzung der Mikrofone, damit die Wortbeiträge in der Niederschrift widergegeben werden können.
Herr Tuch geht in seinem Vortrag darauf ein, dass bereits ein Bebauungsplan für ein Wohngebiet vorhanden ist, auf dessen Grundlage die neue Planung aber nicht umgesetzt werden kann. Daher ist ein neuer Bebauungsplan erforderlich. Er erläutert die Verfahrensschritte eines Bebauungsplanes anhand einer vorbereiteten Präsentation. Die Bezirksvertretung Porz und der Stadtentwicklungsausschuss haben den Einleitungsbeschluss gefasst. Der heutige Termin diene der Sammlung der Anregungen zur vorliegenden Planung, da aus der Erfahrung die Bürgerinnen und Bürger vor Ort relevante Einschätzungen zu einem Plangebiet abgeben können (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung). Herr Tuch führt weiter aus, dass der Bezirksvertretung Porz und anschließend der Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen eines Vorgabenbeschlusses entscheidet, wie mit den Anregungen umgegangen wird und in welcher Form das Planverfahren weiterbetrieben wird. Auf Grundlage dieser Beschlussfassung beginnt die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes (mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten). Der Bebauungsplanentwurf wird der Öffentlichkeit im Rahmen der sogenannten Offenlage für die Dauer eines Monats im Stadtplanungsamt zur Stellungnahme öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen stehen auch vollständig auf der Homepage der Stadt Köln zur Einsichtnahme bereit. Danach gibt es zwei Varianten des Verfahrens. Entweder werden durch die Anregungen keine Änderungen erforderlich und der Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Köln kann erfolgen. Oder es kommt durch die Anregungen zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes, was zu einer erneuten Offenlage führt.
Da frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligungen in Bebauungsplanverfahren von den jeweiligen Bezirksvertretungen durchgeführt werden, sind schriftliche Stellungnahmen bis zum 09.10.19 an den Bezirksbürgermeister zu richten.
Der Einleitungsbeschluss aus dem Jahre 2016 wurde auch 2016 gefasst und bekannt gemacht. Der Gestaltungsbeirat hat im Juni 2019 den aktuellen Planungsstand beraten.
Herr Tuch weist darauf hin, dass eine Niederschrift der Veranstaltung angefertigt wird und im Vorfeld durch Flyer und Plakate über die Möglichkeiten zur weiteren Information hingewiesen wurden.
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und die vorliegende Planung entspricht der Darstellung des FNP. Der Bebauungsplanentwurf ist daher aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Herr Keuthen stellt das konkrete Projekt vor, dass sich am Ortseingang von Langel befindet und dort zu einer Adressierung beitragen soll. Die aktuelle Planung ist das Resultat verschiedener Varianten an dieser Stelle, die mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt und weiter vertieft wurden.
Die Planung sieht einen sogenannten „Riegel“ circa 35 m abgesetzt von der Lülsdorfer Straße, und ein sogenanntes „Punkthaus“ mit den Maßen von circa 15 x 15 m direkt an der Straße als straßenbegleitende Bebauung vor. Beide Gebäude sind mit drei Vollgeschossen und einem „Staffelgeschoss“ geplant, welche zwischen der Neubauarchitektur und der Bestandsbebauung vermitteln sollen. Der Parkplatz befindet sich vor dem „Riegel“, wodurch die Wohnbebauung Am Weingartsberg abgeschirmt und der Versorger für die Kunden an der Lülsdorfer Straße aus sichtbar wird. Die Forderungen aus dem Gestaltungsbeirat mit einem großzügigen Heckenbestand und Baumbestand entlang der Lülsdorfer Straße, eine räumliche Wirkung zur Straße zu erzielen, wurden berücksichtigt. Die Rückseite des Vorhabens soll autofrei sein und die Freiflächen den verschiedenen Nutzungen zugeordnet werden. Die Topographie des Geländes weist einen Höhenunterschied von der Lülsdorfer Straße bis zum rückwärtigen Grundstücksbereich von 2 bis 4 m auf.
Als Nutzungen sind ein Versorger mit circa 800 qm Verkaufsfläche und eine ähnlich große Fläche für Anlieferung, Lagerflächen, Kühlräume sowie ein Café/Bäcker mit darüber liegenden Wohnnutzungen im „Punkthaus“ geplant. Im Detail gibt es im Gebäuderiegel circa 28 1- und 2-Zimmerwohnungen und einige 3-Zimmerwohnungen, zumeist als geförderte Wohnungen sowie zwei Pflegewohngruppen von jeweils 400 qm Größe. Diese haben einen rückwärtigen Ausgang zum sogenannten Gartenbereich.
Die Ansichten und Querschnitte zeigen den Höhenunterschied im Gelände und auch die Höhe der geplanten Baukörper mit dem in das Gelände geschobenen Supermarkt.
Der Gebäuderiegel ist sowohl horizontal wie vertikal gegliedert. Die Vorderseite zur Lülsdorfer Straße besitzt im 1. Obergeschoss eine durchgehende Arkade mit dahinterliegenden Loggien. Das Dachgeschoss mit den vier Aufbauten folgt einem Rhythmus und dazwischen werden begehbare Terrassen vorgesehen.
Es wurde den Vorgaben aus dem Beschluss (StEA 28.06.2018 (1640/2018)) gefolgt, möglichst wenige Stellplätze vor dem Gebäude zu schaffen. Darum werden einige Stellplätze für die Bewohner sowie die Anlieferung für den Supermarkt im Gebäude untergebracht. Die Wohnungen sollen über die rückwärtige Seite des Gebäudes von der Straße An der Mühle nur zu Fuß erreichbar sein und nicht über den Parkplatz. Über die Treppenanlage neben dem Riegel wird der rückwärtige Bereich erschlossen. Die Rückseite des Riegels kann nach den Vorgaben der Barrierefreiheit auch durch Rampenanlagen von der Straße An der Mühle erreicht werden.
Die Materialwahl der Fassaden wurde auch im Gestaltungsbeirat diskutiert und ist jedoch zu diesem frühen Zeitpunkt noch offen. Zum Abschluss erläutert Herr Keuthen noch das Foto des Architekturmodells, an dem die einzelnen Planungsschritte erarbeitet wurden.
Herr Haase erläutert das weitere Bebauungsplanverfahren: Dazu gehören auch notwendigen Gutachten, wie Verkehrsgutachten, Lärmgutachten sowie Umweltgutachten wie Artenschutz, Boden, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und das Thema Regenwasser, Hochwasser und Starkregen. Darüber hinaus gibt es ein Energiekonzept als aktuelle Forderung von der Stadt Köln Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag mit weiteren Regelungen zur Durchführung des Vorhabens (z.B. Durchführungsfristen) geschlossen.
Herr Beigeordneter Greitemann ergänzt, dass bezüglich der bekannten Hausmülldeponie von der Stadt ein Sanierungskonzept erwartet wird. Außerdem liegt das Plangebiet am Rande eines Überschwemmungsgebietes des Rheins, was ebenfalls durch gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes überprüft wird.
Herr Bezirksbürgermeister van Benthem bedankt sich für die einleitenden Vorträge und gibt die Diskussion frei. Er begrüßt noch weitere Vertreter politischer Parteien.
Er verzichtet zur Beschleunigung des Ablaufes auf das Ausfüllen der bereitliegenden Zettel für die Anregungen und bittet die Fragen und Anregenden an den bereitgestellten Mikrofonen, unter Angaben des Namen vorzutragen.
Herr Beigeordneter Greitemann erläutert die Wichtigkeit der Namensnennung für die Dokumentation der Veranstaltung und der späteren Abwägung.
Mehr zu lesen:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?frame=0&__kvonr=92020&voselect=21897
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Neues zum Thema "Rheinspange A553"
Die ausführlichen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zur Rheinspange liegen vor. Im Rahmen der Untersuchung wurden zwei exemplarische Trassenführungen der Rheinspange auf ihre verkehrlichen Wirkungen hin geprüft. Die Resultate geben unter anderem Auskunft darüber, in welchem Umfang die Rheinbrücken in der Region durch die beispielhaften Varianten jeweils entlastet würden.
Für die Verkehrsuntersuchung wurde ein Untersuchungsraum abgegrenzt, der deutlich größer ist als der eigentliche Planungsraum für die Rheinspange: Er ist im Norden durch die A1, im Westen durch die A61, im Osten durch die A3 und im Süden durch die Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz begrenzt. Aus einer Bestandsaufnahme mit Verkehrserhebungen und Routenverfolgungen wurde zunächst ein Verkehrsmodell für die aktuelle Verkehrssituation abgeleitet. Auf dieser Basis konnten die Verkehrsverhältnisse für das Jahr 2030 prognostiziert werden.
VERGLEICH ZWEIER BEISPIELTRASSEN
Als Prognose-Planfälle für 2030 wurden zwei beispielhafte Varianten untersucht: Eine nördliche Variante ist im Westen an der heutigen Anschlussstelle (AS) Godorf an die A555 angebunden, im Osten an der heutigen AS Lind an die A59. Eine südliche Variante beginnt im Westen an der heutigen AS Wesseling, im Osten liegt die Anbindung an die A59 zwischen den heutigen AS Lind und Spich. Bei beiden Varianten gibt es auf der östlichen Rheinseite eine neue Anschlussstelle auf Höhe der Stadt Niederkassel. Bei diesen Planfällen handelt es sich ausdrücklich nur um Beispielvarianten der Rheinspange: Sie sollen lediglich dabei helfen, die verkehrlichen Auswirkungen einer nördlichen und einer südlichen Variante miteinander zu vergleichen.
NEUE RHEINSPANGE ENTLASTET RHEINBRÜCKEN IN DER REGION
Aus der Verkehrsuntersuchung lässt sich unter anderem ableiten, welchen Entlastungseffekt der jeweilige Planfall für die Rodenkirchener und die Bonner Friedrich-Ebert-Brücke hat. Beim nördlichen Prognose-Planfall für das Jahr 2030 wird die Rodenkirchener Brücke gegenüber dem Prognose-Bezugsfall Rheinspange 2030 um bis zu 18.900 Kfz/24h im durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) entlastet. Für die Friedrich-Ebert-Brücke bedeutet dieser Planfall bis zu 8.800 Kfz weniger am Tag. Die Rheinspange A553 nimmt in diesem Fall einen DTV von bis zu 63.700 Kfz/24h auf der Rheinquerung und von bis zu 53.900 Kfz/24h zwischen der AS Niederkassel und der AS Lind auf.
Der südliche Planfall entlastet die Rodenkirchener Brücke im DTV mit bis zu 12.600 Kfz/24h, die Friedrich-Ebert-Brücke auf der A565 mit bis zu 13.600 Kfz/24h. In diesem Fall werden täglich bis zu 47.900 Kfz über die neue Rheinspange den Rhein queren. Der östliche Abschnitt der Rheinspange zwischen der AS Niederkassel und der Anbindung an die A59 wird von bis zu 54.500 Kfz/24h befahren.
BERICHT STEHT ZUM DOWNLOAD BEREIT
Den Textteil des Berichts zur Verkehrsuntersuchung finden Sie hier *). Hier können Sie neben den detaillierten Ergebnissen auch die angewandte Methodik und die Herleitung der Resultate im Einzelnen nachvollziehen.
Ausführliches Tabellen- und Kartenmaterial hält der Anhang des Berichts bereit. Weil es sich um eine sehr große Datei handelt (439 MB), stellen wir Ihnen den Anhang hier **) gesondert zur Verfügung.
Auch steht der Bundesverkehrswegeplan 2030 nochmals zum Nachlesen zur Verfügung - s. Veröffentlichungen auf unserer Homepage seit 2017.
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Quelle: